Habe ich während des Urlaubes Anspruch auf Nachtzuschlag?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Du hast Anspruch.

Das Urlaubsgeld bemisst sich nach § 11 Bundesurlaubsgesetz nach dem Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs.

In diesem Verdienst ist der Nachtzuschlag dabei und muss entsprechend auch beim Urlaubsentgelt bezahlt werden.

Die Zahlung des Urlaubsentgelts basiert auf dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip

Hexle2  04.09.2021, 09:12

Danke fürs Sternchen

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:34

Habe den Urlaub zum Glück am Ende des Vertrages genommen, zu Anfang habe ich nur bis etwa 200€ gearbeitet da ich noch nicht drin war ( Zeitungen ) und erst später die 450€ immer ausgeschöpft.

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:33

Okay, sonst bekäme ich ja durch den Sonderurlaub weniger Geld wenn der Nachtzuschlag wegfiele.

Die anderen User antworteten das ich keinen Anspruch hätte.

nanfxD  03.09.2021, 07:16
@Hexle2

Deine Ansicht müsste auch stimmen, die Ratio legis(warum ist das so) ist, dass niemand, wegen Zuschlägen die dann nicht gezahlt werden würden, seinen Urlaub nicht nimmt.

Die Höhe des Lohnes während des gesetzlichen Urlaubs, orientiert sich idR an dem Gehalt dass man in 4 - 6 Wochen vor dem Urlaub hatte. Näheres regelt der Arbeits oder der Tarifvertrag.

Hexle2  03.09.2021, 06:40
orientiert sich idR an dem Gehalt dass man in 4 - 6 Wochen vor dem Urlaub hatte.

Nach § 11 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der AN in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs.

Nein, den Nachtzuschlag bekommst du nur für geleistete Stunden.

Hexle2  03.09.2021, 06:43
den Nachtzuschlag bekommst du nur für geleistete Stunden.

Wo steht das?

annie80  03.09.2021, 13:36
@Hexle2

Habe ich nicht nachgeschaut, aber so in Erinnerung. Offensichtlich lag ich falsch.

Hexle2  03.09.2021, 13:41
@annie80

aber so in Erinnerung.

Das kann schon sein, viele AG "vergessen" die Zuschläge beim Urlaubsentgelt und solange die AN das nicht wissen und sich nicht wehren, macht man das weiter.

Familiengerd  03.09.2021, 11:24

Das ist schlicht und einfach falsch!

Solche Zuschläge zählen mit zum Entgelt, aus dem sich das Urlaubsentgelt errechnet.

annie80  03.09.2021, 13:35
@Familiengerd

Scheint, als würde ich falsch liegen. Ist mir neu dass es so ist.

Familiengerd  03.09.2021, 16:15
@annie80

Das war seit Geltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG nie anders.

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:27

4 Wochen Mindesturlaub, 1 Woche Zusatzurlaub wegen 50 GdB. 450€ Basis.

Bei 5 Wochen immerhin 50-60€ ..

Durch die Woche Zusatzurlaub habe ich dann ja 10€ weniger.

Ja, diese Zuschläge gehören zum Entgelt.

Allerdings sind die gezahlten Zuschläge- für die Zahlungen während des Urlaubs - nicht steuerfrei

Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. 

Hexle2  03.09.2021, 06:46
Ja, diese Zuschläge gehören zum Entgelt.

Das ist korrekt.

Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Das ist allerdings das falsche Gesetz und damit der falsche Paragraf zur Frage.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz findet bei Feiertag und Krankheit Anwendung. Hier geht es um Urlaub und das Bundesurlaubsgesetz. Es gilt entsprechend § 11 BUrlG

GutenTag2003  03.09.2021, 06:47
@Hexle2

Du hast Recht, ändert aber nichts. (war zu schnell ... und zu pauschal gesucht)

Hexle2  03.09.2021, 06:49
@GutenTag2003

Deine Aussage, dass der Zuschlag bezahlt werden muss, habe ich ja nicht bezweifelt. Ich habe nur das Gesetz und den Paragrafen korrigiert

GutenTag2003  03.09.2021, 06:50
@Hexle2

Habe es durchaus auch so gesehen. Dich nicht kritisiert.

... und danke für den Hinweis.

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:42

Und beim Minijob ?

GutenTag2003  03.09.2021, 06:43
@Ksksks96

Die Art des Jobs unterscheidet sich dabei nicht.

Rheinflip  03.09.2021, 06:43
@Ksksks96

Minijob hat nichts mit urlaubsanspruch zu tun,

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:43
@GutenTag2003

Bis 450€ ist es doch frei

GutenTag2003  03.09.2021, 06:44
@Ksksks96

Ja, das bleibt ja auch.

D.h. es ist nicht wirklich steuerfrei sondern es wird "pauschal" versteuert.

Nein. Du hast Urlaub.

Familiengerd  03.09.2021, 11:27

Ja und?

Solche Zuschläge zählen mit zum Entgelt, aus dem sich das Urlaubsentgelt (oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) errechnet.

Rheinflip  03.09.2021, 06:44

Diese Antwort ist falsch

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:25

Kein Nachtzuschlag?

4 Wochen Mindesturlaub, 1 Woche Zusatzurlaub wegen 50 GdB

Habe ich ja durch die 1 Woche Zusatzurlaub dann weniger Geld.

SirPeterGriffin  03.09.2021, 06:27
@Ksksks96

Nein. Du hast dann genauso viel Geld. Sonderurlaub wird auch bezahlt.

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:28
@SirPeterGriffin

Aber nicht den Nachtzuschlag wie ihr eben meintet?

AncientPredator  03.09.2021, 06:30
@Ksksks96

Richtig.

Ksksks96 
Beitragsersteller
 03.09.2021, 06:32
@AncientPredator

Also habe ich durch die Woche Sonderurlaub - 6 Tage bei mir - 10% weniger .

Sind mal eben 10€ - 15€.

AncientPredator  03.09.2021, 06:33
@Ksksks96

Ja, RICHTIG.