Haftpflicht bei 20 Jahre alten Herd?
Hallo Zusammen,
mir ist heute die Tür des Backofens wegen der lockeren Schraube kaputt gegangen und (runtergekracht und zersprungen). Der Backofen ist ca. 16-17 Jahre alt. Mein Vermieter meint jetzt ich soll einen neuen bezahlen bzw. das mit der Haftpflicht klären. Besitzt dieser Backofen überhaupt noch einen Restwert? Wenn ja müsste der dann nicht so gering sein, dass ich ihn lieber selber zahle anstatt die Haftpflicht damit zu beauftragen ?
Viele Grüße
7 Antworten
Egal was das Ding Wert ist, am sinnvollsten ist es das Du den Schaden mit deiner Haftpflicht klärst. Schreib genau was passiert ist etc. Nimm auf keinen Fall eine Zahlung vor!
Soll die PHV das mit dem Vermieter klären. Dafür ist sie da!
Die PH wird hier einen unberechtigten Anspruch zurück weisen. Auch vor Gericht.
Wenn die Kücheneinrichtung Gegenstand des Mietvertrages ist, hat der VERMIETER auch dafür zu sorgen, dass sie zu nutzen ist. Genau das wird auch deine private Haftpflichtversicherung ihm mitteilen.
Die PH wirkt hier für dich wie eine passive Rechtsschutzversicherung.
Es nützt dir nichts den Restwert zu zahlen. Du musst einen passenden Backofen finden und einbauen lassen. Viel Spass beim suchen
Wenn der defekt gegangen wäre OK. Ist aber vom Mieter beschädigt worden
Nach 20 Jahren ist das Gerät schon längst abgeschrieben und hätte bereits lange vorher gewechselt werden MÜSSEN
Stimmt nicht. Abschreibung 33 Jahre für Küchengeräte. Man glaubt es nicht.
Warum sollte er das müssen?
Weil er die Tür zerstört hat. Der Ofen ist ok
Eben.
Kommt drauf an...
Ist es dein eigener Herd, dann wird dir evtl. ein Glasbruchschaden entschädigt falls du Glasbruch mit versichert hast!
Ist dies der Herd vom Vermieter, dann entschädigt dein Versicherer den Zeitwert!
Hallo Du,
genau die Fragen die Du stellst wird Deine Haftpflicht für Dich klären - sofern der Backofen ein Teil der gemieteten Wohnung ist:
- bist Du überhaupt "schuld"
- kann man Dich haftbar machen
- falls ja: Wie hoch ist der Zeitwert (etc. etc.)
Und dann wird Deine Haftpflicht dies mit dem Anspruchsteller (Vermieter) klären.
Viel Erfolg - rufe Deine Haftpflichtversicherung einfach morgen an.
Es grüsst s'Fjolnir
Okay, Danke dir. Nur kleine Schätzung bezüglich des Zeitwertes. Geht der nicht gegen null aufgrund des Alters ?
Ein Herd hat eine theoretische Abschreibungsdauer von 33 Jahren (war ich selbst überrascht 😅) - laut Abschreibungstabelle: (Anl. 8 Abs. 4 WertR 91)
Also Zeitwert nach Abschreibungstabelle:
(K*(G-A)/G) = Zeitwert
K= Kosten des Objekts
G= Gesamtlebensdauer des Objekts
A= Alter des Objekts
Nehmen wir an...Herd damals 500€ neu =
500x(33-17)/33 = 240€
Ahh okay. 33 Jahre.... Wer hat sich denn diesen realistischen Zeitraum überlegt.
Okay. Dann Frage ich mal den Vermieter nach der Rechnung für den Herd. Dann rechne ich das mal aus. Danke dir!
Muss immer noch lachen....mein Herd muss noch 27 Jahre halten...habe ich ihm gerade gesagt 😅😅
mein Herd muss noch 27 Jahre halten...habe ich ihm gerade gesagt 😅😅
Und hat er Dich verstanden? Solltest das besser schriftlich mit ihm machen und im Backrohr hinterlegen 😂🤣
Das ist Sache des VERMIETERS. Er hat dafür ja fast 20 Jahre lang Miete erhalten.