Wird Pflegegeld auf Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet, bzw. ist der Bezug von Pflegegeld schädlich für die Rentenhöhe der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Mein Bruder bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente (seit 1996, also nach altem Recht). Er ist zu 100% erwerbsunfähig. Jetzt ist unser Vater pflegebedürftig (Pflegestufe 1). Mein Bruder möchte gern die Pflege übernehmen. Dafür würde er von der Pflegeversicherung das Pflegegeld beziehen.
Wird das Pflegegeld als Hinzuverdienst auf seine Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet? Anders ausgedrückt: Ist der Bezug von Pflegegeld schädlich für die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Für konstruktive Hilfe danken wir sehr.
4 Antworten
Hallo
TellMeTheTruthP,
Sie schreiben:
Wird Pflegegeld auf Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet, bzw. ist der Bezug von Pflegegeld schädlich für die Rentenhöhe der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Antwort:
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Auszug von Seite 19 dieser Broschüre:
Was wird nicht berücksichtigt?
Ohne Einfluss auf die Rentenhöhe bleiben:
der Verdienst, den Sie als Pflegeperson von einem
Pflegebedürftigen erhalten, wenn dieser Verdienst das übliche Pflegegeld nicht übersteigt,
der Verdienst, den Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erzielen. Einkommen aus einem sogenannten Integrationsprojekt wird jedoch angerechnet
Fazit:
Jeder Einzelfall ist anders und bei der Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht kann es diverse, andere Regelungen geben!
Aus diesem Grund sollte man sich in solchen Dingen immer grünes Licht von der zuständigen DRV-Rentenanstalt geben lassen, damit man in keine Falle tappt!
Im Idealfall immer einen schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheid geben lassen, dann ist man auf der sicheren Seite!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Pflegegeld ist ja für den Leistungsempfänger ein "durchlaufender Posten". Das Geld wird ja nur zweckgebunden gezahlt um die Pflegekosten zu finanzieren.
Für den Bruder ist es aber Einkommen. Er muss dann belegen, dass er für diesen Aufwand weniger als 3 Stunden täglich arbeiten muss. Evtl muss die Pflege von zwei Personen übernommen werden
Hallo,
nein, nicht schädlich, da ausgeschlossen.
Beste Grüße
Dickie59
Nein, dass ist ja kein Verdienst sondern eher eine Aufwandentschädigung. Aber das Amt könnte sich Fragen wie ein 100% Arbeitsunfähiger jemanden Pflegen kann.