Was haltet ihr von Abtreibung bei behinderten Kindern?
Hallo Leute! Vielleicht wisst ihr ja, dass man in Deutschland bis zu drei monaten abtreiben kann. bei behinderten kindern ist das jedoch anders. da darf man bis zum neunten monat abtreiben! findet ihr das legitim? oder habt ihr pros und cons für diese gesetzlichkeiten? bzw. rechtfertigungen? danke!
14 Antworten
Es ist legitim, die Entscheidung sollte jeder jedoch gut durchdenken
Ich finde es ist nichts falsches wenn man ein Kind wegen einer Behinderung abtreiben tut, denn man tut es nicht weil man es einfach nicht möchte - sondern weil man schließlich nicht möchte das dieses Kind später leiden wird, und das finde ich persönlich ist eine gute Entscheidung. Eine Behinderung bleibt eine Behinderung egal wie sehr diese Person sich später damit abfinden wird, sie wird leider immer "eingeschränkt" sein. Man sollte also keine Schuldgefühle etc danach verspüren.
Gruß
Wenn eine Frau sich entscheidet, das Kind nicht leiden zu lassen (und auch nicht selbst leiden zu wollen und zu können), dann habe ich dafür vollstes Verständnis. Aber über dieses Thema können sowieso nur Leute reden die betroffen sind. Alle anderen können sich gar nicht vorstellen "was wäre wenn", also auch nicht mit Sicherheit sagen was sie machen würden.
Nur weil ein Ungeborenes eine Behinderung hat, darf also keine Spätabtreibung vorgenommen werden.
Aber laut § 218a Absatz 2 (medizinische Indikation) ist der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch nur dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
Zwei Ärzte müssen zu dieser Überzeugung kommen: derjenige, der die Indikation stellt, und ein anderer, der den Abbruch macht. Beide müssen dafür die gegenwärtigen und die zukünftigen Lebensumstände der Schwangeren in Betracht ziehen und der Frau vor dem Abbruch eine Beratung über Lebensperspektiven mit dem Kind anbieten.
Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik liegen bei 88 Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, darunter schwere Chromosomenanomalien, fehlende Nieren oder fetale Tumoren. Mindestens 50 Prozent der Kinder hätten keine Chance, das erste Jahr oder auch nur ihre Geburt zu überleben.
Ich kann nur jedem wünschen, niemals eine solch qualvolle Entscheidung treffen zu müssen. Wenn es dann aber doch so sein sollte, hoffe ich, dass man in seinem Heimatland legale Möglichkeiten findet und nicht ins Ausland reisen muss.
nichts teuflicheres und gerisseneres als Juristen gibt (ich weiß das, da ich selber einer bin)
o.k. ... daher...
Was "daher"?
Ich finde, es muss eine zeitliche Begrenzung geben. Und ich finde, diese Grenze sollte spätestens ab dem Zeitpunkt gelten, wo die neurologischen Voraussetzungen für Schmerzempfinden gegeben sind. Ich glaube das ist so um die 20. oder 22. SSW herum.
Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob behindert oder nicht, vielleicht wäre der Grad der Behinderung hier noch ein Kriterium für mich.
Sagen wir es so: Würde ich in der 15. Woche erfahren, dass das Kind irgendeine Form von Trisomie hat, würde ich so schnell es geht abtreiben. Erfahre ich es in Woche 31, dann würde ich vermutlich nicht mehr abtreiben. Aber vermutlich würde ich das Kind dann zur Adoption freigeben.
"Bereits im Jahr 1995 wurde die so genannte embryopathische Indikation abgeschafft."
Da es aber nichts teuflicheres und gerisseneres als Juristen gibt (ich weiß das, da ich selber einer bin), existiert sie dank kreativer Auslegung faktisch weiter; außer in einigen "rückständigen" Gegenden (z.b. Bayern), wird von der Praxis her Spätabtreibungen durchgeführt, WEIL das ungeborene behindert ist und die Mutter diesen Anlass als ausreichend ansieht.
Somit existiert die embryopathische Indikation schlicht und einfach mit einem hübschen juristischen Deckmantel weiter.