Genossenschaftsanteile an meiner Mutter übertragen?

2 Antworten

Das kann die Genossenschaft nur verweigern, wenn sie wichtige Gründe hat, der Übertragung nicht zuzustimmen - diese Gründe sollte sie einmal nennen...

Bei der Übertragung an eine nahe Angehörige (hier: Mutter), die zumal auch schon dort wohnt, sehe ich erst einmal keinen offensichtlichen Grund der Verweigerung.

Ob man dann direkt gerichtlich vorgehen möchte, bleibt dahingestellt - ggf. will man das einfach unbürokratisch handhaben - die Anteile bleiben bei Dir und die Mutter wird weiterhin als Nutzerin geduldet.

Zudem ist man ja auch nicht verpflichtet selbst in der Wohnung zu wohnen und man kann grundsätzlich Angehörige die Wohnung zur Nutzung überlassen - das sollte die Genossenschaft dann schriftlich bestätigen.

Du wärst dann weiter Mitglied der Genossenschaft - es würde sich nichts ändern...

Suche das persönliche Gespräch...

Aadel 
Beitragsersteller
 12.04.2022, 00:14

Lieben Dank für die hilfreiche Antwort

Einen Anwalt nehmen und klagen.