Habe ich während des Urlaubes Anspruch auf Nachtzuschlag?
Habe 5 Wochen Urlaub , muss immer vor 6 Uhr arbeiten und bekomme 10% Nachtzuschlag
5 Antworten
Ja, Du hast Anspruch.
Das Urlaubsgeld bemisst sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz nach dem Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs.
In diesem Verdienst ist der Nachtzuschlag dabei und muss entsprechend auch beim Urlaubsentgelt bezahlt werden.
Die Zahlung des Urlaubsentgelts basiert auf dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip
Danke fürs Sternchen
Habe den Urlaub zum Glück am Ende des Vertrages genommen, zu Anfang habe ich nur bis etwa 200€ gearbeitet da ich noch nicht drin war ( Zeitungen ) und erst später die 450€ immer ausgeschöpft.
Ich habe keine Ahnung, warum die anderen User das behaupten.
Ich habe das allerdings in Schulungen gelernt und bei uns im Betrieb wird das auch gemacht.
Es gibt außerdem dazu schon Urteile des BAG.
Hier mal zum nachlesen, im Netz findest Du noch mehr:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnzahlung-im-Urlaub-und-bei-Krankheit--f214104.html
Deine Ansicht müsste auch stimmen, die Ratio legis(warum ist das so) ist, dass niemand, wegen Zuschlägen die dann nicht gezahlt werden würden, seinen Urlaub nicht nimmt.
Die Höhe des Lohnes während des gesetzlichen Urlaubs, orientiert sich idR an dem Gehalt dass man in 4 - 6 Wochen vor dem Urlaub hatte. Näheres regelt der Arbeits oder der Tarifvertrag.
orientiert sich idR an dem Gehalt dass man in 4 - 6 Wochen vor dem Urlaub hatte.
Nach § 11 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der AN in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs.
Nein, den Nachtzuschlag bekommst du nur für geleistete Stunden.
den Nachtzuschlag bekommst du nur für geleistete Stunden.
Wo steht das?
Habe ich nicht nachgeschaut, aber so in Erinnerung. Offensichtlich lag ich falsch.
aber so in Erinnerung.
Das kann schon sein, viele AG "vergessen" die Zuschläge beim Urlaubsentgelt und solange die AN das nicht wissen und sich nicht wehren, macht man das weiter.
Das ist schlicht und einfach falsch!
Solche Zuschläge zählen mit zum Entgelt, aus dem sich das Urlaubsentgelt errechnet.
Scheint, als würde ich falsch liegen. Ist mir neu dass es so ist.
Das war seit Geltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG nie anders.
4 Wochen Mindesturlaub, 1 Woche Zusatzurlaub wegen 50 GdB. 450€ Basis.
Bei 5 Wochen immerhin 50-60€ ..
Durch die Woche Zusatzurlaub habe ich dann ja 10€ weniger.
Ja, diese Zuschläge gehören zum Entgelt.
Allerdings sind die gezahlten Zuschläge- für die Zahlungen während des Urlaubs - nicht steuerfrei
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Ja, diese Zuschläge gehören zum Entgelt.
Das ist korrekt.
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
Das ist allerdings das falsche Gesetz und damit der falsche Paragraf zur Frage.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz findet bei Feiertag und Krankheit Anwendung. Hier geht es um Urlaub und das Bundesurlaubsgesetz. Es gilt entsprechend § 11 BUrlG
Du hast Recht, ändert aber nichts. (war zu schnell ... und zu pauschal gesucht)
Deine Aussage, dass der Zuschlag bezahlt werden muss, habe ich ja nicht bezweifelt. Ich habe nur das Gesetz und den Paragrafen korrigiert
Und beim Minijob ?
Die Art des Jobs unterscheidet sich dabei nicht.
Minijob hat nichts mit urlaubsanspruch zu tun,
Bis 450€ ist es doch frei
Ja, das bleibt ja auch.
D.h. es ist nicht wirklich steuerfrei sondern es wird "pauschal" versteuert.
Nein. Du hast Urlaub.
Ja und?
Solche Zuschläge zählen mit zum Entgelt, aus dem sich das Urlaubsentgelt (oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) errechnet.
Diese Antwort ist falsch
Kein Nachtzuschlag?
4 Wochen Mindesturlaub, 1 Woche Zusatzurlaub wegen 50 GdB
Habe ich ja durch die 1 Woche Zusatzurlaub dann weniger Geld.
Nein. Du hast dann genauso viel Geld. Sonderurlaub wird auch bezahlt.
Aber nicht den Nachtzuschlag wie ihr eben meintet?
Richtig.
Also habe ich durch die Woche Sonderurlaub - 6 Tage bei mir - 10% weniger .
Sind mal eben 10€ - 15€.
Ja, RICHTIG.
Okay, sonst bekäme ich ja durch den Sonderurlaub weniger Geld wenn der Nachtzuschlag wegfiele.
Die anderen User antworteten das ich keinen Anspruch hätte.