Haften WG-Mitglieder gegenseitig bei etwaig anfallenden Schulden?
Ich möchte demnächst mit einer guten Freundin zusammenziehen und eine WG gründen, ohne jedoch ein Paar, miteinander verlobt oder verheiratet zu sein. Da ich einen negativen Schufaeintrag habe, stellt sich nun die Frage, ob meine Mitbewohnerin haftbar gemacht werden kann, wenn ich meine Schulden mal nicht bezahlen kann.
3 Antworten
Nein, deine Mitbewohnerin hat nichts mit deinen Schulden zu tun. Auf sie kann lediglich zurückgegriffen werden, wenn ihr für Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haftet, wie es beispielsweise oft bei einem Mietverhältnis der Fall ist.
in bezug auf mietschulden könnte das möglich sein - wenn ihr gemeinsam im mietvertrag steht.
bei verträgen, die man alleine abschliesst, ist nicht mal der ehepartner haftbar; von daher besteht für mitbewohner erst recht keine gefahr.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag - in dem alle als Hauptmieter stehen - haften alle Hauptmieter gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann sich hier den solventesten Mieter aussuchen um die rückständige Miete einzutreiben.