haftpflichtschaden efeu?
Wir wohnen seit 5 Jahren zur Miete in einem Zweifamilienhaus.An der Vorderfront des Hauses wucherte über Jahre von der Vermieterin gepflanztes Efeu in Hülle und Fülle.Wir entfernten es bei Einzug und erhielten nachträglich eine Genehmigung dafür.Die Haftwurzeln des Efeus schmücken nun das Haus.Wir sollen die Haftwurzeln entfernen und die Hauswand reinigen.Eine neue Anpflanzung von Efeu ist uns untersagt.Sind wir für diesen Schaden haftbar?
1 Antwort
Wurde der wuchernde Efeu zulässig entfernt sucht man verzweifelt nach dem Schaden für den Mieter / Vermieter haften soll.
Die Hauswand ist ausserhalb der gemieteten Wohnung. Die von der Vermieterin geduldete Beschädigung durch eine Pflanze wird auch dann keine Angelegenheit des Mieters wenn er zulässig die Pflanze beseitigt hat.