Ist eine Einstellungszusage bindend (Polizei)?
Guten Tag.
Ich habe vor ein paar Tagen eine Einstellungszusage von der Bundespolizei bekommen. In dem Schreiben soll ich meine Einveständnis unterschreiben. Nun ist es so, dass ich mich nicht nur bei dieser Polizeibehörde beworben habe. Ich möchte die Einstellungszusage natürlich "warm halten".
Nun meine Frage:
Ist ein Nichtantritt trotz Zustimmung möglich?
Danke für die Antworten!
9 Antworten
Möglicherweise erfolgt ein zentraler Datenabgleich und Du könntest Dir mit Doppelbewerbungen und warmhalten letztlich selber in den Fuß schießen.
Nein. Die sind ausdrücklich erlaubt.
- Bindend ist erst der unterschriebene Arbeitsvertrag.
- Die Einstellungsbestaetigung ist nur die Vorstufe
- Falls diese nicht unterschrieben wird, wird der Bewerber nicht eingestellt
- Wuerde ich unterschreiben. Zur Not kann man immer noch kuendigen
Alternativ mit der Ernennung zum Beamten, die ja noch nicht erfolgt ist.
ja, die erfolgt aber erst am ersten Tag des Dienstantritts.
Und da will er sich ja noch nicht festlegen, das ist das Problem hier.
Er hat Sorgen, den Einstellungsbescheid zu unterschreiben und im Anschluss noch was Besseres zu finden. Was ich sagen will: bis zu seinem Einruecken bei der BPol kann er noch zurueckziehen.
Das kann er machen, da sind wir uns einig.
Richtig!
Vielen Dank euch zweien. Vorallem dir Petz1900 für das Verbessern der anderen Antworten.
Die Erklärung also unterschreiben, damit ich in Frage komme?
Vielen vielen Dank. Du hast es sehr gut erfasst.
Herzlichen Glückwunsch, wnen Du das unterschreibst, bist Du Mitglied der großen Familie der Polizei.
Das ist bindend, aber Du kannst bis zum Dienstantritt noch kündigen.
Also ich würde es mal unterschreiben und hinschicken, dann hast Du das mal sicher.
Solltest Du bei einer Landespolizei unterkommen und Dir das besser gefallen bis zum Dienstantritt, kannst Du immernoch Absachen, schriftlich, sorry, tml, gehe zur Pozelei xy.
Wenn du unterschreibst und zurückschickst dann ist das bindend, auch wenn es nur schwer durchzusetzen ist.
Wenn du einfach nicht tust, dann wird der Job in ein Paar Tagen/Wochen dem nächsten angeboten.
Bindend ja. Zwingend nein. Der Fairness halber würde ich so früh wie möglich wieder absagen. Nachrücker gibt es genug.
Gruß S.
es gibt keinen Arbeitsvertrag bei Beamten