Habe Haus gekauft , vorbesitzer verkaufen inventar?

6 Antworten

Was er macht, ist Betrug! Vielleicht weiß er es nicht. Du kannst dir die Sachen von den Käufern zurückholen (was schwierig bis aussichtslos sein wird) oder noch besser: Verklage ihn auf Auszahlung des erwirtschafteten Geldes!

Warum verbietest du es ihm nicht schriftlich per Einschreiben und drohst ihm mit einer Anzeige? Wieso hat er eigentlich noch Zugang zu deinem Eigentum? Nimm ihm die Schlüssel ab oder gibt es irgendetwas, dass das im Augenblick noch dagegen spricht? Du kannst auch das Schloß auswechseln lassen, wenn du die Immobilie schon übernommen hast.

lesterb42  21.12.2020, 17:18
Verklage ihn auf Auszahlung des erwirtschafteten Geldes!

Du hast noch keinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlt. Und einen nackten Mann verklagen ist doch sinnlos.

nun verkauft der Vorbesitzer der noch Wohnrecht hat

Nicht gelesen?

Mignon5  21.12.2020, 19:03
@lesterb42

Das mit dem Wohnrecht hatte ich tatsächlich überlesen.

Bei so einem schrägen Kauf sollten man derartiges einkalkulieren. Mit vertretbarem Aufwand bekommst du das nicht geregelt. Die Käufer haben an den Sachen kein Eigentum erworben. Aber find die mal und beweg die zur Rausgabe. Das wird nichts werden.

Django8989 
Beitragsersteller
 21.12.2020, 17:13

Warum denn Schräg, es wurde nach Deutschen Recht duech die Insolvenzverwalter verkauft, da der Vorbesitzer Insolvenz angemeldet hat???

lesterb42  21.12.2020, 17:17
@Django8989
duech die Insolvenzverwalter verkauft

und der Eigentümer wohnt noch drin. Ist dir nie der Gedanke gekommen, das soetwas dann doch etwas länger dauert und Probleme machen kann? Wie würdest du denn reagieren, wenn Sie dir dein Haus nebst Inventar verkaufen? Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob der Inso-Verwalter das überhaupt darf. Man darf ja auch keinen Fernseher pfänden. Irgendetwas muss von dem Verkauf ohnehin ausgenommen sein.

Blume8576  21.12.2020, 17:17
@Django8989

Was steht im Kaufvertrag?

Alles was am Haus montiert ist gehört zum Haus , ûber alles was lose darin steht muss etwas im Vertrag stehen.

Die Frage kann hier ohne Kenntnis des Vertrag keiner beantworten

lesterb42  21.12.2020, 17:20
@Blume8576

Du hast den Fall nicht verstanden. Recht haben und bekommen ist zweierlei. Bei solchen Situationen musst du immer damit rechnen, dass etws schief läuft.

schelm1  21.12.2020, 17:50
@Django8989

Klammern Sie sich an das, was im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde und nicht an irgendwelches "Deutsches Recht".

lesterb42  21.12.2020, 17:53
@schelm1
Klammern Sie sich an das,

Dann klammer mal schön. Der "Vertragspartner" ist insolvent! Da ist nichts zu holen. Kannst gerne noch 2 Anwälte fett machen. Die freuen sich immer über hohe Streitwerte. Und Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Grundstücksgeschäften nicht.

schelm1  21.12.2020, 17:56
@lesterb42

Es gibt garantiert keine Anspruchsgrundlage! - Der Fragesteller schweigt sich darüber aus; gleiches gilt für die Löschung des Wohnrechtes.

lesterb42  21.12.2020, 17:56
@schelm1

Ich denke, der wird nicht einmal Wohnrecht meinen.

Bleibt die Stille Hoffnung, dass Sie im notariellen Kaufvertrag über ein aussagefähiges Inventarverzeichnis nebst Einzelkostenangaben verfügen.

Ansonsten haben Sie ein Grundstück nebst aufstehendem Gebäude erworben, das Ihnen bei Kaufpreiszahlung ungeräumt und nicht besenrein zu übergeben wäre.

Durch den Kauf erlischt selbst das Wohnrecht nicht automatisch, sofern dessen Löschung im Kaufvertrag nicht ausdrücklich bewilligt und beantragt wäre.

wieso fragst du hier und schaltest nicht umgehend einen rechtsanwalt ein ,der eine einstweilige verfügung erwirken kann ! du weist doch auch ansonsten immer alles besser !

oder willst du uns nur mitteilen , dass du angeblich dir so ein haus leisten kannst !

Hausverbot erteilen, Polizei kommen lassen, Schlösser austauschen

lesterb42  21.12.2020, 17:13
nun verkauft der Vorbesitzer der noch Wohnrecht hat,

Nicht gelesen? Polizei interessiert soetwas nicht.

eggenberg1  22.12.2020, 19:56
@lesterb42

wohnrecht bedeutet nicht verkauf von bereits veräusserten eigentums !

lesterb42  23.12.2020, 08:13
@eggenberg1

Das ist richtig, mir ging es um "Wohnrecht" bzw. Nutzungsrecht, was hier wohl gemeint ist und diese Maßnahmen ausschließt:

Hausverbot erteilen, Polizei kommen lassen, Schlösser austauschen
eggenberg1  23.12.2020, 14:35
@lesterb42

okay ,das geht natürlich nicht, wenndie vorbesitzer weiterhn eien nutzungsrecht haben .aber die wohungsggegenstäde hat die neubesitzerin doch mit gekauft, ist also bereits IHR eigentum, da muss man doch einhalt gebieten können, wenndie vorbesitzer trotzdem ihr ehemaliges wohungseigentum weiter veräussern

lesterb42  23.12.2020, 16:32
@eggenberg1
aber die wohungsggegenstäde hat die neubesitzerin doch mit gekauft

An der Stelle habe ich bereits Bedenken geäußert:

Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob der Inso-Verwalter das überhaupt darf. Man darf ja auch keinen Fernseher pfänden. Irgendetwas muss von dem Verkauf ohnehin ausgenommen sein.

eggenberg1  23.12.2020, 16:53
@lesterb42

da hast du wohl recht , dann müsste wohl alles aufgelistet werden ,was aber wohl kaum gemacht wurde.