Nachbar stellt seinen Zaun auf unser Grundstück
Hallo, wir wohnen in einem Doppelhaus. Die Terassen sind durch eine Mauer (unsere) getrennt. Unser Nachbar hat letztes Jahr einen neuen Zaun aufgestellt, was nicht weiter stören würde. Allerdings ägern wir uns über folgendes: Die Posten stehen überwiegend auf unserem Grundstück und die Sichtseite haben sie zu sich hin montiert. Bisher hatten wir nichts gesagt, da wir uns dort nicht aufalten und den Platz auch nicht aktiv nutzen. Jetzt musste er am Zaun etwas reparieren und hat dies ohne uns zu fragen von unserem Grundstück aus erledigt, da er von sich aus ja nicht hinkommt. (Thema-falsche Montage). Da dies nicht die erste "nette" Nachbarschaftsaktion ist, reicht es mir jetzt. Darf ich ihn rechtlich dazu auffordern, den Zaun zu entfernen? Er darf ihn ja gerne auf seinem Grundstück und richtig herum wieder aufstellen. Und welche Möglichkeiten habe ich, wenn er dies nicht macht. Kann ich den Zaun selbst entfernen, da er auf unserem Grundstück steht?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen. Danke.
4 Antworten
Das ist typisch Deutsch. Jeder m² wird eingezäunt.
Besprecht euch, und macht den Zaun gemeinsam weg.
Ihr werdet verwundert sein wie gut das klappt und wie groß plötzlich euer Gelände ausschaut.
Also, Selbstverständlich, darf er den Zaun nur auf seinem Grund errichten. Du solltest ihn Schriftlich ermahnen, den Zaun zu Entfernen. Zumindest von deinem Grundstück. Selber Hand anlegen, würde Ich nicht. Anwalt einschalten, wenn Er nicht Reagiert.
wer ist denn lt. eurem nachbarrecht einfriedungspflichtig?
hallo 123zaun - das deutsche Nachbarschaftsrecht ist zwar Länderrecht (also in Einzelheiten verschieden) aber dein Nachbar hat ganz eindeutig gegen eine ganze Reihe Gesetze verstoßen
Selber darfst du nicht 'Hand anlegen', sondern geh zum Anwalt, der sich in Nachbarschaftsrecht auskennt und laß den eine Aufforderung an deinen Nachbarn schreiben (mit ziemlich kurzen Fristen). Er muß natürlich den Zaun zurücksetzen, und zwar nicht von deinem Grundstück aus (ohne deine Einwilligung, das wäre sonst Hausfriedensbruch), außerdem muß der Zaun einige Bedingungen erfüllen, darf zB nicht höher als 1,80m sein (im Berliner Nachbarschaftsrecht etwa).
das entnimmt der RA, zu dem ich geraten hatte, dem Grundbucheintrag und anderen Unterlagen (wie Kauf/Pachtvertrag etc)
woher weisst du, wer in diesem fall der einfriedungspflichtige ist, elteroj?