habe meine Mutter 2 Jahre gepflegt.Meine Schwester hat nichts gemacht. Nun bekam ich nach dem Tod meiner Mutter noch Pflegegeld. Muss ich davon meiner Schweste?
4 Antworten
Nein. Das Pflegegeld erhält nur derjenige, der auch an der Pflege beteiligt ist.
Leider nicht richtig.
bumbettyboo und glaubstesnicht leider verbreitet ihr hier falsche Infos.
Das Pflegegeld steht grundsätzlich und auch rechtlich dem Pflegebedürftigen zu. Wem der Pflegebedürftige das Pflegegeld zur Sicherung seiner Pflege weiterreicht ist dessen Sache.
Der Pflegebedürftige kann aber auch die Kontonummer der Person angeben, die ihn pflegt. Dann wird das Geld auf dessen Konto überwiesen, was in 95% der Fälle so gehandhabt wird.
Das ändert jedoch nichts daran, dass das Pflegegeld rechtlich dem Pflegebedürftigen gehört.
Weder die Angehörigen noch sonst eine Pflegeperson die jemanden pflegen haben einen rechtlichen Anspruch auf das Pflegegeld.
Wurde das Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, so gehört es zur Erbmasse.
Das Pflegegeld wird im Voraus gezahlt. Das bedeutet, verstirbt der Pflegebedürftige im laufenden Monat, könnte die Pflegekasse das zu viel gezahlte Pflegegeld rückfordern.
Das sollte ansich auch nur für bumbettyboo gelten.
OK, habe mich schon gewundert!
Das Pflegegeld bekam wohl die Mutter und wurde sicherlich auf deren Konto gutgeschrieben. Geld auf dem Konto deiner Mutter fließt in die Erbmasse.
nein. Pflegegeld bekommt der jenige der sie gepflegt hat. Weder die Mutter, noch sonst jemand!
Leider nicht richtig.
Das Pflegegeld wird direkt an den Patienten überwiesen. Das ist hier nachzulesen:
http://www.hausmed.de/gesund-leben/haeusliche-pflege/pflege-durch-angehoerige
Wenn du nachweisen kannst das du sie alleine gepflegt hast, musst du deiner Schwester gsrnichts geben!
@Griesuh: Warum verbreite ich hier falsche Infos? Ich sage doch, daß das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen direkt zusteht, habe jetzt auch noch einen Link dazu geschickt.
Das habe ich doch in meinem Beitrag so geschrieben.