Freiheitsstrafe während Ausbildung?
Hallo Zusammen,
ich möchte mich vorab informieren. Ich habe nächste Woche eine Beschuldigtenvernehmung bezüglich einer Straftat (üble Nachrede u. Beleidigung) vor mir. Da ich zu recht schuldig bin und auch mich über die schlimmsten Konsequenzen informiert habe, welche eine Freiheitsstrafe von etwa 2 Jahren beinhaltet, möchte ich nun gerne wissen, wie das ganze laufen wird, da ich momentan in der Ausbildung bin.
Danke schon mal für euer Wissen
17 Antworten
Keine Angst das wird nicht so schlimm ,Sozialstunden ,schlimmstenfalls eine Geldstrafe ,aber wenn du noch nie was gemacht hast ,wird es mit Sozialstunden abgehen.
Da du wahrscheinlich noch unters Jugendstrafrecht fällst, wird es, wenn du vorher nie straffällig geworden bist, nicht zu einer Freiheitsstrafe kommen. Wenn doch, weil Beleidigungen usw. zu schli waren, wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, öglich ist auch eine Geldstrafe (z,B. 30 Tagessätze - die Höhe beißt sich nach deiner Ausbildungsvergütung). Vielleicht kot du auch mit Sozialstunden davon. Schwierig zu beurteilen, wenn an den Sachverhalt nicht richtig kennt.
§ 186 Üble Nachrede.Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. .
Außerdem habe ich vergessen zu erwähnen das ich Volljährig bin.
ob du in der ausbildung bist oder schon im berufsleben, das interessiert nicht. wirst du zu einer freiheitsstrafe verurteilt, musst du die auch antreten. das gesetz nimmt da keine rücksicht drauf. wieso auch?? du hast eine straftat begangen, und dafür musst du nun auch gerade stehen. vielleicht könntest du die ausbildung aus der jva heruas weitermachen, aber das kann ich dir nicht sagen. es ist nur so, das es in manchen jvas auch ausgebildet wird, vieleicht kannst du die dort weitermachen. WENN du überhaupt verurteilt wirst, kommt eben drasuf an, was du übehruapt verbrochen hast und wie der richter urteilt..
Bei der ersten STraftat wird man selten gleich eingesperrt, da muss es schon schlimme Körperverletzung oder sowas sein. Ich hab einen Bekannten der war 3 Jahre im Gefängnis, ist dann raus, hat wieder Mist gebaut und musste nur nicht deswegen wieder ins Gefängnis, weil er zwischenzeitlich eine Ausbildungsstelle hatte. Man wollte ihm nicht die Chance nehmen ins "nomale" Leben zu finden. Die Sperren dich nicht ein, mach dich bitte, bitte nicht verrückt.