Darf mein Vermieter mir meine gemietete Scheune wegen Eigenbedarf kündigen, obwohl wir erst im Januar einen befristeten Mietvertrag bis 2022 geschlossen haben?

6 Antworten

Bei Gewerbemietverträgen gibt es keinen "Eigenbedarf". Vertrag ist Vertrag und daran muss er sich halten.

Wird wohl das Gericht entscheiden müssen, wohl zu Deinen Gunsten:

- Mieterschutz gibt es nur bei Wohnraum

- Nur dort gibt es die Kündigung wegen "Eigenbedarfs"

- Hier haben wir es mit einem Gewerbemietvertrag zu tun, befristet bis 2022.

- Nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" * muß Dir der Vermieter die    Scheune bis 2022 überlassen, wohl wutschnaubend☻☻☻

* Verträge sind einzuhalten

Einen besonderen Schutz vor Kündigung besitzen nur Mieter, die Wohnraum zum Leben anmieten. Gewerbe, Lager- und Parkflächen haben keinen besonderen Kündigungsschutz. Es kommt drauf an, was Euch der Vermieter fristentechnisch hier im Miet-, respektive Pachtvertrag zugesichert hat.

Ob bei solchen Flächen ein Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, weiß ich jedoch nicht (für mich aber für Lagerfläche unlogisch -denn dafür haben solche Verträge sowieso sehr kurze Kündigungsfristen). Vielleicht findet sich noch eine juristisch fundierte Antwort eines anderen Users.


Einzig kann er dir Anbieten adäquaten Ersatz zu besorgen, zu den gleichen Bedingungen. Und du must einwilligen. Ansonsten ist der Pachtvertrag gültig bis zum Ablaufdatum und kann auch beidseitig nicht gekündigt werden.