Hafte ich als Mitglied einer Genossenschaft bei Insolvenz?
Hallo, ich bin Mitglied einer Genossenschaft die gestern Insolvenz angemeldet hat.
Meine Einlage beträgt 10 Euro, kann ich auch über meine Einlage hinaus haftbar gemacht werden?
Die Energie Einkaufs Genossenschaft Ecoop hat 45.000 Mitglieder und 4.000.000 € Rückstände
1 Antwort
Jedes Mitglied einer Genossenschaft haftet bei deren Insolvenz nur mit der Höhe seiner Einlage, in Deinem Fall also 10 Euro. Ist die Einlage noch nicht voll einbezahlt, wird die Restsumme mit dem Insolvenzantrag fällig.
Allerdings können in der Satzung der Genossenschaft für den Fall der Insolvenz Bestimmungen zur Nachschusspflicht einzelner Mitglieder geregelt sein. Die Höhe der nachzuschießenden Beträge richtet sich nach den Satzungsregelung. Eine Nachschusspflicht kann in der Satzung auch komplett ausgeschlossen sein.