Muss man beim privaten Autoverkauf auch alle Rechnungen von der Vertragswerkstatt aushändigen?
Hallo Zusammen,
ich habe im März meinen PKW privat verkauft. Die wichtigsten Untelrlagen (AU-und TÜV-Bescheinigung, Checkheft, Fahrzeugpapiere und eine Kopie der letzten Inspektionsrechnung) habe ich selbstverständlich mit ausgehändigt. Der Käufer besteht nun auf alle vorhandenen Rechnungen als Original (Zitat: die für uns wichtigen unterlagen, die die pflege über jahre dokumentieren und garantieleistungen darstellen, zu übersenden.)
Bin ich dazu wirklich verpflichtet? Er hat den Wagen gesehen, auf Mängel haben wir mündlich und schriftlich hingewiesen. Ich habe noch nie gehört, dass man Originalrechnungen mit aushändigen muss. Das Auto ist neun Jahre alt - das ist ein ganzer Ordenr voll mit Dokumenten....
Ich bedanke mich schon mal für aufschlussreiche Antworten.
11 Antworten
Rechnungen gehören immer dem, der Sie bezahlt hat und dessen Anschrift auf der Rechnung vermerkt ist. Für Selbstständige wäre es undenkbar, Originalrechnungen heraus zu geben, da die Kosten vermutlich fiskalisch geltend gemacht wurden und die Rechnungen als Nachweis über Jahre aufbewahrt werden müssen.
Als Nachweis der Inspektionen dient das Inspektionsheft, was ansonsten Nachweispflichtig ist, regelt das Gesetz (Unfälle z.B., Austauschmotor) Dies muss aber auch nicht durch Rechnungen nachgewiesen werden, sondern im Kaufvertrag stehen.
Andersrum: Weisen Rechnungen eine nachweispflichtige Reparatur nach, die nicht im Kaufvertrag vermerkt ist, ist dies zumindest Täuschung und ein Kaufrücktrittsgrund.
Nein, bloß nicht!
Wenn Du Dich in Deinem Kaufvertrag nicht dazu verpflichtet hast, bleiben diese Originalunterlagen bitte alle bei Dir. Sie sind primär für Dich wichtig. Nur so kannst Du notfalls unlautere Rechtsansprüche dieses sonderbaren Käufers zurückweisen.
Deine Unterlagen stellen für den Käufer nicht notwendigerweise Garantieunterlagen dar. Das hängt von den Herstellerbedingungen ab.
Ein seriös klingender Verkäufer gibt sein Auto mit Vertrag. Da ist meist eine Klausel drin: "Gekauft wie gesehen!" Etwaige Reparaturen sind nicht zwangsläufig von einer Werkstatt erbracht worden, weshalb nicht immer eine Rechnung vorliegt
Muß man nicht.Aber Rechnungen sind eine Dokumentation von Reperaturen und Inspektionen.Daher eher ein Plus für den Verkäufer.
Originalrechnungen würde ich dann behalten,wenn Du die noch fürs Finanzamt brauchst.(Kopien an den Käufer sind ausreichend)
Die Rechnungen gehören dir und musst du nicht weitergeben. So lange muss eine Privatperson die nicht mal aufgewahren.
Du hast ihm schon mehr überlassen als üblich. Falls du das Scheckheft hast, kannst du ihm dieses ja geben.