Haftpflichtversicherung hat Schadenübernahme an EIngangstür abgelehnt. Vermieter will nun sein Geld

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Hallo anibs, Eure Sorgen kann ich gut verstehen und ich rate Euch deshalb einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Euch im Versicherungsrecht Unterstützung geben kann. Die Haftpflichtversicherungen versuchen generell nur abzukassieren und Schäden nicht zu regulieren. Haftpflicht heißt aber nun mal, dass sie regulieren müssen, wenn einem anderen Schaden zugefügt wurde. Sie können sich in solchen Fällen nicht auf andere Versicherungen berufen. Solltet Ihr finanziell Euch keinen Rechtsanwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit Beratungs- und Gerichtskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Habt Ihr dazu Fragen meldet Euch noch mal. LG

die Versicherungsgesellschaft hat recht. Denn aus den AGB´s geht eindeutig hervor, das Glasarten (Fenster, Türen etc.) immer extra abgesichert werden müssen. Da der Schaden zu deinem Wohnbereich zählt, benötigst du hierfür auch eine extra Glasversicherung und ist nicht über die Haftpflicht abgesichert. Hier zeigt sich mal wieder eindeutig, wenn man an der falschen Stelle spart ist das Geschrei anschließend groß.

Vielleicht kannst Du dem Vermieter KLEINE RATEN anbieten? Irgendwie muss der Schaden ja gezahlt werden. Wenn der Vermieter,wie Du sagst,nicht grad am Hungertuch nagen muss,dann sieht er wenigstens,dass Du für den Schaden aufkommen willst! Und wer weiss-wenn Du schön pünktlich zahlst-vielleicht erlässt er Dir am Ende noch ein nettes Sümmchen...

anibs 
Beitragsersteller
 30.08.2010, 12:16

ein sehr gute idee und sehr diplomatisch. danke anibs

Leider wohl nicht.

  1. Glasschäden an der gemieteten Wohnung sind in der Privathaftpflicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen, da die Möglichkeit der eigenen Glasversicherung besteht; die Auskunft der "Versicherungsfrau" ist vollkommen korrekt. Die PH wird also in keinem Falle zahlen.

  2. Es verbleibt die Frage, ob Ihr dem Vermieter gegenüber haftet. Die Kinder selber haften nicht, aber m.E. Ihr schon. Sonst könnte man alle Schäden in der gemieteten Wohnung auf die Kleinen abwälzen und selber immer fein raus sein. Man schuldet aber letztlich dem Vermieter pfleglichen Umgang mit seinem Eigentum und muss verhindern, dass die Kinder Schäden verursachen. Von daher sehe ich auch hier Schwarz.

  3. Ob eine Glasversicherung sinnvoll ist, ist strittig, in diesem Fall aber wohl anzuraten. Jahresprämie liegt bei einem guten Anbieter vermutlich um die 40-50 EUR.

anibs 
Beitragsersteller
 25.08.2010, 12:36

Meines Wissens haften Eltern nicht für Ihre Kinder, sofern sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Außerdem werden Kinder auch älter... Es ist einfach blöd gelaufen. Und wir passen auch wirklich auf, so ist das ja nicht. Meine Frage zielt auch eher dahin, ob wir damit Recht kriegen könnten... Ich kann es halt nicht einschätzen

DerHans  25.08.2010, 12:31

Klar für den Schaden könnte er jetzt fast 25 Jahre eine Glasversicherung bezahlen.

Die Frau von der Versicherung hat leider Recht: Glas ist in der Haftpflicht ausgeschlossen. Hierfür gibt es gesonderte Glas- Versicherungen. Grundsätzlich sind Fenster und Türen Vermietersache (deshalb hat er auch das Auswechseln übernommen)- den Schaden habt aber ihr verursacht- und ohne passende Versicherung bleiben auch dann auch wohl die Kosten hierfür:(

anibs 
Beitragsersteller
 30.08.2010, 12:13

nein, den SChaden haben die Kinder verursacht.

fabielle  09.09.2010, 00:15
@anibs

Spielt hierbei keine Rolle, wer das war, wichtig ist die Art der Versicherungspolice:)