Habe wegen Eigenbedarf mein Haus gekündigt. Möchte es wieder rückgängig machen.

7 Antworten

Das Haus verkaufen zu wollen ist kein Kündigungsgrund wegen Eigenbedarf. Eigenbedarf bedeutet, dass du mit deiner Familie oder ein naher Angehöriger dort einziehen will.

Du kannst dein Haus auch "mit Mieter" verkaufen, ob du allerdings einen Käufer findest, ist fraglich.

GanMar  06.05.2016, 15:06

Du kannst dein Haus auch "mit Mieter" verkaufen

In diesem Fall könnte natürlich der neue Besitzer Eigenbedarf anmelden. Wobei mir die entsprechenden Fristen nun nicht bekannt sind.

BalTab  06.05.2016, 15:17
@GanMar

Die werden genauso sein, wie jetzt auch. Bei Verkauf übernimmt der Käufer bestehende Mietverträge. Auch der neue Egentümer müsste also 9 Monate warten.

Jennifer8699 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 15:23
@BalTab

Aber angenommen der Mieter zieht aus und ich habe dann später mein Haus verkauft, woher will dann mein Ex-Mieter wissen, was ich mit meinem Haus gemacht habe?Also dann kann er ja gegen mich kein Schadenersatz verlangen. Oder? Danke für Eure Antwort.

muschmuschiii  06.05.2016, 15:32
@Jennifer8699

wenn der Mieter nicht völlig naiv ist, wird er nach seinem Auszug mal sein altes Domizil aufsuchen und da ist es relativ einfach, heraus zu bekommen, das der "Neue" ein neuer Eigentümer ist, der nichts mit deinen Familie zu tun hat. ..... und dann kannst du dich warm anziehen!

frodobeutlin100  06.05.2016, 15:38
@Jennifer8699

er könnte einfach mal nachschauen wer da wohnt, die ehemaligen Nachbarn fragen etc ...

Eigenbedarf?! Dann musst du da auch einziehen sonst ist es kein Eigenbedarf. Der Mieter kann dich regresspflichtig machen und das nicht zu knapp.

Dass du das haus verkaufen willst, zählt NICHT als Eigenbedarf.

Du kannst das haus verkaufen und der neue Eigentümer kann dann mit Eigenbedarf kündigen, wenn er im Grundbuch steht.

Wenn du missbräuchlich auf Eigenbedarf gekündigt hast, kann dich das richtig TEUER zu stehen kommen.

Der Mieter kann dich für sämtliche Kosten, die ihm daraus entstehen, haftbar machen

Der Mieter kann der Kündigung widersprechen. Verläßt er sich auf Ihren angeblichen Eigenbedarf und Ihm entstehen aus dem Umzug und der Miete für die neue wohnung/ das neue Haus  Mehrkosten, so dürfte er diese Kosten gegen Sie einfordern, nachdem ein strafrechtliches Verfahren wegen Betrug dem vorangeagangen ist.

Sofern Sie keinen eigenbedarf mehr geltend mmachen, sollten Sie dies dem Mieter der guten Ordnung halber mitteilen und ihm auch klarmachen, dass Sie das Haus verkaufen wollen und er es bevorzugt zu ihrer Preisvorstelllung erwerben kann, bevor Sie das Haus Dritten anbieten.

Geht der Mieter auf dieses Schreiben nicht weiter ein, verkaufen Sie und der neue Eigentümer kann dann, nachdem er im Grundbuch steht, für sich eine Eigenbedarfskündigung gegenüber dann seinem Mieter unter Wahrung der neunmontigen Frist erklären.

Dies wäre dann hinfällig wenn der Mieter aufgrund Ihrer Kündigung und in Kenntnis des Eigenbedarfswegfalles für Sie selber, das Haus fristgerecht räumt.

Schließlich ist die Kündigung durch den neuen Eigentümer nichts als eine kurze Galgenfrist.

Das geht natürlich nicht. Hast Du jetzt Eigenbedarf, also willst Du (oder ein naher Angehöriger) dort einziehen, oder willst Du das Haus verkaufen?

Wenn der Mieter nach Deiner Eigenbedarfskündigung auszieht, und Du das Haus dann verkaufst und nicht selbst einziehst, kann der Ex-Mieter Schadenersatzforderungen gegen Dich stellen.

Also die Eigenbedarfskündigung zieht nicht. Es gibt in wenigen Fällen die Möglichkeit, dem Mieter zu kündigen, wenn seine Existenz in dem Haus Dich wirtschaftlich schwer benachteiligen würde. Aber dafür sind die Bedingungen hoch gesteckt. Da solltest Du zum Rechtsanwalt gehen.

Es gilt: Kauf bricht nicht Miete. D.h. der Hauskäufer würde mit dem Kauf automatisch Mietvertragspartner des Mieters.

Vielleicht kannst Du Dich mit dem Mieter anders einigen. Der eine oder andere Schein könnte dem Mieter einen Auszug schmackhaft machen.  

Jennifer8699 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 15:13

Danke für Ihre Antwort. Aber angenommen der Mieter zieht aus und ich habe dann später mein Haus verkauft, woher will dann mein Ex-Mieter wissen, was ich mit meinem Haus gemacht habe?Also dann kann er ja gegen mich kein Schadenersatz verlangen.

tevau  06.05.2016, 15:57
@Jennifer8699

Eigenbedarf wird von Gerichten erst ab einer bestimmten Mindestdauer der Eigennutzung anerkannt und kann rückwirkend aberkannt werden. Der Ex-Mieter könnte zum Beispiel auch verlangen, in die Wohnung zu alten Konditionen wieder zurückzukehren. Oder alle Aufwendungen für den Umzug sowie die Mehrkosten für die jetzt höhere Miete verlangen.

Generell gilt in unserem Rechtssystem, dass Vergehen, die nicht nachweisbar sind, deswegen noch lange nicht erlaubt sind. Der perfekte Mord bleibt immer noch ein Mord. Und ist verboten.

Hinzu kommt, dass kaum ein Sachverhalt so leicht an die Oberfläche kommt wie eine zu Unrecht ausgesprochene Eigenbedarfskündigung. Der Ex-Mieter dürfte leicht herausfinden, wer dann in dem Haus wohnt. Und wenn nicht Du oder nahe Angehörige das sind, hast Du ein dickes Problem. Egal, wem das Haus inzwischen gehört.

Also besser mit dem Mieter reden (vielleicht will der sowieso ausziehen, und es fehlen ihm nur noch ein paar Euro...). Oder beim Rechtsanwalt nach anderen Möglichkeiten suchen. Aber dabei fair bleiben. 

DerHans  06.05.2016, 20:11
@Jennifer8699

Der Mieter muss lediglich ein paar Monate später mal bei dem Haus vorbei fahren und einfach mal nachschauen, wer jetzt dort wohnt.

Dann bekommst du eine Rechnung über sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Wohnungssuche und Umzug