Bin ich verpflichtet, Nachzahlungen für bereits gezeichnete Genossenschaftsanteile zu zahlen, obwohl laut Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist?

2 Antworten

Du vermischt hier zwei vollkommen verschiedene Dinge:

1) Nachschusspflicht: normalerweise besteht eine solche Pflicht bei Insolvenz der Genossenschaft. Diese ist in deinem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden und somit musst du im Falle einer Insolvenz keinen Nachschuss leisten.

2) Nachzahlung Genossenschaftsanteile: Der Wert / Kosten eines Genossenschaftsanteiles wurde von 153,- auf 160,- Euro erhöht. Dieser Wert kann natürlich nicht ohne einen reellen Barwert erhöht werden, d.h. entsprechend der erhöhten Anteile sind die fehlenden monitären Beträge auch in die Genossenschaft einzuzahlen. In deinem Fall 8*7=56,- Euro.

Die Forderung fälliger Genossenschaftsanteile hat also Nichts mit der Nachschusspflicht zu tun und wenn dazu Nichts anderes vereinbart wurde, dann sind die erhöhten Kosten gemäß der erhöhten Bewertung der jeweiligen Genossenschaftsanteile von den Mitgliedern zu zahlen.

Deine Genossenschaft hat in der Satzung die Höhe des Geschäftsanteils von 153 € auf 160 € erhöht. Also musst du pro Anteil 7 € dazu zahlen. Das Geld ist aber nicht verloren. Du bekommst es bei Ausscheiden aus der Genossenschaft wieder zurück. Aber natürlich nur, wenn die Genossenschaft nicht pleite ist oder Verluste gemacht hat, die einen Teil der Geschäftsguthaben aufgebruacht haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung