Habe einen befristeten Mietvertrag für ein Wg-Zimmer und soll früher als vereinbart ausziehen. Darf man mich einfach so früher kündigen?
Ich bin Student in Stuttgart und sollte bis ende März zur Untermiete in einer zweier WG wohnen. Jetzt habe ich, am 22 Dezember, gesagt bekommen, dass die Wohnung am Ende vom Januar frei sein muss. Was soll ich jetzt machen? Steht mir eine Entschädigung aus, da ich ja einen Mietvertrag habe, der explizit bis ende März geht. Ist ziemlich unpraktisch für mich, da Ende Januar meine Semesterprüfungen anfangen und ein Umzug da nicht helfen würde.
6 Antworten
Ein zeitlich befristeter Untermietvertrag kann normalerweise von keiner der Parteien vorzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt werden. Jede Partei muss abwarten, bis die Mietzeit abgelaufen ist. Dann endet der Mietvertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie zersteut es schon schreibt, es bedarf keiner Kündigung oder anders ausgedrückt:
Nur eine außerordentliche/fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein entsprechender wirksamer grund vorliegt.
Tja, da hat sich dein Untervermieter ein ordentliches Problem eingefangen. Wer als Vermieter auftreten will und Geld kassieren möchte, sollte sich halt erstmal über das Mietrecht informieren. Andere User haben es ja schon richtig erwähnt, die verbundene Mietkündigungsklausel ist unwirksam. Er hätte in unter einer Minute googeln können, dass er als Untervermieter ganz dringend darauf achten muss, rechtzeitig zu kündigen. Nun ist er dir eine "Unterkunft" bis März schuldig und kann den abgeschlossenen Vertrag mit dir nicht erfüllen, sofern er die Wohnung tatsächlich zum Januar "aufgibt". Daraufhin musst du ihn mal ganz dezent hinweisen und fragen wie er das regelt.
Eines kann ich noch empfehlen. Sprich sofort mit dem Hauptvermieter und erkläre ihm die Situation. Semesterprüfungen sind ja wichtig. Vielleicht hat der Hauptvermieter noch keine neuen Mieter und wartet noch bis März. Dann wäre es für den Untervermieter sicher günstiger bis März seinen Teil der Miete zu bezahlen, als dir das Hotel. Ich finde es prinzipiell seltsam, dass er die Kündigungszeit so gelegt hat, deine Prüfungszeit war ihm ja sicher bekannt.
Mal jetzt nur als konstruktiver Vorschlag:
Wenn dein Unter-Vermieter die Miete gekündigt hat, dann könntest du doch mal versuchen, ob du nicht selbst die gesammte Wohnung - zumindetens vorrübergehend - anmieten könntest.
Außer du findest einen Untermieter, der bei dir Ende Januar einzieht. ;)
ok...trotzdem danke erstmal.
Achso, das macht das ganze dann schon wieder obsolet. Zur rechtlichen Situation kann ich mir hier nicht äußern, da es ja bei Untermiete Sonderregelungen gibt und ich nicht weiß, inwiefern diese auch für Verträge mit fester Laufzeit gelten.
Mein Problem damit ist....das könnte ich mir auf keinen Fall leisten. Muss meine Vermieterin dann den Rest der Miete bezahlen?
Was soll ich jetzt machen?
Weiter wohnen bleiben oder anbieten, dass Du früher ausziehst, wenn man DXr eine entschädigung zahlt, falls Du das möchtest.
Die Forderung an sich ist nicht rechtens, denn ein befristeter Mietvertrag endet mit dem letzten Tag der Befristung und kann nur bei gerechtfertigter fristloser Kündigung vorzeitig beendet werden.
Zweitens ist eine Mietkündigung auch nur zulässig in schriftlicher Form; auch bei mündlich geschlossenen Mietverträgen.
Möglicherweise hast Du sogar einen unbefristeten Vertrag und zwar wenn in Deinem Mietvertrag nicht der wirksame Grund der Befristung angegeben ist.
Im Vertrag ist eine Mietlaufzeit bis Ende März vereinbart. Diese Vereinbarung ist bindend. Für den Mieter genau so wie für den Vermieter.
In meInem Mietvertrag steht Folgendes: " Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen(MeIn Fall), so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.".
Weiter oben steht aber:" Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrags. Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag."
Dann hast du leider Pech gehabt und musst früher ausziehen.
aber es steht ja auch drin, dass er nicht gekündigt werden darf...
Weiter oben steht aber:" Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrags. Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag."
Diese Klausel ist unwirksam.
Endet der Hauptmietvertrag vor dem Untermietvertrag, dann hat der Hauptmieter ein Problem, der Untermieter kann ich schadenersatzpflichtig machen.
Dann hast du leider Pech gehabt
Stimmt, weil der Fragesteller von Usern lesen muss die keine Ahnung von dem Thema haben.
Hier hat eher der Vermieter (Hauptmieter) Pech gehabt. Denn die Klausel das ein Untermietvertrag automatisch mit dem Hauptmietvertrag endet ist schlicht Unsinn.
@ Kandahar ... Bitte, für die Zukunft. Sollten sie nicht in der Immobilien-Branche arbeiten, was eigentlich ja ersichtlich ist, dann sollten sie hier nicht schreiben und auch KEINE falschen Aussagen tätigen. Danke.
gilt das auch für den Untermieter?
Vertrag ist Vertrag.
Problem jetzt ist halt...die Wohnung wurde schon gekündigt. Heist also, dass ich so oder so ausziehen muss.