Haftung wenn der Ehepartner eine Firma hat
Meine Frau möchte im Falle einer Insolvenz meiner Firma nicht für die Schulden haften. Meine Frau hat nichts mit der Firma zu tun, bürgt nicht für mich, ist nur mit mir verheiratet. Ist ein Vertrag nötig? Nützt ihr ein Vertrag etwas?
Sie besteht auf so etwas, aber ein Anwalt meinte schon sie haftet eh nicht.. Ihr Vater meint aber es wäre so... sie glaubt natürlich ihrem Vater und besteht darauf. Wie kann Sie sich absichern? Was soll ich tun?
3 Antworten
Hallo marekmuellev, Ihre Frau ist nur Vollhafter wenn sie entweder einen Kreditvertrag oder eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat. Da beides nicht der Fall ist braucht Sie sich auch keine Sorgen zu machen. Interessanter ist vielmehr wie verhalte ich mich in der Zukunft. Wenn eine Insolvenz in der Familie diskutiert wird hat das ja meistens auch einen Grund. Auch die Zukunft muss in so einem Fall gestaltet werden wenn das beider Ehepartner Wunsch ist und die Ehe das zulässt. Bedenken Sie bitte das Vermögensverschiebungen zu Gunsten Dritter bis zu 10 Jahren danach vom Finanzamt und vom Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten werden können. Das gilt besonders für Grundstücksgeschäfte, sonstige Wohn-und Gewerbeimmobilien sowie Barvermögen. Sollte der Fall eintreten machen Sie sich früh genug "nackig". Sie können mich gerne auch persönlich anschreiben. Gruß Peter
Der Anwalt hat Recht - aber gemeinsames Vermögen ist dann im Falle einer Insolvenz natürlich weg. Ihr eigenes Vermögen kann sie aber ohne Probleme behalten.
Sie haftet nicht. Private Anschaffungen sollten auf Ihre Rechnung und Namen gehen. Immobilien auch. Leider ist es so, dass die Banken sich gerne mit einer Bürgschaft usw. der Ehefrau absichern. Da müsst Ihr dann aufpassen und nicht darauf eingehen.