Hat ein Lehrer den Großeltern gegenüber eine Schweigepflicht?

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Die Großmutter ist keine Erziehungsberechtigte. Weise die Lehrerin darauf hin, dass Du nicht möchtest, dass sie dieser auskünfte gibt.

Sie darf sich natürlich mit den Großeltern treffen und zuhören, was diese zu sagen haben- sie darf allerdings keine Auskunft an die Großeltern erteilen. Du kannst aber um sicher zu gehen noch einmal darauf hinweisen, dass die Großeltern bitte keine Auskunft über dein Kind erhalten(sind ja schließlich alles Menschen, die mal Fehler machen- habe schon erlebt das ÄRZTE Auskunft gaben an meine Eltern)

hallo ich bin da geteilter meinung. wenn es ein grund gibt (vernachläßigung oder solche sachen)würde ich es gut finden wenn auch verwandte in der schule auskünfte bekommen würden damit man schlimmeres verhindern kann. ich geh jetzt mal davon aus das die schwiegermutter in deinem fall nur fürchterlich neugierig ist. die lehrerin ist nicht befugt auskünfte an nicht sorgeberechtigte zu geben. an deiner stelle würde ich mal mit ihr reden. sie wird sich entweder sorgen machen dann kann man diese aus der welt schaffen oder sie mischt sich einfach ein weil sie keine andere beschäftigung hat. in diesem fall würde ich ihr mal die grenzen zeigen. lg bayerin

ja, außer die Großeltern haben das Sorgerecht oder eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

LilithSH  24.11.2010, 22:58

Was für ein Unsinn.

Einen Termin machen kann sie vielleicht mit der Lehrerin, falls diese damit einverstanden ist. Koennte ja sein, dass die Schwiegermutter wirklich was wichtiges mitzuteilen haette. So gesehen darf die Lehrerin zuhoeren.

Informationen betreffend des Schulgeschehens, sowohl die Leistungen als auch das Verhalten des Kindes betreffend darf sie aber nur an die Erziehungsberechtigten weitergeben, an die Grosseltern nur, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. Selbstverstaendlich darf die Grossmutter auch keinerlei Entscheidungen rechtlicherseits treffen.

Bei mir ist das z.B. so, dass meine Eltern sich viel um meinen Sohn kuemmern, Hausaufgaben mit ihm machen und viele schulische Belange regeln. Ich muss leider arbeiten. Von daher bespricht die Lehrerin schon kleinere Sachen mit meiner Mutter, da sie davon ausgehen kann, dass es sie ja auch was angeht. Sie kann auch helfen und an Veranstaltungen teilnehmen.

Einzelbesprechungen oder so was muessen aber mit mir gefuehrt werden, ich kann hoechstens meine Eltern dahin mitnehmen, wenn ich das will. Entscheidungen, wie z.B die Elternwahl oder Verbote und Genehmigungen muss ich unterschreiben, bzw. entscheiden.

Bei Dir ist die Situation aber ganz anders und ich wuerde es auch nie dulden, dass meine Eltern oder Schwiegereltern ohne eindeutiges okay von mir, zu Terminen geht. Denn dazu hat sie kein Recht und das geht sie auch nichts an.

Ich wuerde daher meinerseits gegenueber der Lehrer, die von dem Aerger ja nichts wissen koennen im Vorfeld schon deutlich machen, dass meine Schwiegermutter da versucht, sich in Sachen einzumischen und dass ich das nicht wuensche und auch nicht, dass ihr irgendwelche Auskuenfte erteilt werden. Dann weiss man Bescheid und wird da auch nichts erzaehlen.