Habe ich Wohnrecht und kann man mir mein Erbe vorenthalten?
Hallo Zusammen,
vorab: Vor 4 Jahren ist meine Mutter verstorben und hat mich als alleinigen Erben in Ihrem Testament eingesetzt. Sie hat mir Geld, Möbel und andere Wertgegenstände vermacht. Mein Stiefvater hatte damals mündlich zugesichert das er auf seinen Pflichtteil verzichtet und ich mit 23 das Gelderbe ausgezahlt bekomme.
Meine Mutter, mein Stiefvater und ich sind zusammen in ein Haus eingezogen und einige Jahre später haben meine Mutter und mein Stiefvater geheiratet (damit meine Mutter und ich im Falle seines Todes abgesichert wären, so die damalige Aussage). Nach Ihrem Tod durfte ich weiter bei meinem Stiefvater Wohnen bleiben, musste aber Kostgeld zahlen. Jetzt (4 Jahre später) hat er jemand neues kennen und lieben gelernt und will mich rausschmeissen, er hat mir bis Januar ein Ultimatum gesetzt. Die Tage hat er zu mir gesagt das ich mir nicht einbilden soll irgendwelche Möbel oder sonstige Gegenstände die meiner Mutter gehört haben mitnehmen zu können.
Meine Fragen: 1. Habe ich Wohnrecht in diesem Haus (meine Mutter stand nicht im Grundbuch) 2. Kann mein Stiefvater mir mein Erbe vorenthalten? 3. Kann mein Stiefvater nach 4 Jahren sein Pflichtteil noch einfordern?
Vielen Dank schonmal!
5 Antworten
Du wirfst komplexe rechtliche Fragen auf, die eigentlich nur ein Fachmann auf diesem Gebiet beantworten kann.
Das Einsetzen eines Erben als Alleinerben ist problematisch, wenn andere potentielle Erben einen Anspruch aufgrund gesetzlicher Erbregelungen haben. Es bleibt dann immer noch der Anspruch auf einen Pflichtteil, der ggf. nicht als Sache sondern in Form von Geld herausgegeben werden muss. Inwieweit eine Verzichterklärung des Stiefvaters rechtswirksam ist, lässt sich aus dem Ärmel geschüttelt nicht beantworten. Wenn er seine Erbansprüche offiziell also gegenüber dem Gericht abgelehnt hätte, wäre da ein festerer Boden geschaffen worden. Weiterhin wäre es wesentlich, dass Dein Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen worden wäre, so steht es auf wackeligem Grund.
Leider bleibt hier vieles unklar, so dass Ich Dir den Weg zum Anwalt nicht ersparen kann.
1. Das Wohnrecht könnten Sie nur durchsetzen, wenn es im Grundbuch eingetragen wäre. Die mündliche Vereinbarung, wenn der Stiefvater sie bestreitet, werden Sie nicht beweisen können; sie hilft Ihnen daher wohl kaum
2. Wenn sich aus dem Testament der Mutter eindeutig ergibt, dass Sie ihr Alleinerbe geworden sind, muss der Stiefvater alles an Sie herausgeben was im Eigentum Ihrer Mutter stand. Da wird´s aber wohl auch Streit geben, wenn nicht festgestellt werden kann, ob Ihre Mutter, der Stiefvater oder die beiden gemeinsam Dinge gekauft haben. Ist denn das Testament nach dem Tod der Mutter dem Nachlassgericht abgeliefert worden und haben Sie einen Erbschein beantragt ?
3. Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Kenntnis vom Testament. Verjährung ist in diesem Fall daher anzunehmen.
Die bisherigen Antwortgeber haben Recht: Sie werden ohne Hilfe eines Rechtsanwalts in der Sache nicht klar kommen. Lassen Sie sich unter Vorlage aller einschlägigen Dokumente beraten. Von hier aus geht das schon deshalb nicht, weil die Antwortgeber aus Ihrer Frage nur einen Grobüberblick über den Sachverhalt gewinnen können; es kommt aber oft auf die Details an.
In dieser Konstellation würde ich mir definitiv anwaltlichen Rat holen. Da wäre es mir zu unsicher, irgendwelche schlecht fundierten Aussagen aus dem Internet als Tatsache anzuerkennen
1. Nein, du hast kein Wohnrecht, da das Haus deinem Stiefvater gehört.
2. Die Gegenstände, die du nachweislich geerbt hast, muss er dir aushändigen.
3. Ja, kann er.
1. nein
2. ja
3. ja