Pool abgelassen und nun steht der Keller unterwasser. Welche Versicherung zahlt?
Hallo, ich habe einen Pool ( ca. 15.000 Liter ) nach Absprache mit meinem Vermieter in einen Gulli auf der Terrasse abgelassen. Das Wasser lief recht langsam aus dem Pool in den Gulli. Nachdem der Pool gut halb leer war, hat meine Freundin festgestellt das jede Menge Wasser aus dem Keller des Vermieters läuft. Tür aufgemacht und der super Gau war perfekt. Alles voller Wasser!!! Man konnte an der Wand genau sehen wo das Rohr verläuft. Genau dort war es extrem nass. Ich habe den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Die haben den Schaden aber abgelehnt nachdem ein Gutachter da war. Im Brief stand, das es nicht mein Verschulden ist, das dass Rohr defekt sei. Mein Vermieter hat es seiner Gebäudeversicherung nicht gemeldet. Will mich jetzt aber auf den Schaden ca. 4000€ verklagen. Ist mein Vermieter da im Recht und hat Chancen das Geld direkt von mir zu bekommen?
8 Antworten
wird auch seine versicherung nicht zahlen da es ja kein schaden war der durch die installation des gebäude oder unwetter verursacht wurde, da du das wasser mit absicht abgelassen hast und dafür sorge zu tragen hast des wasser fachgerecht zu entsorgen. ausserdem glaub ich nicht das deine versicherung 15.000l wasser mit versichert. man braucht schon für ein 100l aquarium eine extra versicherung.
Also ich finde es schon Fachgerecht es in einen Gulli abzulassen oder soll man nur den Stöpsel aufmachen und laufen lassen?
Hallo Downhill1982,
deine Haftpflichtversicherung hat überprüft, ob du gesetzlich haftbar zu machen bist.
Sie geht davon aus, dass dich kein Verschulden trifft. Wenn sie Recht hat, kann dein Vermieter keinen Schadenersatz von dir fordern.
Rufe am besten bei deinem Anbieter an und berichte, dass dein Vermieter dich nun verklagen möchte.
In deinem Vertrag ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine "indirekte Rechtsschutzversicherung" enthalten. Darüber werden unberechtigte Ansprüche gegen dich von der Versicherung abgewehrt, im Zweifel auch vor Gericht.
Wichtig ist, dass du sämtlichen Schriftverkehr mit deinem Vermieter deiner Versicherung überlässt. Das werden dir die Mitarbeiter bestimmt auch nochmal sagen.
Sollte das Gericht entscheiden, dass dich wider Erwarten doch eine Schuld trifft, würde deine Privathaftpflicht nachträglich im vertraglich vereinbarten Umfang für den Schaden eintreten.
Viele Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK-Team
Wenn die Haftpfilchtversicherung mit der Begründung ablehnt, dass du nicht haftest, musst du den Schaden NICHT automatisch selber zahlen. Aufgabe der Haftpflicht ist ebenfalls die Abwehr unbegründeter Ansprüche, zur Not vor Gericht. Da kann der Vermieter gern klagen.
... auf die Idee, meine PH einzubinden, wäre ich gar nicht gekommen.
Du bezahlst doch anteilig die VGV und somit ist diese auch für Abwasserleitungsschäden zuständig.
Aber wenn mein Vermieterkollege es so haben will, binde einfach Deine PH wieder ein, denn die übernimmt doch den Streit.
Deine Versicherung hat den Schaden geprüft und die Übernahme abgelehnt, weil ein defektes Rohr der Grund der Überschwemmung war. Ich würde sagen, dass damit der Fall für dich erledigt ist.
Meiner Meinung nach kann er deine Versicherung verklagen, wenn er mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden ist, aber du bist hier nicht haftbar zu machen.