Geld verliehen und nicht zurück bekommen was kann ich tun?

4 Antworten

Was du machen kannst:

Dem säumigen Schuldner über das Amtsgericht einen Mahnbescheid zukommen lassen!

WENN er diesem widerspricht, dann bleibt dir der Klageweg...kostet dich aber einiges und ob du gewinnst, kann nicht garantiert werden.

WENN er diesem NICHT fristgerecht widerspricht (und dafür stehen die Chancen nicht schlecht) hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hadn und kannst dein Geld 30 Jahre lang (!) über den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

So ein Mahnbescheid kann online beantragt werden.Du setzt an: Die hauptforderung (die 1500 €), Mahngebühren (die gebühren die du für den Mahnbescheid vorstrecken musst) und die Zinsen. Die sind hier ausrechenbar: https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/

Als erstes schreib ihm einen Brief, in dem du die Summe als Forderung benennst und ihm eine letzte Zahlungsfrist setzt. Lass das Ganze sicherheitshalber über Gerichtsboten zustellen, dann hast du einenj gerichtsfesten Zugangsnachweis in der hand.

Und nach Fristablauf dann den mahnbescheid zustellen lassen... und entsprechend dann zu gegebener Zeit alles veranlassen.

Sieh es als Lehrgeld!

Für die Zukunft: Geld, Partner und Fahrzeuge verleiht man nicht! Auch nicht dem/der "beste/n" Freund/Freundin! Und schon gar nicht ohne schriftliche Vereinbarung!

Kannst nur klagen; aber ohne Beweis? Hake es als Erfahrung ab.

Du weißt nicht mal genau wie viel?

Kannst ja eine Anzeige machen u. die Zeugen angeben?

Demelebaejer  09.04.2018, 19:10

Von einer Anzeige hat er kein Geld. Anzeige wogegen.

tinalisatina  09.04.2018, 19:18
@Wonnepoppen

Was hat das mit Betrug zu tun? Das ist eine rein zivilerechtliche Geschichte.

Wonnepoppen  09.04.2018, 19:21
@tinalisatina

Na dann!

wenn mir einer mein Geld nicht zurück gibt, betrügt er mich drum.

Aber du kennst dich da anscheinend besser aus?

tinalisatina  09.04.2018, 19:31
@Wonnepoppen
wenn mir einer mein Geld nicht zurück gibt, betrügt er mich drum.

Das sagt man zwar so, aber juristisch ist es eben nicht so.

Aber du kennst dich da anscheinend besser aus?

Ja, scheint so. Aber da kann man helfen. Nach StGB wird Betrug definiert als "Eine Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum des Opfers führt". Eine solche Täuschung liegt nur vor, wenn der Ex von Anfang an vorhatte, das Geld nicht zu zahlen. Davon steht aber im Posting nichts. Und das ist zudem schwer nachweisbar. Deshalb: Kein Betrug, keine Anzeige möglich. Nur die Zivilklage.

Wonnepoppen  09.04.2018, 19:33
@tinalisatina

Danke für die Information!

Glaubwürdige Zeugen die das auch vor Gericht vertreten reichen aus