Teilkasko zahlt nicht wegen Beitrag zu spät bezahlt?
Hallo !
War vor 6 Wochen mit dem Auto meiner Oma unterwegs, und die haben mir nachts auf dem Parkplatz die Scheibe eingeschlagen und leider Klamotten, mein Tom Tom navi und sowie alle 5 Kopfstützen in seltenen mercedes Designo Leder geklaut.
Habe die Polizei telefonisch kontaktiert und die meinten sie haben das schon um 9.30 morgens aufgenommen. Ich habe es aber erst um 23.30 entdeckt. Mich oder bzw meine Oma hat aber niemand kontaktiert und haben das Auto da einfach so stehen lassen?!?! .....
Naja egal scheibe verklebt und 70 km nachhause gefahren. Unseren Versicherungsmann angerufen und der meinte kann reparieren und Kostenvoranschlag wegen Kopfstützen einreichen.
Dann hat es erstmal cirka 4 Wochen gedauert bis die polizeiliche Akte bei der Versicherung war, dann haben sie nochmal einen Gutachter geschickt und der hat den Schaden auf cirka 3000 Euro ermittelt. Soviel ist dass Auto Garnicht mal mehr wert. Naja nach Abzug der Selbstbeteiligung, dem Restwert usw hätten uns 1700€ zugestanden.
Nun kam die Ablehnung dass der Versicherungs Beitrag zu der Schadenszeit im Mahnverfahren war und nicht in der Frist bezahlt wurde, und die Kostenübernahme wurde abgelehnt, da wohl angeblich dadurch kein Versicherungsschutz bestand. Eine Kündigung kam aber nie ?!?! Und wir sind immer noch da versichert.
Eine Zahlung auf Kulanz wurde auch abgelehnt.
Wir haben dort mehrere Autos versichert, und die Prämien waren auch bezahlt.
Was ich nicht ganz verstehen kann ist, die nehmen den Beitrag rückwirkend gern an, aber den Schaden zahlen Sie nicht ?!?! Und eine Kündigung oder Meldung ans straßenverkehrsamt Wegen keinem Versicherungsschutz kam nicht ?!?!
Finden uns irgendwie sehr ungerecht behandelt.
Hoffe hier kann uns jemand helfen ob dass so recht ist was die abziehen ???
Danke für euere Zeit !
13 Antworten
Schicken erst gutachter usw, warten auf Polizei Akte. Dann kommt Ablehnung wegen keinem Versicherungsschutz da Beitrag zu dem Zeitpunkt nicht gezahlt war ??? Wo ist da der Sinn ??? Hätten die dass nicht gleich sagen können / müssen am Anfang von allem ???
Schon in der ersten Mahnung stand sicher drinn, dass der Versicherungsschutz nach 14 Tagen nicht mehr gegeben ist. Der Schaden wird nach dieser Frist gewesen sein und somit ist die Versicherung im Recht und muss in der Teilkasko nicht zahlen. Bei der Haftpflicht wäre es etwas anderes.
In der Haftpflicht gilt eigentlich das gleiche. Nur ist hier der Versicherer verpflichtet, zu zahlen. Er wird aber den säumigen Kunden dann in regress nehmen.
Nun kam die Ablehnung dass der Versicherungs Beitrag zu der Schadenszeit im Mahnverfahren war und nicht in der Frist bezahlt wurde
Was habt ihr denn nach der 1. Mahnung gemeint, wann bezahlt werden muss ?
Finden uns irgendwie sehr ungerecht behandelt.
Ach tatsächlich.
Dann merke dir für die Zukunft, wenn man den Beitrag nicht sofort zahlt, hat man auch keinen Versicherungsschutz.
Spätestens nach der 2. Mahnung bleibt die Versicherung leistungsfrei.
Keine Versicherung zahlt, wenn nicht pünktlich bezahlt wird.
In euren Versicherungsbedigungen wird dieser oder ein ähnlicher Passus zu finden sein:
Nicht rechtzeitige Zahlung
C.2.2Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsscha-dens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zu-gang unserer Aufforderung zu zahlen.
C.2.3Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zah-lungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir blei-ben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
C.2.4Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zwei-wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Ver-trag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zwei-wöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Von daher hat die Versicherung alles richtig gemacht, ihr hingegen nicht.