Freund hatte mit meinem Fahrrad unfall übernimmt den Schaden seine Haftpflicht?
Hallo, mein Freund war ohne erlaubnis auf meinem Fahrrad und hat sich damit dann abgepackt. Jetzt ist eine 8 im Vorderrad.... Ich schätze den Schaden auf so ca. 120€ übernimmt das seine Haftpflicht ?
5 Antworten
Das Fahhrad hat ja auch keine 120€ gekostet sondern deutlich mehr nur der enstandende Schaden beträgt 120€.
Und auch wenn es mein Freund ist heißt das nicht, dass er einfach meine Sachen nimmt und damit machen kann was er will.
Danke für die schnellen Antworten. :-)
Die Haftpflicht darf nicht wissen dass er ohne deine Erlaubnis gefahren ist sonst bleibst du auf den Kosten sitzen
Müßte eigentlich die Haftpflicht übernehmen soweit er eine hat.
Wenn es ein Freund ist. Wieso willst du dann geld? Du verstehst wohl was es heißt: Freund...
Achsooo. Und wenn mein Freund meinen 3000€ Fernseher von der Wand holt sag ich auch "Schwamm drüber Brudi, ich kauf einfach 2 neue"?! Ja, 3000€ sind was anderes als 120€, aber dennoch ist es jawohl selbstverständlich das wenn ich das Eigentum eines Freundes beschädige oder zerstöre, dass ich Ersatz beschaffe.
Wer soll deiner Meinung die Reparatur bezahlen? Schöne Freundschaft wäre das, wenn dann der andere auf dem Schaden sitzenbleibt......Freundschaft ist dann Freundschaft, wenn der Freund mich mit sowas nicht alleine läßt. Aber das ist auch nicht das Thema.
Freund heißt doch nicht, dass man was klauen und kaputt machen darf, und damit dann so weg kommt.
für 120 EUR wohl kaum....
mit Schätzen ist sowieso nicht. Als Freund, der den Schaden verursacht hat, würde ich das Rad eigenhändig in eine Fahrradwerkstatt bringen und nachfragen, was es kostet. Das zu richten oder ein neues Vorderrad. Alles andere ist in der Tat unfair.
Wenn ihr euch darauf einigt der Haftpflicht nicht mitzuteilen, dass er das Fahrrad gestohlen hat dann ja.
Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung. WENN man eine hat.
Natürlich nur WENN er eine hat. Das versteht sich von selbst.
Ich glaube aber eine Hafpflicht zahlt nicht wenn der Gegenstand gestohlen ist, dann muss man zivilrechtlich gegen denjenigen vorgehen.
Darum sagt er das seiner Versicherung auch nicht. Sein Kumpel ist mit seinem Rad eine kleine Runde gefahren, hat sich gelegt, fertig.
Meine Rede ^^
Es besteht jedoch die Verpflichtung, die Versicherung wahrheitsgemäß über den Schadenhergang zu informieren. Schnell kommt man sonst in den Bereich des Versicherungsbetruges - und macht sich damit strafbar.
Und wie sollte das jemals raus kommen? Es ist ja in diesem Fall sogar plausibler das sein Kumpel sich mit seinem geliehenen Rad gelegt hat als das er es entwendet hat.
es geht ja nicht darum dass er will dass sein freund das bezahlt der will einfach nur ein neues fahrrad