Können wir die Vorbesitzer vom Haus noch zur Verantwortung ziehen, wenn die Asbest vergraben haben?

4 Antworten

Den Notar könntest du auf jeden Fall fragen. In manchen Kaufverträgen wird heute diesbezüglich (Altlasten) etwas vereinbart, ist aber noch nicht Standard. 

Bleibt immer noch das Problem mit der Beweislast. Die Nachbarn erinnern sich bei dir, aber erinnern sie sich auch noch vor Gericht? Kann der Verkäufer vielleicht glaubhaft versichern, dass er nicht wusste, dass das von ihm vergrabene Material asbesthaltig war, falls es das denn wirklich ist, oder dass er die Mauer auch schon erworben hat? 

Den von einem Gutachter bestätigen Nachweis einer belasteten Fläche wirst du erstmal führen müssen, bevor du Kosten einfordern kannst. Da würde ich ohne Rechtsanwalt nichts unternehmen. 

ChrEb 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 21:47

Okay. Da haben Sie recht.
Vielen Dank erstmal!:)

Falls im Kaufvertag ein Asbestvorkommen abgefragt und verneint wurde, ist der VK schadensersatzpflichtig!

Wurde es nur besprochen, müssen Sie Zeugen benennen. Ab da auch: Rechtsweg.

Wurde von ihnen nicht nach Schadstoffen gefragt, müssen sie beweisen, saß er es verheimlicht hat. Das wird richtig schwer.

Dann tritt der Verkäufer eher zu ihren Lasten zurück von dem Verkauf .

Dann kauft ein anderer das Anwesen und läßt den Schutt weitere 100 Jahre ruhen . Denn der tut nichts !

ChrEb 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 20:07

Das Haus ist ja bereits vor 3 Monaten gekauft worden. Er hat das mit dem Asbest verheimlicht.
Zurücktreten kann er nicht mehr.

ich glaube ja, wenn Mann beweisen kann, dass Verkäufer gelogen hat. Haben Sie den Verkäufer schon vor dem Kauf so was für Frage gestellt?Was sagt Notar oder andere Rechtsanwalt dazu?

ChrEb 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 20:28

Naja auf die Idee das in dem Podest Schrott und Asbest versteckt wurde in ich nicht gekommen und habe den Vorbesitzer sowas natürlich nicht gefragt.
Habe ich noch keinen Notar aufgesucht, wusste nicht ob man da wohl überhaupt was machen kann.