Haftantritt / Stellungsbefehl wann gehts los?
Hallo zusammen Ich hätte da mal eine Frage, es geht nicht um mich persönlich sondern um eine Bekannte, die sich in sehr wiedersprüchliche Aussagen verstrickt^^ Ich habe in keinster Weise mit der vorliegenden Haftstrafe bzw. dem vorausgehenden Taten dieser Person zu tun, habe aber ein persönliches Interesse daran zu wissen wann man mit einem Haftantritt rechnen muss.
Also folgendes:
Person A wurde am 17.2.14 wegen schweren Handeln mit Heroin und Koks verhaftet und kam in U-Haft. Dort war sie bis zum 15.8.14. Sie wurde mit der Auflage zur Therapie (ich glaub das ist Paragraph §35) aus der U-Haft entlassen. Sie hat die Therapie angetreten. Am 15.9.14 wurde das Urteil gesprochen: 3 Jahre und 3 Monate offener Vollzug. Daraufhin hat Person A aus mir nicht bekannten Gründen die Therapie beendet/ abgebrochen/ bzw. ist "raus gefolgen" (alles möglich, weswegen kann ich nicht genau sagen^^) Laut Aussage von Person A wurde der Pragraph §35 (Therapie statt Haft) aufgehoben. Hierzu meine erste Frage: Ist es nicht so wenn der § 35 (also Therapie statt Haft) aufgehoben wird aufgrund von Rückfällen o.ä. das dies dann einen sofortigen Haftantritt bedeutet? Weil die Therapie ja als Auflage zur Entlassung aus der U-Haft gegolten hat? Jetzt die zweite Frage: Wann kann man ungefähr mit dem Stellungsbefehl rechen? Person A ist ja jetzt auf freiem Fuß und wartet auf das Schreiben zum Haftantritt. Diverse Foren sagen das dies zwischen 2-4 Wochen dauert, so das Person A noch Zeit hat ihre persönlichen Angelegenheiten zu klären. Laut Aussage von Person A (die ich im Übrigen für wenig Glaubwürdig halte^^) muss sie erst im April 2015 zum Haftantritt. Kann das sein? Ich habe gelesen das es die möglichkeit eines Haftaufschubs gibt der für maximal 4 Monate bewilligt werden kann.. ist es dann möglich das der "normale" Haftantritt ohne beantragten Aufschub erst in 6 Monaten ist?
Irgendwie kommt mir das alles ziemlich komisch vor grübel
Vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären der von dieser Materie Ahnung hat?
Danke schon mal ;)
3 Antworten
Also zunächst erfolgt keine sofortige Ladung zum Haftantritt. Sie wurde ja rechtskräftig verurteilt und hat sich zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befunden. Bedeutet nicht weniger, als das sie zum Strafantritt geladen wird. Eine Zeitspanne gibt es dafür NICHT! Plätze im offenen Vollzug sind knapp. Es gibt nicht wenig Fälle wo es ein gutes Jahr bis zur Ladung dauert. 2-4 Wochen sind absolut unüblich und aus der Luft gegriffen. Dazu kommt dann die Möglichkeit bei der Staatsanwaltschaft (Strafvollstreckungskammer) einen Haftaufschub zu beantragen. Dieser wird für maximal 4 Monate gewährt. Im Ausnahmefall auch länger. Zum Beispiel bei Krankheit usw.
Eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ist nur bei einer Verurteilung unterhalb 2 Jahre möglich. Bei dem Strafmaß von 3 J. 3M bliebe ja dann noch etwas "übrig" , dennoch wäre eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung möglich gewesen - dürfte ja jetzt aber sowieso egal sein ;-) Wann nach Urteilsverkündung die Ladung zum Strafantritt kommt, ist wirklich schlecht vorherzusagen - da ist die Spanne von 2,3 Wochen bis hin zu einem halben Jahr, bis die Ladung kommt und dann mit einem Termin meist innerhalb von 14 Tagen.
ich habe gelesen das es die möglichkeit eines Haftaufschubs gibt der für maximal 4 Monate bewilligt werden kann..
Das ist richtig so - Haftaufschub höchstens 4 Monate, es sei denn es gäbe eine ganz wichtige Begründung.
Irgendwie kommt mir das alles ziemlich komisch vor grübel
Hört sich auch komisch an, denn:
- Eine Ladungsfrist von über 9 Monaten ist schon sehr sehr aussergewöhnlich - und auch wenn Person A irgendein Aufschub beantragen sollte - so schnell wird das nicht bewilligt - die Verurteilung war ja gerade erst am 15. Da braucht es chon noch ein paar Tage, bis man dementsprechende Beschlüsse hat.
- Bei der Urteilsverkündung kann der Richter eine EMPFEHLUNG für den offenen Vollzug aussprechen, aber geladen wird in den geschlossenen und da entscheidet der Anstaltsleiter ob OV oder GV. Zumal bei BtM es mit offenen erstmal ganz schlecht aussieht. VG.
Das haut alles irgendwie vorne und hinten nicht hin. Jetzt habe ich ehrlich gesagt nicht allzu viel Ahnung von BtM.
Es ist jedoch ungewöhnlich bei Abbruch der Therapie, dass die Vollstreckung nun ausgesetzt ist. Ist sie ja jetzt, da A sich nun auf freien Fuß befindet, normalerweise wandert man dann direkt in Strafhaft - kenne ich zumindest so. Nun ja - in diesem Fall anscheinend nicht.
Bei der Verhandlung lautete das Urteil 3 Jahre 3 Monate im offenen Vollzug ...
Das ist bei BtM-Delikten auch schon mal ungewöhnlich, denn für den OV muss man geeignet sein und das ist sicherlich kein Konsument und Dealer ;-)
Wie ich schon schrieb, erfolgt die Ladung in der Regel IMMER erst in den GV, da erfolgen Untersuchungen, Gespräche etc. Dann entscheiden sogenannten Konferenzen über den weiteren Haftverlauf. Person A hat ja nun anscheinend ein erhebliches Drogenproblem und im Knast ist es leicht an Drogen zu kommen, bei BtM'ler werden ständig Urinkontrollen gemacht.
Meiner Meinung nach erzählt A Märchen, weil diese lange Zeitspanne zwischen Verhandlung und ANGEBLICH schon fester Antrittstermin im April, gibt es nicht.
Vielleicht aber alles auch nur ein Missverständnis? A ist jetzt auf freien Fuss - wartet Ladung ab und der Antritt ist in den nächsten Wochen und im April beginnt eine erneute Therapie? Über den Abbruch gibt es ja jetzt auch keine genauen Angaben?
Alles sehr seltsam ;-)
Vielen Dank für deine Antwort :) Das zeigt mir das ich zumindest nicht ganz daneben lag mit meinen Vermutungen. Mich wundert es eben das die Zeitspanne vom 15.9.14 (<-- Urteilssprechung) bis April (angelicher Haftantritt) so lang ist... und das dieses Schreiben angeblich jetzt schon mit Haftantrittsdatum vorliegt innerhalb von 4 Werktagen? Das ist doch auch eher ungewöhnlich oder? Ja das mit dem offenen Vollzug finde ich auch merkwürdig ...zumal ja im Falle von Person A davon ausgegangen werden muss, das weiterhin gegen das BtmG verstoßen wird sei es nun in Form von Eigengebrauch/Konsum oder aber Dealerei. Person A ist diesbezüglich ja kein unbeschriebenes Blatt. Zusätzlich sind Geldstrafen wegen Beschaffungskriminalität offen ... . Das OV oder GV erst nach Haftantritt entschieden wird ist auch interessant das wusste ich nicht :) Bei der Verhandlung lautete das Urteil 3 Jahre 3 Monate im offenen Vollzug sowie die Bezahlung der Geldstrafen und der Gerichtskosten zusätzlich. Aber ich muss auch ehrlich gesten das ich nicht alles wortwörtlich verstanden habe was Richter und STattsanwalt da erzählt haben ;) Als Pädagogin klang das für mich oft wie eine Fremdsprache ;)
huch hier sollte die gar nicht hin^^ das war als Kommentar gedacht :D sorry
Vielen Dank für deine Antwort :) Das zeigt mir das ich zumindest nicht ganz daneben lag mit meinen Vermutungen. Mich wundert es eben das die Zeitspanne vom 15.9.14 (<-- Urteilssprechung) bis April (angelicher Haftantritt) so lang ist... und das dieses Schreiben angeblich jetzt schon mit Haftantrittsdatum vorliegt innerhalb von 4 Werktagen? Das ist doch auch eher ungewöhnlich oder? Ja das mit dem offenen Vollzug finde ich auch merkwürdig ...zumal ja im Falle von Person A davon ausgegangen werden muss, das weiterhin gegen das BtmG verstoßen wird sei es nun in Form von Eigengebrauch/Konsum oder aber Dealerei. Person A ist diesbezüglich ja kein unbeschriebenes Blatt. Zusätzlich sind Geldstrafen wegen Beschaffungskriminalität offen ... . Das OV oder GV erst nach Haftantritt entschieden wird ist auch interessant das wusste ich nicht :) Bei der Verhandlung lautete das Urteil 3 Jahre 3 Monate im offenen Vollzug sowie die Bezahlung der Geldstrafen und der Gerichtskosten zusätzlich. Aber ich muss auch ehrlich gesten das ich nicht alles wortwörtlich verstanden habe was Richter und STattsanwalt da erzählt haben ;) Als Pädagogin klang das für mich oft wie eine Fremdsprache ;)