Haben Detektive eine Schweigepflicht ihren Mandanten gegenüber?
etwa wenn sie eine Straftat aufdecken?
5 Antworten
Auftraggeber ist der Mandant, Auftragnehmer ist der Detektiv (seine Firma)
Auftragsziel ist die Aufklärung von wie auch immer gelagerten Tatsachen.
Sollte es aber im Laufe der Ermittlungen von Privatdetektiven zur Aufdeckung von Straftaten kommen, so ergibt sich m.E. die Verpflichtung, diese zur Anzeige zu bringen.
Es gibt weder eine "amtliche" Ausbildung zum Detektiv noch ist es überhaupt ein Beruf. Und warum sollten Privatpersonen (Detektive) irgendwelche Sonderrechte gegenüber anderen Privatpersonen für sich in Anspruch nehmen können?
Außerhalb der gesetzlichen Richtlinien, wir es von der Beziehung abhängig sei, die Mandant und Anwalt haben. Schließlich verteidigen Anwälte auch Schuldige. Natürlich mit dem Zweiten, das Aufdecken einer Straftat da sieht es sicherlich Anders aus. Anwälte können genauso wegen Strafvereitelung zu Rechenschaft gezogen werden.
Geh' mal ins Detektiv-Forum, da bist Du besser aufgehoben: http://www.detektivius.de/forum.html
Eine Schweigepflicht dem Mandanten, also Auftraggeber gegenüber ist in etwas so sinnvoll wie ein Kühlschrank in der Arktis.