Handy und PC wurde beschlagnahmt, wegen Verdacht auf Kinderpornographie. Was kommt auf mich zu(Angst)?
Hallo,
heute Mittag kam die Polizei zu mir wahrscheinlich Kritpo und haben mir gesagt das ich Verdächtigt werde auf Verbreitung, erwerb und besitzt Jugendpornographischer Schriften.
Die haben mir mein PC und Handy weggenommen. Tatsächlich habe ich damals, wo ich dumm und 17 Jahre alt war Kinderpornografie besitzt zu haben, ich war damals in einer Gruppe, wo Leute sowas geschickt haben. Ich hatte paar Bilder und Videos auf dem PC, da ich WhatsApp auf dem PC hatte. Ich glaube auch das ich es mal damals weitergeschickt habe, nicht zu vielen und auch nicht viel.
Die werden jetzt mein PC und Handy durchsuchen und werden natürlich was finden, da ich damals gelöscht habe. Da ist nichts drauf aber es war mal sowas drauf.
Ich bin jetzt M/19 und dulde Kinderpornografie ganz und gar nicht. Sowas ist einfach nur krank, sagt der, der damals sowas auf dem PC hatte. Ich wusste das die Gruppe mal sowas schickt aber habe nie was dagegen getan, ich habe dann damals auch nicht mehr die Videos/Bilder angeschaut bzw heruntergeladen. Ich habe auch paar Bilder in die Gruppe geschickt die ich von leuten bekommen habe sonst nichts.
Das war ein sehr sehr großer Fehler den ich damals begangen habe..und jetzt habe ich die Arschkarte. Ich bereue alles!. Ich war damals 17 und jetzt bin ich 19 und habe seit heute nichts mehr mit sowas zu tun.
Ich habe echt sehr sehr große Sorgen und Angst das ich in den Knast komme...Ich entschuldige mich für sowas..Was kommt auf mich zu? Werde ich in den Knast kommen? Werde ich doch wenn ich glück habe Sozialstunden oder Bewährung kriegen, weil ich damals dumm und 17 war? Ich habe echt Angst und brauche hilfe....
7 Antworten
Ja - Du brauchst in der Tat Hilfe. Also wende Dich an einen Arzt, um eine Therapie anzufangen - wenigstens jedoch irgendwas in Richtung psychischer Behandlung. Auch "kein Täter werden" kann Dir helfen. Ich - wäre ich Du - würde jetzt ALLE Hebel in Bewegung sezten, mich nachweislich ändern zu wollen.
Du kannst Dich hier 3 Mal entschuldigen - das wird Dir hier im Forum null helfen! Denn wir sprechen nicht das Urteil über Dich. Das wird der Richter tun.
Solche Bilder auf dem Rechner zu haben, reicht aus! Du hast es ja erlebt: Dein PC ist jetzt weg. Zu Recht. Was Dir blüht, kann ich Dir nicht sagen.
Es kommt darauf an, was das für Bilder sind und ob du sie nur verbreitet hast oder aber einfacher Konsument gewesen bist. Als Konsument kommst du nicht in Haft, sondern wirst mit einer Busse und einem Strafregistereintrag bestraft, was schlimm genug ist, weil du abgestempelt bist. Bei der Verbreitung kannst du sehr wohl zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Allerdings wird dein jugendliches Alter eingerechnet, womit du mit bedingt davon kommen könntest.
Dann würde ich mal lieber mit einen Anwalt telefonieren, als hier zu schreiben.
Du hast, dich schuldig gemacht, egal ob du es wolltest, wie viel es war und in welchen Zusammenhang.
DU bist MITverantwortlich das es einen Markt gibt, und das deswegen solche Sachen entstehen.
Wenn du gewusst hattest wie schlecht das ist, wieso bist du mit 17 nicht sofort zu Polizei gegangen? Wenn mir jemand so eine Kacke schicken würde, währe mein nächster Schritt sofort die Polizei zu rufen und mein Handy zwecks Rückverfolgung freiwillig abzugeben!
Was mich richtig wütend macht, du hast wahrscheinlich gar nicht so viel zu erwarten, Deutschland durfte an einen Prominenten Beispiel vor kurzen ja sehen, wie "schlimm" sowas "bestraft" wird.
Deswegen will ich dir eines sagen; Es haben Kinder gelitten, leiden jetzt und werden in Zukunft leiden, weil es sowas gibt. Und sogar jetzt machst du dir mehr gedanken um die eigene Strafe, als darum wie es den Kind für den Rest seines Lebens geht...und du fragst wie du dich Entschuldigen kannst? Sage einen zerbrochenen Teller mal Entschuldigung und guck was passiert.
Nehme deine Strafe wenigstens an, "Mist gebaut" ist gar kein Ausdruck...
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
seit 07.05.2021
nach der neuen Gesetzesänderung Verbrechenstatbestand ab dem ersten Bild!
Mindeststrafe 1 Jahr - Vorbestraft mit Eintrag im Führungszeugnis.....
Denke mal, dass du bei Jugendpornographie nicht irgendeine große Strafe bekommen wirst. Dort liegen Freiheitsstrafen für Konsumenten bei maximal 2 Jahren, wobei nicht immer so hohe Strafen ausgeteilt werden. Eher 3 Monate, eine Geldstrafe oder Strafe auf Bewährung.
Hol dir eventuell einen guten Anwalt.
Bei Kinderpornographie sind die Strafen aber höher.
nach der neuen Gesetzesänderung Verbrechenstatbestand ab dem ersten Bild!
Mindeststrafe 1 Jahr - Vorbestraft mit Eintrag im Führungszeugnis.....
Anwalt werde ich holen, ich hoffe mal auf Geldstrafe oder Bewährung....