Haftaufschub weil krankes baby
Guten Morgen:-) gestern hat sich mir eine Freundin anvertraut und nun suchen wir gemeinsam nach einer wirklich guten Lösung. Vorweg: blöde Kommentare sind hier nicht erwünscht! So nun zum Thema: sie hat vor 10 Jahren einen Fehler gemacht und dafür 9 Monate auf 2 Jahre Bewährung bekommen. Bewährung war das erste Mal 2006 wiederrufen wurde neu ausgesetzt da sie schwanger war .Dann war lange Ruhe,sie hat geheiratet etc . 2009 war die Bewährung abgelaufen,der Bewährungshelfer schrieb auch ans Gericht ,man solle sie doch endlich in Ruhe lassen. Dann kam nen Brief:wieder wiederrufen.Grund,sie wurde zwischendurch mal zu einer Geldstrafe verurteilt. So lange zeit kam nichts bis letztes Jahr im September( 2 jahre dazwischen) sie möge doch bitte ihre Haft antretten. Ging nicht.Sie war wieder schwanger.Mittlerweile ist das Kind da.So vorab war sie im September beim Anwalt und der hat einen Aufschub von 4 Monaten bewirkt. Ein Witz wenn man bedenkt,dass es da ein baby gibt.Dieses Baby kam durch all den Stress auchnoch viel zu früh zur Welt und ist krank( unreife Lunge etc). Kann man einen längeren Aufschub erwirken durch das kranke Baby?Der Vater ist berufstätig und kann NICHT in Elternzeit gehen, Eltern haben beide nicht mehr. Auch keine Grosseltern etc.Und das babys mitnehmen..Dazu muss ich ja nicht viel sagen. Hilfreiche Antworten wären super:-)
7 Antworten
Wenn auch "blöde" Kommentare nicht erwünscht sind, dennoch eine Anmerkung. Wenn eine Bewährungsstrafe verhängt wird, dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Gericht die Bewährung grundlos widerruft. Da muss also irgendetwas vorgefallen sein, was Grund dafür gibt, dass die Bewährung widerrufen wird. Ausgesetzt wurde der Haftantritt , da sie schwanger wurde. Irgendwann muss sie jedoch die Haftstrafe antreten, weil sei sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat. Schlimm für das Neugeborene, wen es so eine Mutter hat. Dennoch gibt es Einrichtungen die weiterhelfen können. Z.- B. Pro Familia, Caritas, Jugendamt. Es gibt Haftanstalten in denen auch das Kind während der Haftzeit mit der Mutter zusammen sein darf. Da musst du dich erkundigen. Schwangerschaften sind kein Mittel, sich der Haftstrafe auf Dauer entziehen zu können. Irgendwann wird sie die Haftstrafe antreten müssen. Gilt zu hoffen, dass diese Sache zum Wohle des Kindes geregelt wird. Mir tut das Kind leid.
Würde mal einen brief an den zuständigen Richter schreiben und der Vater muß im Härtefall für das Kind sorgen.Ich würde es nicht in die Haftanstralt mitnehmen.Da sollte doch für die Zeit Hartz 4 beantragt werden oder er geht nachts arbeiten und jemand aus dem Bekanntenkreis bleibt nachts beim Kind.An der Stelle der Freundin würde ich nicht noch das Kind drunter leiden lassen und normales Umfeld schaffen,so daß soziale Kontake geknüpft werden können,was in der Haftanstalt nicht möglich ist.
- Elternzeit ist m.E. nach NICHT Betriebsgrößenabhängig - das wäre dann ElternTEILzeit (Anspruch erst bei 15+ Mitarbeitern im Betrieb!)
- Kinderkrippe
- Freunde und Verwandte
- Tagesmutter
- Jugendamt und Pflegefamilie
- das Baby mitnehmen - das hat in den ersten Monaten wohl mehr davon, bei der Mutter zu sein, als alleine "draußen". Außerdem ist eh fraglich, wie sehr das Baby das dort alles mitbekommt, wenn sie sich BEMÜHT!!!
- ....
Wieso schaffen es immer "normale" Menschen, eine Lösung zu finden, diejenigen, die sich ihre Zukunft selber verbauen, die sehen immer keinen Ausweg - verkehrte Welt! 0.o
P.s. Sehr dumm übrigens, in der Bewärhungszeit nochmal straffällig zu werden - vor allem wenn man Kinder hat! Einfach nur verantwortungsloses Verhalten!!!!!! Hoffentlich nutzt sie die Zeit im Gefängnis um über ihre verkorkstes Leben nachzudenken!
die sache wurde aufgehoben.grund.verjährt!
Möglich ist sowas sicher. Überhaupt, kommt es ja auch darauf an, welche Tat sie begangen hat. Und am Ende, ist das Beste ein guter Anwalt, der das alles für sie regelt. Und eure Fragen auch beantworten kann.
Da dass schon so lange her ist und sie ja auf Bewährung war, stellt sich die Frage, warum sie noch immer die Haft antreten soll... Am besten zum Anwalt.
Sei mal bitte nicht böse,aber wenn ich das hier lese kann ich nicht anders als sagen:selber Schuld!!Du schreibst nun,quasi ,dem Baby zuliebe soll das böse Gericht sie doch in Ruhe lassen??Na hör mal!!Vielleicht hätte sie ihrem Baby zuliebe vorher mal anständig bleiben sollen?Tut mir leid,wenn sie Mist gebaut hat,muss sie auch dafür gerade stehen.Wenn es nicht anders lösbar ist,muss das Kind eben für eine bestimmte Zeit in die Obhut des Jugendamtes!!
vor 10 Jharen war sie 17.Und bevor das Kind beim JA landet nehme ich es lieber auf.Habe eh gerade selbst zwillinge bekommen also von daher. Und mal lieber nichts schreiben als solche blöden Kommentare
Aber in der Zwischenzeit noch 2x Sch*** bauen?! Da war sie ja wohl schon älter, als 17, oder?! ;-)
Wieso blöde Kommentare???Was willst du denn hier hören?Was für ein armes bedauerndswertes Wesen deine Freundin ist?Sorry,ich seh das eben anders.Zu bedauern sind höchstens die Kinder!!
Mittäterschaft bei Betrug.Aber wie gesagt 10 jahre her