Hat das Pflegegeld eines Pflegekindes Einfluss auf die Witwenrente?

8 Antworten

§ 18a SGB IV Art des zu berücksichtigenden Einkommens

...

2Nicht zu berücksichtigen sind

1. Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 des Elften Buches nicht übersteigt,

nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18a.html

Das Pflegegeld ist ja zweckgebunden. Wenn es ausschließlich dem Pflegekind zugute kommt, ist das ja kein Einkommen.

Bei der Witwenrente gilt ja ohnehin ein Grundfreibetrag von knapp 900 €. Das darüber hinaus gehende EINKOMMEN wird zu 40 % angerechnet

Anrechenbares Einkommen z.B.:

Neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus Vermögen, Betriebsrenten, private (Unfall-)Renten und das Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt.

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Versicherung, Jugendamt, Rente)

Pflegegeld ist zweckgebunden und zählt nicht als Einkommen.

Es wird daher auf die Witwenrente nicht angerechnet.

HAllo,

NEIN.

Beste Grüße

Dickie59