Wir bekommen Pflegegeld (Stufe 1) für unseren Sohn (8). Mein Mann hat eine Tochter (16) aus erster Ehe. Die Tochter wohnte knapp 1,5 Jahre bei uns. Wir haben von der Mutter nie Unterhalt bekommen da der Unterhaltstitel nur fiktiv berechnet wurde da ihr Einkommen zu niedrig war.
Da die Tochter derzeit beim zweiten Stiefvater wohnt (er bekommt kein Unterhalt und kein Geld vom Jugendamt da auf Freiwilligenbasis) aber sie wohl demnächst zurück zur Mutter geht, wird der Unterhalt bald neu berechnet werden müssen.
Sie geht noch bis Juni 2017 zur Schule. Ob dann eine Ausbildung angestrebt oder eine weitere Schule besucht werden soll, wissen wir noch nicht da der Kontakt seit 5 Monaten wegen Streitereien weitgehendst abgebrochen ist und nur über das Jugendamt läuft.
Weiß jemand, ob das Pflegegeld, welches unser Sohn bekommt, als "unser" Einkommen für die Unterhaltsberechnung angerechnet wird? Oder ob es nicht angerechnet werden darf wegen Mehrbedarf?