Steinschlag im Scheinwerfer Versicherung stellt sich krumm?

8 Antworten

Es ist eben NICHT (und zwar NIRGENDS) "Steinschlag" versichert, sondern "GLASBRUCH"!  Ohne Bruch kein Geld.

Das dürfte als Antwort völlig ausreichen... auch wenn dir das nicht gefallen wird.

Übrigens ist dein Ansinnen des Versichererwechsels deiner 3 Fahrzeuge absolut lächerlich  -  auch wenn es dir Genugtuung verschafft...   Die VHV hat zum 1.1.16 mit 90.000 Fahrzeugen doppelt soviele neu in den Bestand bekommen, als geplant!


schleudermaxe  12.03.2016, 06:53

... und liegt immer noch kilometerweit hinter dem Marktführer HUK Coburg zurück.

schleudermaxe  12.03.2016, 06:52

Vorsicht, ich werden gerade mit genau dieser Bemerkung zerpflückt, denn auch ich kenne den Unterschied schon lange.

In der Teilkaskoversicherung sind Glasbruch-Schäden versichert. Eine kleine Glasabplatzung durch Steinschlag am Scheinwerferglas ist daher als - nicht versicherte - Verschleißerscheinung anzusehen. Wenn das Glas jedoch gebrochen ist, ein Loch hat, oder ein Riss von mindestens einem Zentimerter Länge aufweist, liegt ein ersatzpflichtiger Glasbruchschaden vor, den die Teilkasko bedingungsgemäß zu regulieren hat.

Steinschlagschäden in der Windschutzscheibe müssten theoretisch auch nicht über die Teilkasko reguliert werden. Hier haben sich die Versicherer aber vor allem dank Carglass davon überzeugen lassen, dass sich die Übernahme der Kosten für die Steinschlagreparatur lohnt, weil dadurch häufig nachträglich entstehende Risse vermieden werden können, die einen deutlich kostenintensiveren Austausch der Scheibe nach sich ziehen würden. Diese Gefahr besteht beim Scheinwerferglas jedoch  kaum...

Buerger41  11.03.2016, 21:46

Wenn durch eine Glasbeschädigung ein Lichtbruch entsteht, ist das ebenfalls ein Glasschaden. Sie sollten sich besser über die neuere Rechtssprechung unterrichten.

schleudermaxe  12.03.2016, 07:03
@Buerger41

Oh, ein Kenner? Auch wenn die Vertragspartner etwas anderes vereinbaren?

Beispiel:

„Scheinwerfer, Panoramadächer, Spiegel werden nicht ersetzt“, heißt es etwa bei AdmiralDirekt.

verreisterNutzer  12.03.2016, 08:51
@Buerger41

Außerdem entsteht durch die Glasbeschädigung auch ein geänderter Lichtaustritt an der Stelle, welcher auch eine Verkehrsgefährdung darstellen kann wegen erhöhter Blendwirkung und dieser wird beim TÜV auch bemängelt.

Aber das ist ja kein Schaden, ist ja bloß ein Steinschlag. 

Bekloppt sag ich vollkommen bekloppt!!!!!

suzisorglos  12.03.2016, 10:51
@verreisterNutzer

Auch abgefahrene Reifen können eine Verkehrsgefährdung darstellen und werden vom TÜV bemängelt. Dennoch wird dieser Verschleiß selbst nach einem Steinschlag vom Versicherer nicht bezahlt, ebenso wenig wie abgenutzte Bremsen...

verreisterNutzer  12.03.2016, 11:15
@suzisorglos

Was haben denn jetzt bitte schön abgefahrene Reifen und Bremsen mit der Frage zu tun? Gar nichts.!

Man sollte....., ach was soll ich mich aufregen. Versicherungen und Banken......., ich schenk mir den Kommentar. 

Buerger41  12.03.2016, 13:39
@schleudermaxe

Wer sich bei der Billigmarke der Itzehoer wegen der Prämie absichert, darf nicht viel erwarten.

Hi, bitte spätestens und möglichst immer vor einer Schadenmeldung das Kleingedruckte lesen - oft mit einfachen zum Selbstschutz herangezogenen Eintrittsvarrianten des Schadenereignisses erspart man sich effektiv dumme Ausreden der Versicherungs-Heinis.

Und leider ist mittlerweile wohl schon jeder Versicherungsnehmer gezwungen bei einer möglichst unabhängigen weiteren Versicherung sich Rechtschutz zu versichern - wenn hier wirklich Werte im Raume stehen

Eine traurige Entwicklung in die uns die Versicherungswirtschaft hier treibt

na denn, Optiman

PS.:bitte keine Polemik von Versicherungsvertretern - hab ich schon genug!

 

Du solltest mal in deinen Versicherungsbedingungen die versicherten Teilkasko Schäden nachlesen und wirst dann sicherlich auch feststellen, dass der von dir geschilderte Fall darüber nicht versichert ist.

Bei Vertragsabschluss hast du die dir ausgehändigten Versicherungsbedingungen akzeptiert und den Vertrag unterschrieben.

verreisterNutzer  12.03.2016, 08:46

Mag ja stimmen dass er das akzeptiert und unterschrieben hat. Aber Dieses gesamte Bürokraten-deutsch gehört komplett verboten. Warum werden die Dinge nicht einfach verständlich Formuliert so dass jeder es versteht. 

Nein, das wäre zu einfach und man könnte ja, nein man müsste in vielen Fällen Zahlungen leisten um die man sich so drücken kann weil es sehr Windig Formuliert für die Versicherung zu keiner Zahlung kommen muss. 

Die meisten VN Klagen ja auch nicht weil auch die Rechtssprechung nur diesen geschwollen Formulierten Kram versteht. 

Normales Deutsch sind für die auch alle samt eine Fremdsprache.

Beim Abschluss eines VS- Vertrages kann man noch soviel darauf hinweisen und bekommt die klare Aussage diese ganzen erwähnten und angesprochenen Punkte sind darin enthalten sie haben ja das VS- Modell XY... gewählt, welches die beinhaltet. 

Im Schadensfall sieht es doch meist so aus. Tut uns Leid aber dieser Punkt ist in ihrem Vertrag nicht Enthalten.

Toll wenn auch die Rechtschutzversicherung gleich in dem ganzen Paket mit drin ist.

Mit wem hat man denn am meisten Stress???

Da könnte man doch........ ich schreib es lieber nicht. 

Aber ich habe mal einen Spruch gehört, der wie folgt lautete. 

Banken und Versicherungen sind die größten legalisierte Verbrecher auf der Welt.

Denke mal ein wenig Wahrheit dürfte da schon dran sein.

Apolon  12.03.2016, 10:57
@verreisterNutzer

 Beim Abschluss eines VS- Vertrages kann man noch soviel darauf hinweisen und bekommt die klare Aussage diese ganzen erwähnten und angesprochenen Punkte sind darin enthalten sie haben ja das VS- Modell XY... gewählt, welches die beinhaltet. 

Dafür sind Beraterprotokolle da und der Versicherungsnehmer sollte darauf bestehen, dass der Versicherungsvermittler seine mündlichen Zusagen hier einträgt.

 Im Schadensfall sieht es doch meist so aus. Tut uns Leid aber dieser Punkt ist in ihrem Vertrag nicht Enthalten.

Dies ist so möglich. Aber meist sucht doch der Kunde einen preiswerten Tarif und ist nicht bereit für einen höheren Beitrag bessere Leistungen zu erhalten.

Bei der Autoauswahl schaut man nicht auf den Preis, sondern auf die Farbe, das Gesamtbild, die Extras die man meist noch nicht mal benötigt. Das Auto soll schnell sein, alle nur erdenklichen Anzeigen haben, Navi, ABS, ESP, Allrad, Stereo-Anlage, usw usw. Aber beim Vertragsabschluss einer Kfz-Versicherung will man den günstigsten Beitrag haben.

Dies passt doch nicht zusammen.

Aber wenn dann der Versicherer mal die Schadenserstattung ablehnt, da man sich einen Tarif rausgesucht hat der Leistungseinschränkungen hat, dann ist das Geschrei groß.

Und wenn der Schaden bezahlt wird, ärgert man sich über die Rückstufung des SF-Rabattes. Aber die wenigsten sind bereit einen Rabattschutz mit abzuschließen, da sie ja davon ausgehen, dass sie nie einen Schaden verursachen.

 Toll wenn auch die Rechtschutzversicherung gleich in dem ganzen Paket mit drin ist.

Mag sein, dass es auch Versicherungsvermittler gibt die ihrem Kunden nur einen Rechtsschutz für den Verkehrs-RS anbieten.

Davon halte ich nicht viel, denn die meisten Streitfälle kennen wir aus dem Bereich Mietrecht und Arbeitsrecht. Verkehrs-RS benötigt man meist nur wenn Personen verletzt werden. Denn für die restlichen Schäden ist ja der Kfz-Versicherer da.

 Banken und Versicherungen sind die größten legalisierte Verbrecher auf der Welt.

Nun ich fühle mich mit diesem Satz nicht angegriffen.

Allerdings möchte ich hier etwas einschränken. Wenn solche Texte aufkommen, sollte man an die einzelnen Mitarbeiter oder Handelsvertreter der Unternehmen denken, denn nur Menschen können den Mist verursachen.

Und daher auch hier noch ein Hinweis: Sucht euch euren Vermittler gut aus und schließt nur bei ihm etwas ab, wenn ihr auch Vertrauen zu ihm habt.

Aber tut euch dann auch selbst einen Gefallen und nehmt seine Tipps und Hinweise auch ernst und denkt darüber nach.

Und wehrt nicht immer ab, wenn er euch einen Verbesserungsvorschlag macht.

Ich stelle bei meinen Kundenterminen bei Neukunden ständig fest, dass in dessen Versicherungsbestand Verträge sich befinden, die man verbrennen sollte.

Nur ein kleines Beispiel: ein Kunde hatte vor 20 Jahren das Elternhaus ( Wohnfläche 100 qm) übernommen, dieses wurde komplett umgebaut und aufgestockt. Heutige Wohnfläche 250 qm.

In der Wohngebäudeversicherung ist ein Gesamtwert von 180.000 € versichert.

Bei einem Totalschaden des Gebäudes dürften alleine mal 80.000 € für den Abriss und die Beseitigung des Bauschutts anfallen.

Gruß N.U.

verreisterNutzer  12.03.2016, 11:57
@Apolon

Hallo Norbert. 

Ich stimme dir in den von dir genannten Punkten ja auch zu. 

Es ist ja nicht so, dass ich schon rot sehe wenn ich nur die Worte Banken und Versicherung lese. 

Was mir nur Tierisch auf den Nerv geht, sind diese Wortspiele die abgehalten werden und diese herablassende Art einiger Berater in verschiedenen Agenturen und auch hier findet man reichlich Arroganz bei einigen sogenannten Fachleuten und Beratern. 

Ich lasse mir seit einem Streitfall mit einer VS vor Jahren, welcher letztendlich aufzeigte dass die VS sich ein Fehlverhalten geleistet hatte, welches mir erhebliche Probleme in einigen Bereichen eingebracht hätte, alle Zusagen meines Beraters, auch die mündlichen, alle ins Protokoll eintragen und von ihm unterschreiben. 

Auch bin ich nur noch mit Alteingesessenen VU`s zu Gange welche auch eine Agentur in meiner Nähe haben. Dadurch ist schon mal gewährt einen persönlichen Ansprechpartner zu haben und nicht eine Dame von einem Call-Center irgendwo in Deutschland.

Was die Beitragshöhe angeht, sicher gibt es da die Möglichkeiten zu sparen. Zum Beispiel brauche ich wirklich eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung wenn ich fast ganz oben auf dem Berg wohne?

Aber ich sollte ja in einigen Bereichen wenn ich das Komplettpaket nehme dann auch alles bekommen was darin auch enthalten ist. In einer Anpassung später kommt dann meist eine völlig verwirrende Formulierung was die Leistung des Paketes beinhaltet. 

 

Ok wenn ich mir die Berge unserer Alpen dagegen anschaue ist es eher ein Ameisenhügel auf dem ich wohne. Aber immer noch soweit hoch, dass ich einen Ausblick über einen Umkreis von über 50 Km habe. Alles andere vom Ort liegt viel tiefer. Dann kann ich mir diese ja wohl schenken.

Darum ging es mir ja auch gar nicht. Was ich meinte ist, dass es immer mehr sogenannte Berater gibt, die Anscheinend nur die Provision im Auge haben und ihre Karriere und den Aufstieg. Bei einigen hat man schon das Gefühl, Hauptsache der Kunde unterschreibt und gut. Sollte er Fragen haben wird es Rhetorisch einfach mal umformuliert damit man sich rausreden kann. 

Ich will damit jetzt nicht sagen dass alle VS Berater so sind. Nein, das sind sie nicht. Aber solche Art mit dem Kunden umzuspringen ist auch nicht das gelbe vom Ei. Auch in anderen Branchen beobachte ich dies immer mehr. 

Es kann letztendlich nur zur Verärgerung der Kunden führen und letztendlich zum Streit. 

Das muss ja nicht sein, aber es wird nach meiner Meinung nach in allen Managmentbereichen unserer Wirtschaft mittlerweile so verfahren. Der Mensch bleibt dadurch immer mehr auf der Strecke.

Selbst scheue ich keinen verbalen Schlagabtausch oder eine offene Diskusion, nur sollten gewisse Verhaltensformen davor abgelegt werden. Mit Arroganten Menschen kann man keine vernünftige Diskusion führen. 

Apolon  12.03.2016, 12:16
@verreisterNutzer

Hallo Jogie,

mir ist bekannt, dass es viele Versicherungsvermittler gibt, die nur an ihren Geldbeutel und nicht an die Absicherung ihres Kunden denken.

Daher ja auch mein Tipp, sich einen zu suchen dem man vertrauen kann und der auch immer für Problemfälle zur Verfügung steht.

  Zum Beispiel brauche ich wirklich eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung wenn ich fast ganz oben auf dem Berg wohne?

Tja, dies ist so eine Geschichte.  In der heutigen Zeit der vielen Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsch und Stürme, würde ich auch den Abschluss solch einer Versicherung empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer am Berg wohnt.

Dazu ein paar Bilder die du dir mal anschauen kannst:

https://www.google.de/search?q=ransweiler+unwetter&biw=1920&bih=934&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwju6MaPgLvLAhWBHpoKHSuRB8kQsAQILA

Der Ort liegt an einem Berghang und niemand hätte vermutet, dass es dort zu einer Überschwemmung kommen könnte.

Ein Unwetter mit Starkregen, brachte es fertig dass innerhalb von einer halben Stunde der komplette Ort überschwemmt war.

Ich hatte einen Kunden trotzdem dazu überredet, bei der Wohngebäudeversicherung die Elementarschäden mit zu versichern.

Heute ist er mir dankbar dafür, Gebäudeschaden ca. 40.000 €, Hausratschaden ca. 60.000 €.

Die meisten Einwohner dieses Ortes hatten keine Elementarschäden versichert.

Außerdem noch ein Tipp zur Vertragsunterschrift.

Lt. unserem Versicherungsvertragsgesetz müssen wir dem Kunden ein Angebot unterbreiten und ihm alle Vertragsunterlagen aushändigen. Dann muss er die Möglichkeit haben, alles in ruhe durchzulesen. Erst danach darf der Antrag aufgenommen werden.

Bedeutet, nicht beim ersten Besuch den Vertrag unterschreiben, wenn du dir nicht sicher bist. Lass ihn noch einmal antanzen und in der Zwischenzeit kannst du dich auch mal im Internet oder bei Bekannten informieren. 

§§ 6 ff VVG.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__6.html

Gruß Norbert

PS: wenn du Fragen hast, oder ich dir helfen soll, kannst Du mich auch direkt kontaktieren

Wie dies möglich ist, kannst du in meinem Profil erkennen.

Versichert ist bei jeder Versicherung der Glasbruch. Das Wort Steinschlag ist eine Abplitterung der Oberfläche des Glases, jedoch kein vollständiger Bruch. 95% der Versicherung würden dir den Schaden ablehnen. Die anderen 5% sind Tagesform des Sachbearbeiters. Also nicht Böse auf die Versicherung sein.