Habe eine Anzeige erstattet, muss ich zur Vorladung erscheinen?
Hallo ihr Lieben :-)
Ich (15) habe einen 16-jährigen angezeigt, da er ein bestimmtes Video von mir ohne Erlaubnis gemacht hatte. Nun bekam ich Post von der Polizei. Ich wurde darum gebeten, mit meiner Mutter zur Vorladung bei der Dienststelle zu erscheinen. Nun folgende Fragen: 1. Ist es Pflicht zu erscheinen? -> Welche Folgen hat es, wenn ich nicht erscheine? -> Muss ich den Termin erst absagen? -> Werden sie einen neuen Termin ausmachen? 2. Ist es Pflicht, mit meiner Mutter zu erscheinen oder kann ich auch alleine hin? (Ich bin nicht volljährig.) 3. Darf ich schweigen, wenn nötig? Ich möchte zum Beispiel nicht, dass meine Mutter erfährt, was im Video passiert usw. Vielen lieben Dank
11 Antworten
Obwohl Du die Anzeige gestellt hast, wirst Du "nur" als Zeuge geladen. Du bist verpflichtet, auszusagen, wenn Du Dich oder einen direkten Angehörigen damit nicht belastest (nur dann dürftest Du schweigen). Wenn Du an einem Termin nicht kannst, gibt es einen anderen oder die kommen zu Euch und nehmen die Aussage zu Haus zu Protokoll.
Rein Theoretisch könntest Du mit der Begründung, Deine Mutter soll nichts vom Inhalt erfahren auch allein hin, das solltest Du aber telefonisch vorher mal mit der Polizei abklären, kann sein, dass die das machen.
Aber wenn die Sache dann weiter geht, werden Deine Eltern davon ohnehin erfahren, also vielleicht sagst Du es jetzt bessere schon, wo noch nicht so viel Trubel ist.
Das stimmt natürlich, aber ich vermute, der Fragesteller würde auch da nicht so gern aussagen, und deshalb ist es natürlich rechtlich möglich, aber völlig unlogisch, zu einer von mir gestellten Anzeige (in einem Verfahren, das mich betrifft) schon bei der Polizei nichts sagen zu wollen. Und hingehen und sagen "ich mache keine Aussage" müsste er mindestens, bzw. das denen sagen, wenn Sie kommen. Es muss ja vor dem Verfahren ermittelt werden, ob eine inhaltliche Aussagen erfolgt.
"Zeugen in einem Strafverfahren haben, ebenso wie Beschuldigte, nicht die Pflicht, bei der Polizei Aussagen zu machen. Sie sind allerdings verpflichtet, auf eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts dort zu erscheinen und Aussagen zu machen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, so kann die Pflichterfüllung durch Ordnungsmittel (Ordnungsgeld und Ordnungshaft) erzwungen werden."
"Weigert sich ein Zeuge, eine Aussage zu machen, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann seine Aussage durch Ordnungsgeld oder Haft erzwungen werden. Die Haft darf allerdings nicht länger als sechs Monate dauern."
Zu einer Vorladung der Polizei muss man nicht erscheinen und dementsprechend muss man auch nicht aussagen. Nur wenn man von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, muss man erscheinen. Deine Mutter muss nicht dabei sein, allerdings ist es oft erwünscht.
Hallo Bulimia,
das Problem bei diesen Videos ist, dass die Aufnahme solcher Videos zwar eine Straftat sein kann, aber diese nur verfolgt werden können, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Diesen Strafantrag kannst Du mit 16 aber noch nicht alleine stellen, sondern den muss ein Erziehungsberechtigter mit Unterschreiben.
Mit Deiner Anzeige hast Du nun veranlasst, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde, welches mehrere Polizeibeamte gebunden hat.
Damit es für die Polizei jetzt überhaupt Sinn macht weiter zu ermitteln, hat sie Dich als Geschädigte inkl. Deiner Mutter als gesetzliche Vertreterin zu einer Vernehmung vorgeladen. Bei dem Termin musst bzw. musst Du eben nicht, aber dort sollst Du zusammen mit Deiner Mutter den Strafantrag unterschreiben.
Machst Du das nicht, hast Du div. Polizeibeamte mit Deiner Anzeige beschäftigt und sorgst nun mit Deinem Nichterscheinen dafür dass alle angefallene Arbeit für die Katz war
Sowas sollte man sich vor der Stellung einer Anzeige überlegen.
Aber zu Deinen Fragen:
Ist es Pflicht zu erscheinen? >
Nein es ist keine Pflicht dort zu erscheinen
Muss ich den Termin erst absagen?>
Nein ist es nicht, aber tust Du das nicht sitzt ein Polizeibeamter in seinem Büro und wartet vergeblich auf Dich.
Werden sie einen neuen Termin ausmachen?>
Wenn Du den alten nicht absagst, dann gehen sie davon aus, dass Du den Termin verpennt hast und senden Dir einen neuen Termin zu
Ist es Pflicht, mit meiner Mutter zu erscheinen oder kann ich auch alleine hin? (Ich bin nicht volljährig.)>
Grundsätzlich kannst Du dort auch alleine hin, Deine Mutter hat zwar das Recht anwesend zu sein, aber sie ist nicht dazu verpflichtet. In Deinem Fall muss allerdings Deine Mutter mit oder später hin um den Strafantrag zu unterschreieben, ansonsten kann der Beschuldigte nicht angeklagt werden
Darf ich schweigen, wenn nötig? Ich möchte zum Beispiel nicht, dass meine Mutter erfährt, was im Video passiert usw.>
Du musst nichts aussagen, aber dann macht das Erscheinen zum Termin keinen Sinn, wenn Du nur schweigen willst.
Übrigens, wenn das Ganze vor Gericht landet, sieht die Sache anders aus.
Dann musst Du als Geschädigte / zugleich Zeugin vor Gericht erscheinen und auch aussagen. Auch hat dort Deine Mutter ein Anwesenheitsrecht und erfährt spätestens dann, was auf dem Video drauf ist.
Nochmal zusammengefasst:
Du hast mit der Anzeige ein Strafverfahren in Gang gesetzt und div. Polizisten gebunden. Jetzt solltest Du fairerweise auch mit den Polizisten kooperieren.
Es macht auch Sinn, Deiner Mutter zu beichten, was auf dem Video drauf ist. Ich weiß dass man für manche Sachen im Boden versinken könnte, wenn das die Eltern erfahren, aber ganz ehrlich. Die Eltern sind mit Sicherheit im Jugendalter auch keine Engel gewesen.
Egal wie peinlich es ist, irgendwann kann man drüber lachen. Selber hält man manche Sache für so megaschlimm, die in Wirklichkeit gar nicht so schlimm sind.
Schöne Grüße
TheGrow
- Ja Nichterscheinen kann in der Theorie bis zu einem Haftbefehl gegen dich führen. Du kannst aber natürlich absagen und einen neuen ausmachen
- Nein, du kannst auch alleine wenn es dein Wunsch ist. Allerdings ist deine Mutter dir gegenüber trotzdem weisungsbefugt.
- Ja
Wenn es dir unangenehm ist, dann rede mit den Polizisten. Du bist nicht die erste Person auf der Welt der es so geht - die sind das gewohnt und geben dir gerne Rat.
Allgemein machst du dir persönlich aber eine Menge Arbeit wenn du versuchst das vor deinen Eltern geheim zu halten. Warscheinlich ist die Tatsache, dass du es Geheim hällst schlimmer für deine Eltern, als das was eigentlich passiert ist. Du solltest dich darauf vorbereiten, dass der Konflikt wegen deiner "Verschwiegenheit" härter wird, als der Konflikt den das Video auslöst.
Eigentlich sollte es deinen Eltern zeigen das du Verantwortungsbewusst bist und dir klar ist, dass es ein Fehler war. Das sollten sie eher loben als bestrafen.
-
1.Ja Nichterscheinen kann in der Theorie bis zu einem Haftbefehl gegen dich führen. Du kannst aber natürlich absagen und einen neuen ausmachen>
Weder in der Theorie, noch in der Praxis kann das zu einem Haftbefehl führen. Niemand ist verpflichtet einer polizeilichen Vorladung folge zu leisten.
Wenn eine vorgeladenen Person nicht zur Vernehmung bei der Polizei erscheint, wird dieses in der Ermittlungsakte vermerkt, weitere Folgen gibt es nicht
Hm ok vielleicht ist das auch von Stadt zu Stadt anders - bei meiner letzten Vorladung zu einer Zeugenaussage stand auf der Rückseite ein recht langer Gesetztestext dazu indem auch stand, was passiert wenn ich unentschuldigt nicht erscheine. Kommt aber auch vielleicht auf die Strafsache an.
Das man nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen muss, ist bundesweit identisch.
Ich denke, in dem Anhörungsbogen, waren auch die rechtlichen Folgen aufgeführt, wenn du einer gerichtlichen Vorladung keine Folge leistest.
Die von Dir genannten möglichen Folgen wie z.B. dem Haftbefehl gibt es jedenfalls nur, wenn Du einer gerichtlichen Vorladung keine Folge leistest.
Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass Du die Folgen des Fernbleibens einer gerichtlichen Vorladung mit der einer polizeilichen Vorladung verwechselst
Das ganze ist übrigens im folgenden Gesetz geregelt:
§ 48 StPO - (Zeugenladung)
(1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.
(2) Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens.
Na super! Wasch mich, aber mach mich nicht nass! Was glaubst du, was eine Strafanzeige ist? Da geht es ans eingemachte, nämlich die Bestrafung eines Täters! Du hast ihn angezeigt und hast jetzt kein Rückgrat das durchzuziehen? Wenn du nicht mit deiner Mutter zur Vernehmung gehst! wars das mit der Anzeige, denn ohne Strafantrag durch deine Mutter und einer kompletten Aussage kann der Staatsanwalt nichts untnehmen.
Alles schön und gut. Es gibt aber keine Pflicht zur Polizei zu gehen oder dort etwas zu sagen, auch lügen ist dort nicht strafbar. Die Polizei ist nur eine Ermittlungsbehörde, vor Gericht sieht es dann anders aus.