Ist es strafbar, absichtlich ein falsches Geständnis abzulegen?
Angenommen, ich werde wegen einer Straftat verdächtigt, die ich nicht begangen habe. Ich gestehe die Straftat dennoch ein, um die Ermittlungen abzulenken und dem wahren Verbrecher mehr Zeit zur Flucht/Spurenbeseitigung zu geben. Später lege ich ein Alibi vor, um einer Verurteilung zu entkommen.
Ist ein solches Verhalten legal? Einerseits ist die Vortäuschung einer Straftat strafbar, andererseits darf ein Verdächtigter (etwa im Unterschied zu einem Zeugen) während seiner Vernehmungen beliebig lügen. Was greift in der o. g. Situation?
11 Antworten
Das nennt sich Falschaussage und ist Strafbar und wird bestraft.
In deinem Fall sogar mindestens Beihilfe.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/strafvereitelung-44355
Strafvereitelung
die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung einer durch einen anderen begangenen Straftat oder der Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme (§ 258 StGB).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen oder die Selbstbegünstigung sind straflos.
Du darfst alles sagen um dich selbst oder Verwandte zu schützen nur als Zeuge solltest du nicht lügen als angeklagter oder verwandt oder verschwägert kannst du lügen da deine Aussage eh nicht als Zeuge zählt!
ah okay dachte nur weil Richter Alexander Hold immer sagt "verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten sind sie nicht?"
Ja in diesem Fall kann man die Aussage verweigern, also gar nichts sagen. Lügen darf nur der Angeklagte.
Aber die Aussage verweigern darf man doch immer ich meine man kann ja nicht gezwungen werden etwas zu sagen?!
Nein wenn du als "normaler" Zeuge geladen bist musst du aussagen und es muss die Wahrheit sein, andernfalls drohen empfindliche Strafen.
Und was wenn man zB. eine Art von Autismus hat und sich nicht traut zu sprechen oder wenn man sich selbst gefährdet durch eine Aussage? Man kann ja immer eine psychische Krankheit "vorspielen" und ich denke nicht dass man dafür verurteilt wird und ausserdem kann man immer sagen "ich weiss nicht" oder "ich habe es vergessen" und die Richter können nicht in den Kopf schauen ob man es weiss!
Das stimmt soweit schon, dennoch ist der Nachweis einer Falschaussage meist nicht so schwer wie immer viele denken. Und wie gesagt die Strafen sind hier nicht umsonst empfindlich hoch. Ist es mir wirklich wert eine Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis bis zu 5 Jahren zu riskieren um für jemand anders zu lügen? Im Falle einer Vereidigung erhöht sich die Mindeststrafe auf 1 Jahr.
Na ja wie soll bewiesen werden dass man es nicht vergessen hat oä.?
Da gibt es psychologische Gutachten, Widersprüche in der Aussage. Die Verhörer sind auch nicht auf der Brennsupp dahergeschwommen.
Trotzdem wenn du nur sagst "ich weiss nicht" oder "das habe ich vergessen" wird es auch nie Widersprüche geben und auch durch ein psychologischen Gutachten können keine Gedanken ausgelesen werden!
Wie bereits gesagt die Profis haben ihre Methoden. Spätestens wenn Erzwingungshaft angedroht wird werden einige plötzlich sehr redseelig.
Ich gestehe die Straftat dennoch ein, um die Ermittlungen abzulenken und dem wahren Verbrecher mehr Zeit zur Flucht/Spurenbeseitigung zu geben.
Beihilfe.
Später lege ich ein Alibi vor, um einer Verurteilung zu entkommen.
Wenn du Pech hast, wird das Alibi vom Gericht verworfen und du rechtswirksam verurteilt. Da wärst du ggfs. mit der Beihilfe noch gut bedient.
Ist ein solches Verhalten legal?
Nein.
Ja, das wäre Strafvereitelung und damit strafbar.
Wow, hatte Strafvereitelung nicht auf dem Radar. Müsste man wegen Strafvereitelung dann nicht auch alle Rechtsanwälte bestrafen, die mit ihrer guten Arbeit die Bestrafung eines Täters verhindern?
Nein, weil man unschuldig ist bis der Prozess es entschieden hat
Nein, denn die haben a. ein Schweigerecht und b. dürfen die nicht bewusst lügen.
Nein das sehe ich durch Absatz 5 aufgehoben. Der Anwalt spricht durch das Mandat für seinen Mandanten. Sprich der Anwalt darf genauso lügen wie sein Mandant.
Nein, lügen darf der Anwalt nicht.
Er muss nicht die ganze Wahrheit sagen, aber alles, was er sagt, muss wahr sein.
Sonst droht Ärger: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/olg-nuernberg-zur-strafvereitelung-durch-einen-strafverteidiger/#
Nicht unspannend. Danke!
Das ist ja nun mal völliger Quatsch. Lügen darf lediglich der Angeklagte und sein gesetzlicher Vertreter (der Anwalt). Als Verwandtschaft hast du zwar eventuell ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn du aber von dem keinen Gebrauch machst und dich trotzdem zur Sache äußerst muss es die Wahrheit sein wie bei jedem anderen Zeugen auch.