Handyversicherung Schadensfall - worauf kann ich bestehen?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein folgendes Problem: Mein Iphone 6 ist bei "Friendsurance" versichert und am 14.12.2015 ist es tatsächlich zum ersten Mal zu einem Displaybruch gekommen. Ich habe den Schaden sofort gemeldet und die zuständige "Deutsche Familien Versicherung" ist nach gut einer Woche auf mich zugekommen und hat mir gesagt, dass ich das Handy zu ihrer Werkstatt einschicken muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann. Leider ist es mir aus beruflichen aber auch privaten Gründen auf gar keinen Fall möglich für mehrere Wochen auf mein Smartphone zu verzichten - dieses habe ich der DFV auch geschildert und vorgeschlagen, als Alternative, mein Handy bei Apple reparieren zu lassen (c.a. 2 Stunden Zeitaufwand und 120€) und in Vorkasse zu gehen, damit man mir das Geld erstatten kann.
Heute (!) bekamm ich dann die Antwort - abgelehnt ! Mir wurde (relativ unfreundlich) mitgeteilt, dass ich in einem Versicherungsfall gegenüber der Versicherung weisungsgebunden bin (was ja verständlich ist) und das Handy einschicken muss, da ansonsten keine Reparatur/Austausch durchgeführt werden kann. Ein Ersatzgerät kann ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Auch privat kann ich auf kein Ersatzgerät zugreifen. Lange Rede, gar kein Sinn.. Wie sind meine Rechte?
Kann ich weiter darauf bestehen, dass es anders geregelt wird? Falls nicht, wird die Versicherung für meinen finanziellen Verlust, während der Reparaturzeit, aufkommen müssen, da ich wie gesagt beruflich auf das Handy angewiesen bin? Darf ich nach einem Nachweis fordern, welcher mir garantiert dass original Ersatzteile von Apple verwendet worden sind?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen LG
11 Antworten
Kann ich weiter darauf bestehen, dass es anders geregelt wird?
nein, sicher stehen die regelungen, wie deine versicherung schäden reguliert, in den vertragsunterlagen, die du seinerzeit mit deiner unterschrift akzeptiert hast bzw. damit, dass du den vertrag abgeschlossen hast.
Das kann dir hier niemand beantworten, da es auf die vereinbarten Versciherungsbedingungen ankommt. Ich bin ziemlich sicher, dass du keinen deiner Wünsche durchsetzen kannst. Aber schau einfach nach. Die Versicherungsbedingungen wurden dir bei Abschluss ausgehändigt.
Wenn dieses Vorgehen Vertragsbestandteil ist, dann ist das halt so.
Vielleicht mal ein Anlass, über den Sinn dieser überflüssigen Versicherung nachzudenken
Hinterfrage aufgrund deiner eigenen Erfahrungen grundsätzlich mal den Sinn der Smartphone-Versicherung!
Und JA, du bist weisungsgebunden...
Da ist nichts zu machen. Die Versicherung arbeitet mit einer Werkstatt zusammen und wenn du es da nicht reparieren lassen möchtest, dann ist das dein Problem und nicht das der Versicherung.
Du kannst also nicht darauf bestehen, dass es anders geregelt wird. Einen Anspruch auf Ersatz deines "finanziellen" Verlustes hast du auch nicht. Da musst du selbst für ein Ersatzhandy sorgen. Ich empfehle das 19,99 € Handy von Pearl. Habe ich selbst für solche Fälle in der Schublade liegen.