Handy und PC wurde beschlagnahmt, wegen Verdacht auf Kinderpornographie. Was kommt auf mich zu(Angst)?

7 Antworten

Ja - Du brauchst in der Tat Hilfe. Also wende Dich an einen Arzt, um eine Therapie anzufangen - wenigstens jedoch irgendwas in Richtung psychischer Behandlung. Auch "kein Täter werden" kann Dir helfen. Ich - wäre ich Du - würde jetzt ALLE Hebel in Bewegung sezten, mich nachweislich ändern zu wollen.

Du kannst Dich hier 3 Mal entschuldigen - das wird Dir hier im Forum null helfen! Denn wir sprechen nicht das Urteil über Dich. Das wird der Richter tun.

Solche Bilder auf dem Rechner zu haben, reicht aus! Du hast es ja erlebt: Dein PC ist jetzt weg. Zu Recht. Was Dir blüht, kann ich Dir nicht sagen.

Es kommt darauf an, was das für Bilder sind und ob du sie nur verbreitet hast oder aber einfacher Konsument gewesen bist. Als Konsument kommst du nicht in Haft, sondern wirst mit einer Busse und einem Strafregistereintrag bestraft, was schlimm genug ist, weil du abgestempelt bist. Bei der Verbreitung kannst du sehr wohl zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Allerdings wird dein jugendliches Alter eingerechnet, womit du mit bedingt davon kommen könntest.

Dann würde ich mal lieber mit einen Anwalt telefonieren, als hier zu schreiben.

Du hast, dich schuldig gemacht, egal ob du es wolltest, wie viel es war und in welchen Zusammenhang.

DU bist MITverantwortlich das es einen Markt gibt, und das deswegen solche Sachen entstehen.

Wenn du gewusst hattest wie schlecht das ist, wieso bist du mit 17 nicht sofort zu Polizei gegangen? Wenn mir jemand so eine Kacke schicken würde, währe mein nächster Schritt sofort die Polizei zu rufen und mein Handy zwecks Rückverfolgung freiwillig abzugeben!

Was mich richtig wütend macht, du hast wahrscheinlich gar nicht so viel zu erwarten, Deutschland durfte an einen Prominenten Beispiel vor kurzen ja sehen, wie "schlimm" sowas "bestraft" wird.

Deswegen will ich dir eines sagen; Es haben Kinder gelitten, leiden jetzt und werden in Zukunft leiden, weil es sowas gibt. Und sogar jetzt machst du dir mehr gedanken um die eigene Strafe, als darum wie es den Kind für den Rest seines Lebens geht...und du fragst wie du dich Entschuldigen kannst? Sage einen zerbrochenen Teller mal Entschuldigung und guck was passiert.

Nehme deine Strafe wenigstens an, "Mist gebaut" ist gar kein Ausdruck...

Laut Strafgesetzbuch § 184b

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.

einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:

a)

sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),

b)

die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

Denke mal, dass du bei Jugendpornographie nicht irgendeine große Strafe bekommen wirst. Dort liegen Freiheitsstrafen für Konsumenten bei maximal 2 Jahren, wobei nicht immer so hohe Strafen ausgeteilt werden. Eher 3 Monate, eine Geldstrafe oder Strafe auf Bewährung.

Hol dir eventuell einen guten Anwalt.

Bei Kinderpornographie sind die Strafen aber höher.

rampe6  19.05.2021, 12:47

nach der neuen Gesetzesänderung Verbrechenstatbestand ab dem ersten Bild!

Mindeststrafe 1 Jahr - Vorbestraft mit Eintrag im Führungszeugnis.....

Belo132 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 21:52

Anwalt werde ich holen, ich hoffe mal auf Geldstrafe oder Bewährung....