Schaden in der Schule,wer muß dafür aufkommen?
Meine Tochter (7 3/4 Jahre)2.klasse hat in der Schule eine Glasscheibe (Verbundglas)von einer Eingangstür kaputt gemacht nun sollen wir die Scheibe ersetzen. Ist das so rechtens.Meiner meinung nach haftet dafür die Schule,denn sie haben ja auch die Aufsichtspflicht gehabt. Wer kann uns da weiter helfen? Danke schon mal im voraus.
7 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens. Dafür steht die Haftpflichtversicherung der Schule ein. Ich denke nicht, dass die Tochter mit Absicht die Tür beschädigt hat, denn dann würde die private Haftpflichtversicherung dafür einstehen müssen. Nur bei einer noch nciht mal 8 jährigen, kann ich mir Absicht oder Vorsatz nicht vorstellen. Am besten sofort Kontakt mit dem Direktor aufnehmen und nachhaken, was das soll und wie das passieren konnte...
Hallo,danke ersteinmal für die Antworten. Unsere Haftpflichtversicherung sagt das muß die Schule tragen. Wir haben noch nicht einmal von der Direktorin oder Lehrer dies erfahren sondern man sagte uns wir sollen uns beim Hausmeister melden. Muß bei solch einer Situation nicht die Schule die Eltern benachrichtigen und ein Schadensprotokoll aufnehmen? Das alles ist nicht passiert
nein unsere tochter hat sich dabei "Gott sei Dank nicht verletzt.
Ist mir auch mal aus Versehen passiert. Ich glaube da hat das die Schule uebernommen, allerdings wohl auch, weil so eine Scheibe ja nicht mal eben so kaputt geht, sondern schon angeknackst gewesen sein muss. Kann aber fuer nichts garantieren, war da noch ziemlich jung.
Halli hallo, das gleiche ist unserem Sohn (ebenfalls 7 Jahre 2.Klasse) auch gestern passiert. Auch hier wurden wir nicht persönlich von der Schule benachrichtigt, es wurden lediglich ein Zettel mitgegeben. Dieser Zettel wurde vom Hausmeister ausgestellt und auch hier wurde schon eine Firma mit der Reparartur beauftragt und wir sollten uns mit der Versicherung in Verbindung setzen. Laut unser Versicherung haftet hier ebenfalls die Schule. Ich finde das alles schon sehr eigenartig !! Werde in den nächsten Tagen auch mal zur Schule gehen und mit der Lehrerin sprechen. Wäre toll, wenn du mir mal mitteilst wie das ganze bei euch ausgegangen ist !
Hallo,wir haben vor 2 Tagen die Rechnung der Glaserei erhalten.Diese haben wir zurück geschickt mit den Worten sie sollen sich an den Auftraggeber wegen der Bezahlung wenden.Bis dato ist noch kein Gespräch oder eine Mitteilung der Schule gekommen.Noch nicht einmal eine Schadensmeldung. Können diesbezüglich gerne in Kontakt bleiben. mady_ch1@yahoo.de ist unsere e-mailadresse
Naja wenn sie das mit Absicht gemacht hat oder sie ohne Fremdeinwirkung die Scheiber zerstört hat, dann haften die Eltern . Aber wenn sie z.B an die Scheibe geschubst wurde oder was auch immer also, das jemand anderes mitgewirkt hat, dann müsste eig. die Versicherung haften .
normalerweise schon! da die schule bzw. lehrer ja in der zeit die aufsichsplicht haben! sollte sich eure tochter verletzt haben geht damit sofort zum arzt, für evt. folgen!