Rückgaberecht Gebrauchtwagen bei Privaten verkauf?
Hay,
Mein Freund hat sein Golf 5 vor knapp 2 Monaten verkauft. Er hat ihm gesagt dass das Auto lackiert wurde und wo weiter. Ein klappern vom Motor hatte der Käufer selbst gehört, aber mein Freund wusste nicht genau was das war. Der Käufer meinte selbst dass es eventuell nur der Keilriemen oder sowas ist.
Naja dann kam es zum Kauf. Der Käufer hat den Wagen schon tiefer gelegt und was weiß ich nicht alles. Eventuell sogar umbauten am Motor begonnen ( nur eine Vermutung da er beim Kauf schon gesagt hatte was er vor hat mit dem Auto und zwar diesen auf über 300 PS hochzuzüchten). Gestern hat er sich gemeldet und meinte dass der Wagen kurz vor einem Motorschaden steht. Er hat wohl den Keilriemen gewechselt bzw. Erneuert und die Geräusche sind immernoch da. Mein Freund wusste von den Geräuschen aber hatte selbst keine Ahnung was die Auswirkungen davon sind.
Naja jetzt vermuten wir dass er den Wagen wieder abgeben will und sein Geld zurück haben will. Ist das so einfach möglich? Immerhin hat er das Geräusch beim Kauf gehört.
Liebe Grüße!
13 Antworten
Da der Käufer vom Mangel wusste und ihn ohne weiter zu prüfen akzeptierte, Pech.
Rechtlich zählt allerdings wer was beweisen kann, sofern die andere Seite anfängt abzustreiten und somit Wort gegen Wort steht. Bei Autokauf und -verkauf ist ja ein schriftlicher Vertrag üblich wo auch die Mängel aufgelistet werden und die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Solche Vordrucke gibt es fertig, die meisten nehmen den vom ADAC. Da wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Hat dein Freund sowas, hat er n Beweis. Ansonsten würde auch ein Zeuge reichen der dabei war.
Ohne irgendwas ist dann doch wieder Wort gegen Wort und rein rechtlich gibt es auch im Privatverkauf die Gewährleistung und der Motorschaden würde drunter fallen wenn der Käufer abstreitet von einem Mangel am Motor gewusst zu haben und der Verkäufer nichts gegenteiliges beweisen kann.
Das Vertragsrechtliche ist ja jetzt schon lang und breit getreten worden. Was ich bisher noch nicht gesehen habe, ist ein Hinweis darauf, daß das momentan gängige Masche ist um nachträglich noch etwas vom Kaufpreis zurück zu fordern.
Wer Angst hat, so gelinkt zu werden, sollte auf jeden Fall einen KV mit ausdrücklichem Ausschluß der Gewärleistung aufsetzen. Die Vordrucke gibt´s zB beim ADAC zum Download.
Und in Deinem Fall, wurde das klappern nicht verschwiegen sondern bei der Probefahrt gehört. Ob das jetzt nur Hydrostößel sind oder sich ein kapitaler Motorschaden ankündigt, ist das Risiko des Käufers. Wenn der im Vorfeld davon weiß und sich nicht rührt, ist er hinterher eben der Ar......
Rückgabe bei Privat gibt's eigentlich nur bei arglistiger Täuschung (Tacho z.b. zurück gestellt oder erneuert und nichts gesagt oder Unfallschaden und als Unfallfrei angegeben etc...)
Daher sollte man solche Mängel (Geräusche bei Motorlauf (ungefähr beschreiben) und das Lackiert wurde und was genau Lackiert wurde und warum (Unfallschaden ausgetauscht oder Verkratzt/Parkrempler beilackiert).
Dann ist man aus allem raus. Wenn er vor 3 Monaten schon Geräusche hatte und er Tuning macht, hat er schon etwas mehr Ahnung (hoffe ich zumindest für Ihn), von daher. Ich mutmaße mal, das Auto hatte schon etwas Laufleistung und als er dann die Leistung anfing hochzuschrauben, fingen die Kurbelwellenlager an, lauter zu werden, weil die nicht mehr mit der Leistung klar kommen und jetzt will er Ihn wieder abstoßen.... Eine "Scharfe" Nockenwelle ist schnell eingebaut und etwas mehr Ladedruck. Aber das gibt auch gleich richtig Druck auf die Kurbelwelle... Wenn du dann auch noch von unten raus die Leistung "ungezügelt" los läßt, bekommt die Kurbelwelle übelst Drücke - das macht dir die Lager Platt...
Lest euch den Vertrag, vielleicht mit jemandem, der sich etwas näher auskennt, in Ruhe aus, oder macht einen Scan und schwärzt Adressen und Fgst.nr. und stellt es mal ein, aber im Normalfall sollte das sein Problem sein.
Bei einem Geschäft zwischen Privatleuten gibt es kein Rückgaberecht.
Ansonsten ist für deinen Freund zu hofen, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt, der von Vornherein eine Gewährleistung ausschließt. Erspart meistens viel Ärger und Diskussionen.
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag, in welchem Dein Freund alle Mängel auflistet und die Gewährleistung ausdrücklich ausschließt?
Das ist hier unerheblich, da dass Klappern des Motors hier bei der Probefahrt auffiel und der Käufer sich hätte darum bemühen können, die Ursache zu ergründen.