Bilder von einem Diebstahl

10 Antworten

Solange du die Bilder nicht einsetz um Online gegen die gezeigten Personen zu hetzen und zur Selbstjustiz auszurufen, sondern die Bilder lediglich machst um sie später der Polizei zu zeigen ist das absolut gerechtfertigt.

ginatilan  04.08.2014, 16:30

so isses, DH

Fotografieren darf man alle Personen, die sich nicht in einer Wohnung oder einem vor Bliken geschützem Raum befinden.

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild. D.h., eine Bildaufnahme einer Person darf nicht ohne Weiteres verbreitet oder zur Schau gestellt werden.

Das Gericht hat die Pflicht, den Diebstahl aufzuklären.

Es prallen also 2 Interessen aufeinander:

  1. Das Recht am eigenen Bild
  2. Das Interesse, die Tat aufzuklären

Hier muss der Richter entscheiden, welches Interesse schwerwiegender ist. Wenn Punkt 2 schwerwiegender ist, darf die Bildaufnahme in Augenschein genommen werden.

  • §86 StPO
  • §22 KunstUrhG

Die Polizei sagt da überhaupt nichts zu. Und wenn Du zufällig einen Diebstahl fotografieren solltest und anhand Deiner Bilder die Täter identifiziert werden können, dann ist meiner Meinung nach auch alles in Ordnung. Das "Recht am eigenen Bild" ist ein Persönlichkeitsrecht. Und dieses Persönlichkeitsrecht findet mitunter seine Schranken, wenn an den Bildern ein öffentliches Interesse besteht, welches als höher zu bewerten ist als ein persönliches Interesse. Rechtsprechung ist immer öffentliches Interesse, denn Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, daß fotografierte Straftäter mit Dir über die Löschung einzelner Fotos diskutieren werden. Was Du falsch machen kannst? Nun, wenn Du anfängst, wahllos Leute zu fotografieren in der Hoffnung, diese würden dann zufälligerweise noch etwas klauen - dann hast Du garantiert was falsch gemacht.

porsche901 
Beitragsersteller
 04.08.2014, 16:41

Der Diebstahl fand in der Nachbarschaft statt . Jedoch verlangte die Polizei eine Löschung .

Hallo porsche901,

so ganz unproblematisch wie einige meiner Vorredner ist das fertigen von Foto.- und Videoaufnahmen leider nicht.

Besonders, wenn Du Personen bei Dir Zuhause oder in anderen privaten Bereichen filmst, würdest Du mit den Aufnahmen selber eine Straftat nach folgendem Gesetz begehen:


§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Selbst wenn auf den in den § 201a StGB bezeichnetet Bildaufnahmen der Diebstahl beweisbar wäre, dürfen diese Aufnahmen vor Gericht nicht verwendet werden.

Unproblematischer ist das Ganze, wenn die Aufnahmen in der Öffentlichkeit gemacht wurden oder Du durch Schilder oder andere geeignete Art da drauf hingewiesen hättest, dass Bildaufnahmen gefertigt werden.

Zum Beispiel in den meisten kameraüberwachten Läden oder Plätzen sind Schilder aufgehängt, in dem auf die Fertigung von Bildaufnahmen hingewiesen wird.

Im Endeffekt ist es natürlich immer eine Sache des Richters, welche Beweise er anerkennt und welche er eben nicht anerkennt.

Schöne Grüße
TheGrow

porsche901 
Beitragsersteller
 04.08.2014, 22:32

Ich habe die Diebe auf der Straße gefilmt und dies ganz offensichtlich . Des Weiteren habe ich sie darauf hingewiesen , dies hat sie jedoch nur sehr wenig interessiert . Wie verhält es sich dann ?

ginatilan  04.08.2014, 21:02

mal ne Frage

und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt,

meinst du, dass der Dieb in seinem eigenen Lebensbereich (was verstehst du denn darunter?) einen Diebstahl begeht?

ein höchstpersönlicher Lebensbereich ist in meinen Augen die eigene Wohnung usw..

aber meine Augen können sich natürlich auch irren:-)

TheGrow  04.08.2014, 21:52
@ginatilan

Nein, darunter fällt nicht nur die eigene, sondern auch fremde Wohnungen.

Der Paragraf gilt übrigens nicht nur für Wohnungen. So ist z.B. auch die Aufnahme:

  • in der Sauna

  • in der öffentlichen Toilette

  • im Hotelzimmer

  • in der Umkleidekabine

  • im ärztlichen Behandlungszimmer

strafbar.

TheGrow  04.08.2014, 22:01
@TheGrow

Nochmal ergänzend:

Im Gesetzestext würde ja nicht drinnen stehen:

die sich in einer Wohnung ODER einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet>

wenn die Aufnahme nur in der eigenen Wohnung strafbar wäre.

ginatilan  06.08.2014, 08:49
@TheGrow

danke für die Aufklärung TheGrow!!

Geh zu polizei frag die mehr als löschen ist nicht willst die ja wohl nicht behalten

Außerdem ist man nicht dazu verpflichtet etwaige straftaten an zu zeigen und zu helfen in dem moment ja du als zeuge ich kenne mich nicht ganz so aus aber ich würde einfach mal zur polizei gehen ausser du hast dir was vor zu werfen wegen unterlassener hilfeleistung aber das entscheiden die bzw staatsanwaltschaft