Ladung zum Strafantritt, Freiheitstrafe? Haftbefehl?

3 Antworten

Ganz schlechte Chancen. Kein fester Wohnsitz, kaum postalische Erreichbarkeit. Da ist der Haftbefehl quasi vorprogrammiert, und das wird wohl auch der Staatsanwalt so sehen.

Sitz die Strafe ab, und sehe es als Neuanfang. Wenn du in Zukunft wirklich dein Leben auf die Reihe bekommen willst, trenn dich von deinem jetzigen sozialen Umfeld, zieh nötigenfalls um.

Übrigens habe ich mir deine Kommentare hier, als auch deine alte Frage, angesehen. Auffallend ist, dass du die Schuld gerne bei anderen suchst. Den Leuten in der Unterkunft, dem Ausländeramt, dem Hausmeister, der Staatsanwaltschaft, die plötzlich so schnell arbeitet...

Auch das wird dir auf Dauer nicht weiterhelfen.

UNBEKANNTXXXXX 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 22:43

Ja unschuldig bin ich nicht ganz, und du hast Recht, ein Neuanfang wird wohl das beste sein. Aber man sollte doch lieber auf meine Probleme eingehen, wenn z.b Die staatsanwaltschaft sieht das ich nur unter Drogen / Alkohohl einfluss festgenommen werde und nur blödsinn mache und das nur unter Einfluss von Drogen. Dann sollte man doch den Mensch nicht einsperren sondern dafür sorgen das er eventuell eine Therapie macht um solche fälle in Zukunft zu vermeiden.

Ich bin kein Knasti :D

Danke für die Antwort.!

ThinBlueLine  19.03.2018, 22:49
@UNBEKANNTXXXXX

Wieso sollen sich andere um deine Probleme kümmern, wenn du selbst noch nicht einmal guten Willen zeigst, und immer wieder straffällig wirst?

Aber genug der Grundsatzdiskussionen. Ich geb dir nen Rat.

Lass die Finger weg von den Drogen. Geh in die JVA, sitz deine Strafe ab, sieh zu, dass du drin arbeitest und zumindest ein bisschen Geld verdienst. Lass die Finger weg von den Drogen. Nach deiner Entlassung beauftragst du mit deinem erarbeiteten Geld einen Anwalt, der sich deiner Probleme mit dem Ausländeramt annimmt. In der Zwischenzeit lässt du die Finger weg von den Drogen und suchst dir nen Job. Und wenns ein Mindestlohnjob ist. Nachdem der Anwalt dein Problem mit deiner Aufenthaltserlaubnis, die ja laut dir eigentlich da sein müsste, geregelt hat, nimmst du dir ne Wohnung und arbeitest weiter. Und lässt die Finger weg von den Drogen.

Wir haben alle unsere Päckchen zu tragen. Mit Selbstmitleid und Schuldzuweisungen wirst du nicht weit kommen. Du hast es selbst schon mitbekommen: das Leben ist hart, auf Einzelschicksale nimmt niemand Rücksicht.

Du bist mit Allem leider etwas spät dran. Bereits bei der Hauptverhandlung hätte Antrag auf Therapie statt Haft gestellt werden müssen. Deine Berufungsfrist ist auch abgelaufen. Das Urteil ist gesprochen und rechtskräftig. Und ich bezweifle stark das dich das Jobcenter in eine Notunterkunft gesteckt hat. Diese Situation hast Du sehr wahrscheinlich selber verursacht.

Weil Du "nur" Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen hast, bist Du erst in diese Situation geraten. Schon mal etwas von Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht gehört? Oder dachtest Du das Jobcenter sei eine Art Reisebüro, wo man kommen und gehen kann wie man will, und sich eine schicke Unterkunft aussucht?

Na, demnächst hast Du ja vorübergehend eine feste Bleibe.

Haftaufschub kannst Du natürlich beantragen, aber wird dir nichts bringen, weil der maximal auf 4 Monate begrenzt ist. Außerdem müssen Gründe vorliegen, die gegenüber dem Strafzweck erhebliche Nachteile für die Familie und dich mit sich bringen. Da Du anscheinend erwerbslos bist und keine Familie hast ist das wohl eher aussichtslos.

UNBEKANNTXXXXX 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 22:03

Hallo ZuumZuum, danke für deine Antwort.

Aufgrund familiäre Situation wurde ich von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Ich war da schon volljährig. Somit wurde ich in eine Notunterkunft gesteckt und alles kam auf einmal auf mich zu. Schauen Sie meine ander Frage vor 3 Jahren :) Ich hatte es also nicht ganz leicht in diesen Jahren. Aber möchte natürlich auch kein Mitleid.

Nur ich kann leider nicht mit 3 Personen die nicht Duschen und Nachtmenschen sind und Pepp konsumieren und vorallem nicht kenne Leben, Vorallem nehmen die Drogen und durch solche Unterkunfte wurde ich Alkoholabhängig und konsumierte sehr oft Kokain, vorallem kostet Kokain auch was und somit wurde ich Kriminell und nun wurde meine Bewährung wiederrufen.

Ich habe da auch kaum geschlafen und bin mal da und mal hier. Meistens bei Freundinn. Ich war nirgendswo gemeldet. Und hab den Brief vom Hausmeister erhalten und ein Schock bekommen. Dachte es kommt erst ein Brief vom Bewährungswiederruf , wo ich einspruch legen kann?

Das ganze verfahren ist doch kaum 1 Monat alt das ging alles so schnell? Hatte da andere erfahrungen!

Davor war ich nie auffällig in konflikt getretten außer wo ich noch ein Kind war, war ich halt mal Kind und hab auch mal was Illegales gemacht.

Seit dem rauswurf geht es nur bergab.

Was würde zusätzlich passieren wenn ich seit einigen Monaten kein Aufentshaltstitel besitze, gemäß § 50 zur Ausreise verpflichtet. Wird das erst bei Halbstrafe vollstreckt oder in wenigen Wochen, direkte Abschiebe haft.

Bin in DE geboren.

Bewährung wird nicht "einfach so" widerrufen. Dies geschieht in zwei Fällen:

  1. Man hat sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten (also z.B. nicht die Arbeitsstunden abgeleistet, die Geldauflage nicht bezahlt, usw.)
  2. Man hat erneut eine Straftat begangen.

Weshalb also sollte es einen Strafaufschub geben? Das haben wir gerne: erst Straftaten begehen (und dabei andere Menschen zum Opfer machen, indem sie z.B. bestohlen, zusammengeschlagen, betrogen werden) und sich dann, wenn man nochmal mit dem "blauen Auge" Bewährung davongekommen ist nicht mal an Auflagen halten. Dann aber jammern, wenn man endlich seiner gerechten Strafe zugeführt wird.

Wie wär's zur Abwechslung mal, wenn man nichts anstellt?

Zudem gibt es Strafaufschub nur in bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

UNBEKANNTXXXXX 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 22:44

Hi,

Also zunächst muss man mal erwähnen, ich habe keinen geschlagen, bestohlen oder betrogen.

Das tut hier aber auch nicht zur Sache.

iQjamest  20.03.2018, 18:27
@UNBEKANNTXXXXX

Das waren ja auch nur Beispiele. Jedenfalls liegt aber eine Straftat vor. Und: bei fast jeder Straftat gibt es auch einen Geschädigten, man könnte auch sagen: ein Opfer. Niemand ist gerne Opfer. Und in den allerseltensten Fällen macht der Täter den Schaden wieder gut. Oft dies ist auch gar nicht möglich, wenn z.B. das Opfer traumatisiert ist.