Habe ich einen Anspruch auf Nachtzuschlag als 450€ Mini-Jobber?
In einer Schicht von 18:00 Uhr bis 04:00 Uhr ist der Arbeitgäber gesetzlich gezwungen mir einen Nachtzuschlag zu geben? (von der Zeit 22:00 - 04:00 Uhr)
3 Antworten
Hallo.
Eine Frage mit Gegenfrage ist nicht üblich, aber wenn der Chef deine Arbeitskraft braucht, und du den Job, dann über 450€.
ich mache TAXI-Nachtschicht, 450€ Papiere. Soll er schwarz bezahlen oder du eine Tour in die eigene Tasche stecken?.
Nach dem Mindestlohn. gab es als gut es gibt 6€ anst. 5€
Bei 450€ kannst du nach Hause gehen. im Monat.
Ich bin aufgehört. Werde auch nicht wieder anfangen für 6€ nachts, und Wochenende.
Recht haben und das zu bekommen 2 Paar Schuhe.
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 9. Dezember 2015.
Die bereits bestehende gesetzliche Regelung verpflichtet den Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren, § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Arbeitgeber hat die Wahl, ob er gesondert vergütet oder einen Ausgleich in Freizeit gewährt. Dies wäre beim Lohn 25 % mehr oder bei Freizeitausgleich 25 %, also 15 Minuten Freizeitausgleich je geleisteter Stunde Nachtarbeit.
Dieser Anspruch des Arbeitnehmers besteht allerdings nur dann , wenn keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen – und selbstverständlich soweit keine vertragliche Regelung über die Vergütung der Nachtarbeit existiert.
Besteht keine solche tarifvertragliche oder vertragliche Regelung ist für die Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr regelmäßig ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn, beziehungsweise die entsprechende Anzahl freier Tage, angemessen. Bei einer besonderen Belastung durch Dauernachtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen erhöht sich dieser Anspruch in der Regel auf 30 Prozent.
Allerdings gibt es auch hier keine feste Grenze. Ein reduzierter Ausgleich für die Nachtarbeit ist denkbar, wenn eine spürbar geringere Arbeitsbelastung besteht.
Dies kommt beispielsweise bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in Betracht (BAG, Urteil vom 31.08.2005, Az.: 5 AZR 545/04). Zum Beispiel wurde bei einem Rettungsassistenten mit häufigen Wartezeiten nur ein Nachtzuschlag von 10 % zugesprochen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015, Az.: 10 AZR 423/14
LG
Außerdem muss der Arbeitnehmer - um als "Nachtarbeiter" zu gelten und Anspruch auf einen Nachtzuschlag zu haben, entweder normalerweise Nachtschicht in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leisten.
Ohne diese weitere Voraussetzung gibt es keinen Anspruch auf einen Nachtzuschlag!
habe ich bisher nie gemacht frei nach dem Motto googeln hilft werde ich in Zukunft ändern
Zumal es Geld kosten kann, wie ich hier schon einmal erleben musste.
Du solltest maximal drei Sätze kopieren oder vor Allem bei Rechtsanwaltseiten und bei Beiträgen von Journalisten vorsichtig sein; mich hat schon mal ein freier Journalist wegen einer Antwort hier angezeigt und ich musste ihm Geld zahlen.
Das ist gut und richtig so - und hoffentlich fällt dem Anwalt, von dem Du den Text übernommen hast, dieser Beitrag nicht über eine Such-Software auf (weil das sonst eventuell "kosten" kann)!
Also wenn in meinem Vertrag nichts von einem Nachtzuschlag steht, bekomme ich auch keinen bzw. habe keinen Anspruch darauf solange der Vertrag gültig ist, richtig?
Doch 25% Bruttozuschlag oder 15min Freizeit pro Arbeitsstunde die zwischen 23 und 6 Uhr getätigt wurde
Nur weil etwas im Vertrag nicht steht, bedeutet es nicht, das man nicht einen Anspruch darauf hat.
Aber auch andersrum kann man sagen, nur weil etwas im Vertrag steht, bedeutet es nicht das es wirksam ist.
Es gibt unter Anderem zwei Dinge zu beachten:
1. Das manche gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben
2. Das manchmal individuelle Vereinbarungen gültig sind
Es muss nicht unbedingt ein Zuschlag sein, es kann auch Freizeitausgleich sein.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/nachtschichtzulage
Das gilt auch für Minijobber.
Nur so nebenher:
Das ist ja alles richtig!
Wenn Du aber schon aus dem Internet abschreibst, dann solltest Du redlicherweise allerdings den Text auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen ( https://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzlicher-anspruch-auf-nachtzuschlag_098225.html ) - und nicht den Eindruck erwecken, diese Antwort wäre Deine eigene Geistesleistung!