Teil vom Grundstück verpachten - Was muss ich beachten?
Hallo, ich habe vor einen Teil meines Grundstückes an Jemanden zu verpachten, muss ich dazu mein Grundstück auch vermessen lassen, wie beim Verkauf eines Teils, damit genau schriftlich festgehalten werden kann, um welchem Teil des Grundstückes es sich handelt, oder wird dies einfach anhand von Maßen im Pachtvertrag beschrieben? .... Gibt es sonst noch etwas, das ich unbedingt beachten muss?
2 Antworten
Streng genommen sind sogar eine ganze Menge Dinge zu beachten: Zu den Abmessungen etwas am Schluss. Zunächst nur mal folgende Stichpunkte.
- Im Pachtvertrag nicht versehentlich Begriffe von Miete mit Pacht vermischen.
- Pachtzweck festlegen, also ob als Gartengrundstück oder Nutzfläche, Nutzen genau festlegen.
- Dennoch lässt sich nicht immer ausschließen, dass ein Pachtgrundstück auch zu anderen Zwecken genutzt wird. Also auch eine Klausel einfügen, dass das Grundstück lastenfrei in "...der und der..." Beschaffenheit übergeben und zum Ende der Pachtzeit in diesem Zustand zurück zu geben ist, andernfalls der Pächter für alle Kosten aus etwaigen Schadensbeseitigungen und Wiederherstellungen haftbar ist. (Häufiger Streitpunkt: Hinterlassen von Altölresten auf /in dem Boden.)
- Ende der Pachtzeit genau festlegen, wie auch die Regelung, in welchen Fällen eine Verlängerung vereinbart werden kann (Pachtvorrecht nach Ende der Pachtzeit). 5.) Festlegung der Verfahrensweise bei Verzug von Pachtzahlungen, Sonderkündigungsrechten, Räumungsbedingungen. 6.) Ausschluß von Nutzungen, die ggf. Nachbarn unangemessen beeinträchtigen. Wird zB eine Wiese als Camping- oder Freigelände-Party-Fläche gepachtet, müssen öffentliche Genehmigungen eingeholt und Vorschriften beachtet werden. Hier kann ein Verpächter bei ungenauen Formulierungen mit in die Haftung ggü. der Gemeinde herangezogen werden. Wenn also öffentliche Nutzung erfolgen soll, unbedingt mit aufnehmen, dass für alle erforderlichen Genehmigungen, Sicherungsmaßnahmen u.,dgl. der Pächter auf eigene Kosten zu sorgen hat, ebenso für alle Gefahren, die von der verpachteten Flächennutzung ausgehen.
- Erlaubte oder unerlaubte Nutzung von angrenzenden Nebenflächen festlegen, zB Nutzung von Parkflächen.
Musterpachtverträge kann man auch googlen, dennoch auch solche Muster nochmal genau prüfen, auf die Verwendbarkeit eigener Belange.
Fläche: Am einfachsten ist es, wenn man die Fläche angrenzend an eine andere Grundfläche verpachtet (z.B Straße, Nachbargrundstücl) und von dort absteckend die Grundfläche UND die Seitenlängen ab Nachbargrundstück hereingehend genau benennt. Dann kann man auf eine Vermessung verzichten, sollte aber auch ggf. festlegen, ob eine Umzäunung vom Pächter vorzunehmen ist. Alternativ kann man Grenzsteine mit Markierungsstangen anbringen, deren unerlaubte Versetzung zur Beendigung des PV führen kann. Ansonsten, bei innerflächiger Verpachtung, ist eine Vermessung vermutlich sicherer, Kosten müsstest in diesem Fall Du tragen, könntest aber, da es kein Mietrecht ist, ggf. eine Teilung vereinbaren. Geht die Pachtwunsch-Initiative v. Pächter aus, kannst Du auch versuchen, volle Kostenübernahme herauszuhandeln.
Ich empfehle dann noch, ein Protoll zur Übergabe zu machen, mit Foto, zusätzl. ein Foto gleich nach Zaunerrichtung. Dann ist man für etwaige Streitigkeiten gewappnet.
Anm: autom. Numerierung hat durch Klammerzeichen hinter den Ziff. etwas "gelitten", wären 7 P. + Flächenhinweis - sorry
Ich würde es vermessen lassen, dann gest Du einem möglichen Streit aus dem Wege. Schrebe, je nach Zuschnitt und Lage der Geländeteile auch ein Wegerecht und ob eine Umnutzung gestattet wird, mit in den Vertrag.
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.
Das Vermessen ist also nicht zwingend erforderlich, das beruhigt mich. Es hätte mich nämlich stolze 7000€ gekostet. ...Ich habe mir Angebote von mehreren Vermessern eingeholt und die nannten mir immer diesen Preis, der ja leider auch ortsabhängig ist, wie ich jetzt weiß. ....Eigentlich sollte dieser Teil des Grundstücks "herausgemessen" werden, da die Vermessungskosten jedoch so astronomisch hoch sind, suchten wird nach einer Alternative und fanden die Verpachtung dieses Grundstücksteils als geeignet dafür. Grenzsteine werden nicht notwendig sein, denn dort wird sofort ein Zaun errichtet. ...