Habe mich bei der Polizei beworben und falsche Angaben gemacht?
Hallo,
Also ich habe mich vor ein paar tagen bei der Bundespolizei beworben.Naja,so dumm ich auch bin ich hab das falsche Kästchen angekreuzt bei : Hatten sie schon mal mit der Polizei was zu tun?
Ich habe 'Nein' angekreutzt.Mit 13 Jahren war ich bei einem Diebstahl erwischt worden.Es wurde kein Verfahren eingeleitet.
Nun meine Frage,kann ich diesselbe Kopie nachreichen,bzw. mit der richtigen Antwort?
Vielen Dank im Vorraus
8 Antworten
Wo ist das Problem? Wenn das Verfahren eingestellt wurde ist es ja egal.
Bei VOrstrafen wird es kritisch, aber es können 50 Verfahren gegen dich eingestellt worden sein und du kannst dich immer noch bewerben.
Es wurde erst gar kein Verfahren eingeleitet, also kann ein angebliches Verfahren auch nicht eingestellt worden sein.
Trotzdem müssen sie angegeben werden. Alle. Auch die eingestellten. Darauf wird AUSDRÜCKLICH hingewiesen.
Hallo,
bei der Bewerbung wird auf die Richtigkeit der Angaben explizit drauf hingewiesen und auch die Möglichkeit, bei falschen Angaben aus dem Verfahren ausgeschlossen zu werden.
So, da ich dir jetzt angst gemacht habe - klar, du kannst das noch ändern lassen, auf den Zetteln sollte der Kontakt stehen, nochmal alles neu einreichen musst du nicht, nur eben diesen Punkt nachträglich korrigieren lassen.
Doch bitte bei solchen Sachen unbedingt auf die Richtigkeit der Antworten immer achten, da haben wir auch in der Justiz jedes Jahr tausende Leute die durch falsche Angaben aus dem Verfahren fliegen. Schade.
Gruß,
DrAusreichend
Bei gewöhnlichen Bewerbungen ist es egal, aber bei der Polizei gehe ich auch davon aus dass diese da nachschauen. Sie dürfen einen lediglich nicht deswegen nicht nehmen weil mal ein Verfahren gegen einen gelaufen ist und eingestellt wurde.
Aber bist du sicher dass das im polizeilichen Führungszeugnis steht? Mich tünkt da steht auch nur dass wo was herauskam und was aber schon verjährt ist zusätzlich zu dem was im normalen Strafregisterauszug steht.
Nein, da steht es nicht.Ich habe auch geschrieben, dass die Polizei und auch die Justiz weit aus mehr Möglichkeiten haben an Informationen zu kommen als nur die gängigen Führungszeugnisse und Auszüge.
Schlicht weg wird immer Protokoll geführt und alles eingetragen, selbst beim kleinsten Einsatz, dass da die Polizei mit einem einfachen Namen die gesamte, wir nennen es in der Rechtswissenschaft Kontakthistorie, aufrufen kann sollte klar sein.
Wie gesagt, bin zwar kein Polizist, doch ich kann dir und auch den Fragesteller versichern, dass es bei der Frage nicht darum geht was man gemacht hat oder ob, eher darum ob man was getan hat und es auch angibt. In diesem Beruf geht es viel um genaue und wahrheitsgemäße Aussagen und Dokumentationen - jemand der bei so etwas wichtigem wie der Bewerbung lügt, wird es auch später im normalen Alltag sowieso machen.
Die Polizei wird sich aber nicht darum scheren was aus welcher Anklage geworden ist, dafür ist sie nicht zuständig, Polizei macht die Aufnahme und der Rest läuft über die geregelten Kanäle, was wo ein Richter entschieden hat ist erstmal zweitrangig, genau so ob das Verfahren eingestellt wurde.
Gruß,
Alles klar, ich habe mich wohl verlesen.
Ja ich glaube auch dass es genauso ist.
Allerdings kann einem ein eingestelltes Verfahren keine Nachteile bringen, wenn man es angibt (wie du es richtig geschrieben hast), sonst könnte einem ja jeder einfach die Zukufnt kaputt machen indem er einen wegen irgendwas anzeigt. Ob eingestellt (wegen was auch immer) hat genau wie ein freispruch keinerlei negative folgen. Wollte ich nur noch einmal anführen.
Nein, lass es
du warst 13 Jahre, noch nicht strafmündig und steht somit auch in keiner Akte
Akte, welche Akte? Ihr Schllaumeier! Es gibt nicht nur die eine ultimative Akte. Es gibt zahlreiche Register und Datenbanken. Gerade auf ihr höchst eigenes haben Polizei & Co noch viele Jahre Zugriff
Aber steht das im Erziehungsregister?
Denn müsste die Polizei ja lesen wegen dem Waffenrecht,oder?
Du weißt, dass es falsch war, denn es wird EXPLIZIT nach ALLEN Verfahren gefragt und darauf hingewiesen, dass auch eingestellte anzugeben sind.
Dabei geht es einzig und allein darum, dass der Bewerber seinem zukünftigen Arbeitgeber nichts verschweigt und loyal verhält.
Nachgucken tun sie sowieso und dazu nutzen sie ihre eigenen Datenbanken, denn ALLES hat eine Vorgangsnummer. Das muss mit Erziehungsregistern, Führungszeugnis und DER AKTE nichts zu tun haben.
Ruf an. Sag, du hast das total vergessen. Es sei so lange her. Es wird nichts ausmachen. Der Versuch, es zu verschweigen, kann aber das Aus bedeuten. Die wollen nur, dass man ehrlich ist.
Gruß S.
Du bist sicherlich irgendwo in der internen Datenbank der Polizei registriert, dass es mal ein Vorfall gegeben hat. Jedoch warst du mit 13 noch nicht Strafmündig und es kam auch zu keinen Verfahren, also wird das ganze wohl mehr oder weniger keinen Interessieren. Solltest du trotzdem ein schlechtes Gewissen haben sag dort Bescheid das du was falsch angekreuzt hast und gut ist.
P.S. : Jetzt wo ich die anderen Antworten sehe, nur weil er 13 war heißt es nicht, dass es nicht eingetragen wurde (!). Die Strafmündigkeit hat nichts mit der Dokumentation zutun, genau so wenig wie die Frage ob ein Verfahren eingeleitet wurde oder nicht ! Man kann mehr über eine Person erfahren als über das polizeiliche Führungszeugnis liebe Damen und Herren ;) Die Wahrheit einfach angeben und fertig, hierbei geht es darum ob man eine gewisse Reife hat und auch den Mut und Anstand sich bei so einem Verfahren mehr oder weniger von der schlechten Seite zu zeigen - was du gemacht hast interessiert einen eher weniger (außer Mord und anderen schweren Verbrechen natürlich).