Habe Privat ein Auto verkauft, nun Vorwurf Arglistige Täuschung?

9 Antworten

Salue

Eigentlich kannst Du recht beruhigt die Forderung ablehnen.

Du hast den Wagen mit demselben Wissen über den Zustand weiterverkauft, welches Du als Laie hattest, als Du ihn gekauft hast.

Eine arglistige Täuschung ist, wenn Du beim vollsten Wissen über schwerwiegende Fehler diese zum Nachteil des Käufers verschweigst.

Dieser Punkt kann Dir nicht vorgeworfen werden. 

Du hast im Vertrag alle weitergehenden eventuellen Ansprüche klar ausgeschlossen. Er hat den Wagen probiert und getestet und ihn anschliessend, als mündiger Konsument so gekauft.

Der Käufer kann zwar bei einem happigen Preis für eine neuwertige Luxus-Occasion einen gewissen Anspruch stellen und auch ein wenig kleinlich sein.

Bei Kaufpreisen, die ihm Bereich von 10 oder 20 % des damaligen Neupreises liegen, Ich nehme an, es geht hier nicht um einen Luxuswagen, da muss man schon fällige Unterhaltsreparaturen als Käufer in Kauf nehmen (genannt: Betriebsrisiko eines technischen Geräts).

Wenn Autos für einige tausend Euro genau so zuverlässig und reparaturarm wären wie Neuwagen, da wäre ja jeder blöd, wenn er noch den vollen Preis für einen Neuwagen bezahlen würde.

Es grüsst Dich

Tellensohn  

 

nur wenn du ausdrücklich bestimmte zustände von technik, laufleistung usw. im kaufvertrag erwähnt hast, kann dich der käufer daruaf festnageln.

dieser satz "wie besichtigt und probegefahren" entbindet dich daher von dem hinweis auf mängel, die gerade ein fahranfänger (das wußte dein käufer) so gut wie nicht und noch weniger in nur wenigen tagen bemerkt werden.

lass es darauf ankommen, aber präpariere dich, ggf. einen anwalt zu nehmen, falls der käufer eine rechtsschutzversicherung hat und es auf eine klage ankommen lässt.

daher empfiehlt es sich immer, beim kauf von privat entweder einen sachkundigen dabei zu haben oder das fahrzeug für ca. 100 € vom ADAC, DEKRA oder TÜV begutachten zu lassen.

Falls Du doch zur rechenschaft gezogen werden solltest, kannst du das eigentlich auch auf den verkäufer "weitergeben", der dir diese "gurke" vor 2 monaten angedreht hat. oder war das auch von privat? war es ein händler, dann hat er 12 monate gewährleistung zu geben.

Daswarichnet 
Beitragsersteller
 28.04.2017, 17:53

es war auch von Privat . also kann der jenige den ich den wagen verkauft habe sich nun mit dem Vorbesitzer bzw dem jenigen von dem ich das Auto habe in Verbindung setzen und diesen zur rechenschafft ziehen. denn ich habe diesen schaden definitiv wenn überhaupt nicht Verursacht...

er kann dir nichts anhaben, der Kaufvertrag ist eindeutig, lass dich ruhig ggf. verklagen, der Richter wird seine Forderungen zurückweisen.

Hallo. Die mal privat ein Auto verkauft haben kennen das fast alle. Wollen nur den Preis drücken.

Lass dich auf nichts ein. Sag nichts mehr.

Arglistige Täuschung setzt ja voraus, dass du davon wusstest. Das kann dir der Käufer nicht nachweisen.

Ausserdem hattest du ja in deinem Vertrag "gekauft wie gesehen" stehen. Damit bist du eigentlich raus aus der Sache. Da hätte der Käufer vorher mal in die Werkstatt fahren sollen oder sich einen Sachverständigen mitnehmen sollen.

Ich würde mir davon nichts annehmen. Es ist eben immer ein Risiko von Privat einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Wenn der Typ eine Garantie haben möchte, muss er einen Wagen vom Händler kaufen.