Habe Wasserschaden nicht gemeldet - Nun ist Wasser unter mir angekommen
Ich habe ein riesiges Problem. Ich hatte in meiner Küche eine kleine Überschwemmung die mein Geschirrspüler verursachte. Hab alles brav aufgewischt und war auch nichts mehr passiert. Zwei Wochen später klingelt mein Nachbar von unter und zeigt mir auf seinem Handy Wasserflecken und ob ich wüsste wo die her kommen. Also ich hab es ihm erzählt. Wir haben dann vereinbart, dass wir versuchen es über die Versicherung abzuwickeln. So habe ich den Schaden meiner Hausratversicherung gemeldet. Die meinte, sie übernimmt nur den Schaden bei mir, den es ja nicht mehr gibt. Für den Schaden drunter wäre die Gebäudeversicherung der Vermieters zuständig.
Der hast sich das nun angeschaut und war wie ich fand schon ein bisschen verwundert, dass alles so trocken war. Nun will er trotzdem die Fliesen rausreißen und den Boden öffnen damit die Holzbalken trocknen können.
Was soll ich nur machen? Wenn dann rauskommt, dass der Schaden schon älter ist, muss ich dann ggf. dafür aufkommen? Bei den Maßnahmen sind das wahrscheinlich Unsummen.
4 Antworten
Hast du keine Haftpflichtversicherung? Ohne die kannst du nichts machen, zumindest nicht ohne das es im betrug endet. Die hausratversicherung ist tatsächlich nur für DEINE Schäden verantwortlich. Da der schaden aber durch dich entstanden ist kann das nur deine haftpflichtversicherung regulieren, ansonsten hast du Pech gehabt. Das du den Schaden erst später meldest wäre auch kein problem, du musst denen nur glaubwürdig versichern das du von dem Schaden nichts gemerkt hast, da bei dir alels wieder trocken war aber scheinbar doch was in den Boden gelaufen ist.
Klar musst Du dafür aufkommen, wenn Du keine Haftpflichtversicherung hast, weshalb ja auch immer wieder betont wird, dass die Haftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist, im Gegensatz zur Hausrat...
§ 536c BGB:
"(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Das ändert aber nichts daran, dass Du als Verursacher den Schaden grundsätzlich bezahlen musst, egal wann Du das gemeldet hast...
Sry , das ist wohl nicht gut gelaufen ! Nimm dir einen Anwalt vor Ort ! Du hast gegen deinen Versichrrungsbedingungen verstoßen und der unter dir scheint das auszunutzen ! . Allein bekommst du das nicht in den griff ! Da hilft nur eine Schadensbegrenzung und diese ist am besten mit einem Anwalt zu erreichen ! Das falsche Datum des Schadens ist schon bedenklich ! Mach das bitte schnell , sonst kann das richtig teuer werden und eine Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetrug steht da auch noch im Raum ! Alles Gute
Haftpflichtversicherung hast Du bestimmt auch, oder?
Demnach habe ich doch unverzüglich gemeldet, nachdem ich vom Nachbarn erfahren habe, dass er Wasserflecken hat. Bei mir ist ja nichts zu sehen wegen der Fliesen und es müsste eh alles schon getrocknet sein.