Trotz Schufa und Straftaten zur Bundeswehr gehen 2017/18?

4 Antworten

Für bestimmte Hochwertausbildungen sind hohe Schulden ein Fall für den MAD, der abklären muss, ob du erpressbar bist durch ausländische Informationsdienste. Im Zweifel bekommst du eine für die Verwendung erforderliche Sicherheitsstufe nicht, und bekommst dadurch keinen Zugang zu den geheimen Unterlagen, die für die Arbeit notwendig sind. Aber da sprechen wir nicht über läppische 4,5k Euro. Da geht es um 6-7 stellige Verpflichtungen.

Deine alten Vorstrafen sollten auch nicht hinderlich sein.

c0dy995 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 12:00

Besten Dank. Ich bin da auch guter Dinge, das ich mit Hilfe der Bundeswehr meine Schulden endlich abbezahlen kann.

Es ist grundsätzlich nicht ein Ausschlusskriterium, aber man muß eventuell mit Nachteilen bei der Eignungsfeststellung rechnen. Es kommt darauf an ob es eine rechtskräftige Verurteil gegeben hat, du also der Schuldige bist. Es wird schon im Einzelfall geprüft ob man mit diesem oder jenen noch zum Bund gehen kann

c0dy995 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 21:27

Oke besten Dank.

Du wirst das bei der Einstellungsuntersuchung/prüfung angeben müssen.

Das wird sicherlich ein Minuspunkt sein, aber den kannst du evtl. durch andere positive Punkte wieder ausgleichen.

Die Schulden sind nicht so hoch, dass du dadurch unbedingt im Sinne von Anwerbung zur Spionage erpressbar wirst. Wenn du ordentlich sparst, kannst du die mit dem BW-Gehalt evtl. in einem Jahr loswerden.

Die Straftaten liegen auch nicht unbedingt in dem Bereich der kriminellen Energie, der für die Truppe gefährlich werden könnte, wie irgendwelche Gewaltdelikte oder Betrugsvergehen.

c0dy995 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 21:40

Super das hat mir weitergeholfen 👍

Eine Ergänzung zu den bisherigen Antworten: Ehrlichkeit... Denn wer so etwas und seien es auch nur Kleinigkeiten, zu vertuschen versucht, insbesondere wenn danach gefragt wird, der bekommt grundsätzlich mal Probleme.

Zwar ist es durchaus so, dass man "lügen darf", dass also ein Arbeitgeber nicht jede private Kleinigkeit erfragen darf. Aber wie oft bei einer Regel gibt es Ausnahmen. In einigen insbesondere sicherheitsrelevanten Berufen (Wachschutz für wertvolle Objekte, Polizei oder wie bei dir Bundeswehr) gibt es Einschränkungen von dieser Regel.

Wenn du also im Internet liest "Der Arbeitgeber darf nach Schulden fragen, ich muss ihm aber nicht unbedingt wahrheitsgetreu antworten", dann vergiss das am Besten sofort wieder. Bei vielen Bereichen der Bundeswehr bzw. bei der Feststellung, wo du eingesetzt werden darfst, musst du diese Fragen dann wahrheitsgetreu beantworten.

Was ggf. nicht passieren darf ist, dass du wegen Kleinigkeiten diskriminiert wirst. Dass also wirklich offen gesagt wird "Menschen, die einmal schwarz gefahren sind, haben bei der Bundeswehr grundsätzlich nichts verloren."

c0dy995 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 11:57

Besten Dank. Ich werde das auf alle Fälle zur Sprache bringen 👍