Formaliitäten nach Hauskauf

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Herzlichen Glückwunsch zum Hauskauf und vor allem dass alles so klappt wie Ihr Euch das wünscht. Es ist immer gut den Vorbesitzer zu fragen, ob er Euch sämtliche Pläne überlassen würde. Auch Aufzeichnungen wo Stromkabel/Wasserleitungen, Telefonleitung, Kabelfernsehen... verlegt sind wären gut, wenn mal was umgestaltet wird dass man nicht auf eine Leitung bohrt. Es wäre gut wenn der jetzige Besitzer für die vergangenen Jahre Euch Unterlagen über die laufenden Kosten überlassen könnte. Damm wißt Ihr was Kaminkehrer, Kubik-Wasser/Kanalpreis, Müllgebühren, Steuern, Brandversicherung usw. ungefähr pro Jahr kosten. Falls in den vergangen Jahren größere Reparaturen/Sanierungen gemacht wurden: vielleicht überläßt er Euch die diesbezüglichen Rechnungen (Garantie) wenn nicht: solche Sachen schriftlich festhalten, falls mal was ist und der Handwerker will wissen: wann wurden zum letzten mal.... damit Ihr da Bescheid wißt. Ansonsten hast Du ja schon das Ummelden erwähnt, falls Du was vergessen hast: es wird Dir auffallen wenn´s fehlt. Nachsendeantrag Post kann man auch einrichten. Warum wollt Ihr eine Versicherung vom Vorbesitzer übernehmen? Kommt es dann günstiger?

Ein guter Beitrag von Sivie.

Ergänzend wäre zu bemerken, dass Sie den Vorbesitzer nach dem Energiepass fragen, sofern Sie diesen noch nicht vorliegen haben und sofern Sie im Kaufvertrag nicht etwas anderes vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

Was du auf keinen Fall vergessen darfst, ist die Bescheinigung des Schornsteinfegers, den sog. Energiepass, den der Vorbesitzer haben sollte.

Ansonsten musst du auf alle Dinge achten, die in deinem jetzigen Zuhause anfallen - also Post, Zeitung, Wasser, Strom abmelden, GEZ nicht zu vergessen. Telefon ummelden, wenn kein Neuanschluss notwendig wird (wobei du das ja eh schon alles weißt).

Alles Weitere ist durch den Notar erfolgt - Grundsteuer usw.

kiralee  25.12.2009, 08:07

Vergessen habe ich den Hinweis bezüglich der Müllabfuhr. Ich weiß nicht, wie in eurer Stadt damit verfahren wird- Hier haben wir Intervalle, die wir bei der Gemeinde anmelden, also z.B. Biotonne statt wöchentlich, nur einmal im Monat usw.

Danke schon mal soweit für die Antworten. Noch eine Frage aber: nachdem man die Grundsteuer bezahlt hat, gibt es ja die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kriegt die der Notar, oder hätte man die selbst auch zugeschickt bekommen müssen? Sabine

silvie29  25.12.2009, 10:58

ich vermute Grunderwerbssteuer ist gemeint. Falls Ihr die noch nicht gezahlt habt: geht zu Eurer Stadt/Gemeinde und verlangt Einsicht ins Grundbuch. Sollte außer dem Vorbesitzer noch andere Personen/Firmen Ansprüche irgendwelcher Art auf Euer Grundstück haben dann verlangt nach MÖGLICHKEIT und falls Ihr es für richtig erachtet die Streichung. das können z. B. irgendwelche Wegerechte od. äh. von Nachbaren sein oder Personen aus dem Umfald des Vorbesitzers. Wenn alles zu Eurer Zufriedenheit ist könnt Ihr ja dann die Grunderwerbssteuer überweisen. Falls speziell dazu Fragen bestehen fragt die Angestellten im Grundbuchamt. ob Ihr bezüglich dieser unbedenklichkeitsbescheinigung automatisch ein Schreiben erhaltet weiß ich nicht könnte es mir aber vorstellen. Falls nicht, ihr könnt auch dann das Grundbuch jederzeit einsehen und Euch vergewissern dass auch alles stimmt. ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen denn das Wort Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt mir nichts, kenne das als "Streichung" od. "Löschung" kann aber sein dass es amtlich so heißt. Ich habe die Frage so gedeutet und hoffe ich bin zumindest nicht komplett am thema vorbei und bedanke mich an dieser Stelle auch ganz herzlich für den Stern.