Schadstoffe im Bungalow festgestellt, preisnachlass möglich?

7 Antworten

Wir erleben solche Schadstoff-Fälle immer wieder -  

entscheidend muss als erstes die Feststellung der tatsächlichen Schadstoffbelastung sein, um gesundheitliche Folgeschäden für Sie - Ihre Familie umgehend auszuschalten (Raumluftprüfung und Kostenvoranschlag für eine tatsächlich effektive Sanierung - handelt es sich "nur" um Formaldehyd? = krebserzeugend; möglicherweise aber auch Holzschutzmittel, Chloranisole...)

Dem Verkäufer nachzuweisen, er habe Sie mit einer falschen Auskunft (Ursache des nicht abgestrittenen Geruchs sei der Keller(?)) bewusst getäuscht  - hier kann Sie nur ein Anwalt über Erfolgsaussichten beraten!

Voraussichtlich wird auch er Ihnen raten, möglichst noch einen kleinen Abzug auszuhandeln - Erfolgsaussichten vor Gericht sehen auch wir gering, da ja auch Ihnen der Geruch vor dem Kauf ja aufgefallen ist, und dies somit kein "versteckter Mangel" ist.

Tatsächlich gab es in den letzten Jahren zahlreiche TV Berichte, Pressemeldungen und Interneteinträge (Google Suche z.B.: "Schadstoffe Fertighaus": über 16000 Treffer! u.a.:  http://www.eggbi.eu/forschung-und-lehre/geruch-in-aelteren-fertighaeusern/    mit Auflistung möglicher Belastungen) zu Schadstoffbelastungen in Häusern dieser Bauzeit/Bauart, so dass natürlich auch der Verkäufer über die tatsächliche Belastung Bescheid hätte wissen müssen - offensichtlich hat er den Geruch aber ja ohnedies nicht "abgestritten".  

Ich habe selber letztes Jahr eine denkmalgeschützte (sprich alte) Immobilie gekauft und mich mit solchen Themen befasst. Der Verkäufer darf dir natürlich keine ihm bekannten Mängel verschweigen- inwiefern man diese Sache hier überhaupt als Mangel im juristischen Sinn sehen kann - vermag ich nicht zu beurteilen. Auf eine direkte Frage nach ihm bekannten giftigen Baustoffen hätte er auch wahrheitsgemäß antworten müssen- die Frage nach dem Gruch ist da aber zu unspezifisch, vor allem ist aber nichts nachweisbar hinsichtlich Täuschungsabsichten. Als Immobilienkäufer sollte man da auch wissen, dass grundsätzlich solche Baustoffe verwendet wurden. Daher bin ich mir hier zu hundertprozent sicher, dass keine Chance auf Preisnachlass / Schadensersatz besteht.

Der Baugutachter sagt ohne VorOrt Begehung pauschal Formaldehyd - wurde
damals oft verbaut, man sollte die innere Spannplatten Verkleidung
austauschen

nö, immerhin hast du ja einen gutachter vor kauf konsultiert und trotzdem gekauft....

Mandy791 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 13:16

Hallo, nein den Gutachter habe ich leider erst jetzt ca 6 monate später zu Rate gezogen, als der Geruch noch stärker wurde überm Winter... 

Meiner Meinung nach liegt hier eine ganz klare Verschleierung vor, da es euch scheinbar nicht mitgeteilt wurde.
Ein Gutachter wird das wohl messen müssen.
Wenn der Grenzwert nachweislich über 0,01 ppm liegt, würde ich die letzte Rate komplett einbehalten und mich mit dem Verkäufer einigen, dass dieses Geld in die Sanierung gesteckt wird. Aber ich denke, dass ein Gericht die Klage abweisen würde...

Wie kann man in der heutigen Zeit sowas noch mündlich machen?
Mit Verlaub; da sind Sie aber auch ein wenig dann selbst daran Schuld, wenn Sie auf den Kosten sitzenbleiben.
Denn der Verkäufer kann vor Gericht sagen: "Ich habe Ihnen das sehr wohl gesagt!"; und im Zweifel...

Mandy791 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:22

Ich habe zum ersten Mal eine Immobilie gekauft und das von Freunden , da holt man keinen Baugutachter....bin auch sehr enttäuscht, beim nächstenmal bin ich schlauer.... , 

Muhtant  28.03.2017, 08:26
@Mandy791

Selbst bei Freunden, sollte man sich an die Regeln des Gewerbes halten. Es gibt einfach grundlegende Dinge (meine persönliche Meinung) die man nicht ignorieren kann.

Wir haben auch nichts schriftlich festgehalten

Das war der Fehler. Ohne nachweisen zu können dass man dich angelogen hat, oder Mängel bewusst verschwiegen wurden, hast du schlechte Karten.