Haftpflicht bei 20 Jahre alten Herd?

7 Antworten

Egal was das Ding Wert ist, am sinnvollsten ist es das Du den Schaden mit deiner Haftpflicht klärst. Schreib genau was passiert ist etc. Nimm auf keinen Fall eine Zahlung vor!
Soll die PHV das mit dem Vermieter klären. Dafür ist sie da!

DerHans  14.02.2022, 10:11

Die PH wird hier einen unberechtigten Anspruch zurück weisen. Auch vor Gericht.

Wenn die Kücheneinrichtung Gegenstand des Mietvertrages ist, hat der VERMIETER auch dafür zu sorgen, dass sie zu nutzen ist. Genau das wird auch deine private Haftpflichtversicherung ihm mitteilen.

Die PH wirkt hier für dich wie eine passive Rechtsschutzversicherung.

Es nützt dir nichts den Restwert zu zahlen. Du musst einen passenden Backofen finden und einbauen lassen. Viel Spass beim suchen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerHans  14.02.2022, 10:09

Das ist Sache des VERMIETERS. Er hat dafür ja fast 20 Jahre lang Miete erhalten.

UnterhaltungNRW  14.02.2022, 16:34
@DerHans

Wenn der defekt gegangen wäre OK. Ist aber vom Mieter beschädigt worden

DerHans  14.02.2022, 17:26
@UnterhaltungNRW

Nach 20 Jahren ist das Gerät schon längst abgeschrieben und hätte bereits lange vorher gewechselt werden MÜSSEN

UnterhaltungNRW  14.02.2022, 19:06
@DerHans

Stimmt nicht. Abschreibung 33 Jahre für Küchengeräte. Man glaubt es nicht.

Valnar52  14.02.2022, 10:03

Warum sollte er das müssen?

UnterhaltungNRW  14.02.2022, 11:55
@Valnar52

Weil er die Tür zerstört hat. Der Ofen ist ok

Kommt drauf an...

Ist es dein eigener Herd, dann wird dir evtl. ein Glasbruchschaden entschädigt falls du Glasbruch mit versichert hast!

Ist dies der Herd vom Vermieter, dann entschädigt dein Versicherer den Zeitwert!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Du,

genau die Fragen die Du stellst wird Deine Haftpflicht für Dich klären - sofern der Backofen ein Teil der gemieteten Wohnung ist:

- bist Du überhaupt "schuld"

- kann man Dich haftbar machen

- falls ja: Wie hoch ist der Zeitwert (etc. etc.)

Und dann wird Deine Haftpflicht dies mit dem Anspruchsteller (Vermieter) klären.

Viel Erfolg - rufe Deine Haftpflichtversicherung einfach morgen an.

Es grüsst s'Fjolnir

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SonyMusik 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 23:16

Okay, Danke dir. Nur kleine Schätzung bezüglich des Zeitwertes. Geht der nicht gegen null aufgrund des Alters ?

Fjolnir  13.02.2022, 23:27
@SonyMusik

Ein Herd hat eine theoretische Abschreibungsdauer von 33 Jahren (war ich selbst überrascht 😅) - laut Abschreibungstabelle: (Anl. 8 Abs. 4 WertR 91)

Also Zeitwert nach Abschreibungstabelle:

(K*(G-A)/G) = Zeitwert

K= Kosten des Objekts

G= Gesamtlebensdauer des Objekts

A= Alter des Objekts

Nehmen wir an...Herd damals 500€ neu =

500x(33-17)/33 = 240€

SonyMusik 
Beitragsersteller
 13.02.2022, 23:40
@Fjolnir

Ahh okay. 33 Jahre.... Wer hat sich denn diesen realistischen Zeitraum überlegt.

Okay. Dann Frage ich mal den Vermieter nach der Rechnung für den Herd. Dann rechne ich das mal aus. Danke dir!

Fjolnir  13.02.2022, 23:42
@SonyMusik

Muss immer noch lachen....mein Herd muss noch 27 Jahre halten...habe ich ihm gerade gesagt 😅😅

Norina1603  14.02.2022, 12:31
@Fjolnir
mein Herd muss noch 27 Jahre halten...habe ich ihm gerade gesagt 😅😅

Und hat er Dich verstanden? Solltest das besser schriftlich mit ihm machen und im Backrohr hinterlegen 😂🤣