Polizeiermittlung wegen Betrug - Anwalt ja/nein?
Hallo Community,
gestern hatte ich einen Brief der örtlichen Polizeibehörde im Briefkasten. Inhalt ist eine Vorladung wegen angeblichem Ebay-Betrugs. Streitgegenstand ist wohl ein Laptop, den ich im August letzten Jahres für 480€ auf Ebay verkauft habe - näheres erfährt man aus der Vorladung allerdings nicht.
Ich bin polizeilich gänzlich unbekannt; hatte weder bei Ebay noch bei anderen Handelsplattformen jemals Probleme, trotz etlicher Verkäufe; vom betreffenden Käufer habe ich auch nie etwas (negatives) gehört, bis jetzt plötzlich dieser Brief kam; und generell habe ich auch tatsächlich keine Ahnung was das soll und bin mir somit keiner Schuld bewusst.
Hier jetzt die Frage: Sollte ich beim jetzigen Ermittlungsstand bereits einen Anwalt konsultieren, oder den Polizeitermin verstreichen lassen, komplett schweigen und schauen ob die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt oder die Vorwürfe fallen lässt? Da ich nicht in Geld schwimme und keine Rechtsschutzversicherung habe (Die wohl im Strafrecht ohnehin nicht greift) wäre es mir natürlich am liebsten, die ganze Sache ohne Anwalt auszusitzen. Hat es irgendwelche Nachteile, den Anwalt erst bei einer etwaigen staatsanwaltschaftlichen Vorladung hinzuzuziehen? Hat jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke schon einmal im Voraus für hilfreiche Kommentare!
17 Antworten
Verzichte erstmal auf einen Anwalt, der Dir momentan ohnehin nicht helfen kann, und gehe nicht zur Vernehmung.
Es bleibt einfach abzuwarten was der Staatsanwalt entscheidet. Stellt er das Verfahren ein, ist alles in Butter. Wenn ein Strafbefehl, oder eine Anklageschrift kommt, so werden dort die Gründe dafür stehen. Das ist der Zeitpunkt sich an einen Anwalt zu wenden wenn man mit der Sache nichts zu tun hat.
Allerdings ist es wichtig auf die Widerspruchsfrist bei einem Stafbefehl zu achten.
Kommt jetzt drauf an.
Also Akteneinsicht erhältst du auch ohne Verteidiger. Siehe § 147 Abs. 4 StPO
Das solltest du auf jeden fall machen, denn sonst weißt du ja nicht, was dir jetzt genau zur Last gelegt wird.
Und dann kommts eben drauf an.
Ach ja...der Vorladung zur Polizei kannst du, musst du aber nicht nachkommen. Wenn du da hingehst, dann solltest du zu jeder Frage bezüglich des Falls explizit keine Aussage machen. Auch kein "kann schon sein" oder ähnliches.
Du kannst da aber dann auch fragen, um was es eigentlich geht.
Nein.
Als Beschuldigter, der eine Vorladung hat, gibt es 2 Möglichkeiten:
1: Die Anschuldigungen treffen zu. Dann ist der sofortige Weg zum Anwalt. Und auf keinen Fall zur Polizei.
2: die Anschuldigungen treffen nicht zu, oder sind nicht nachvollziehbar. DAnn geht man hin, hört sich die Einzelheiten an, gibt seine Personalien an, Und sagt nur einen Satz, der von der Polizei aufgenommen wird:"Ich bestreite die Vorwürfe als unwahr."
Auf KEINEN Fall irgendwelche Aussagen zum Fall, oder hier zur KKaufabwicklung oder sonst Irgend etwas.
Kommt im 2. Fall später Post vom Staatsanwalt, die Anders lautet als "Das Verfahren wurde eingestellt!" ist der Weg zum Rechtsanwalt notwendig.
Liegt definitiv KEINE Schuld bei dir vor, zahlt der Anzeiger alle Kosten. AUCH deinen Anwalt.
Der Anzeiger wird NICHT zur Kasse gebeten. Es sei denn er hätte sich der falschen Verdächtigung schuldig gemacht, dann kann ihm ein Gericht u.U. die Kosten auferlegen für das unnötig geführte Verfahren gegen einen Unschuldigen.
Der "Anzeiger" (ich würde sagen der Anzeigende oder Anzeigenerstatter) zahlt keine Kosten. Wenn die Staatsanwaltschaft / das Gericht ein Verfahren durchführen, dann zahlt bei Verurteilung der Beschuldigte / Angeklagte alle Kosten, auch seinen Anwalt. Bei Freispruch werden die Verfahrenskosten von der Staats-/Landeskasse übernommen, auch für seinen Verteidiger. bei einer Einstellung trägt die Landeskasse die Verfahrenskosten, für seinen Verteidiger allerdings nur, wenn er als Pflichtverteidiger beigeordnet war.
Das ist richtig!
Die Erfahrung zeigt aber, dass Dein ansonsten richtiger zweiter Punkt vom Normalbürger nicht durchgezogen werden kann, weil er sich in der Stresssituation und nach geschickten Fragen doch verplappert.
Tipp: Geh dort hin überlege aber genau was du sagst. Wenn das Gespräch zu Ende ist wird der Sachverhalt noch einmal genau schriftlich (Wort für Wort) festgehalten und du musst dies unterschreiben, was du der Kriminalpolizei im Gespräch gesagt hast.
Kannst es dir ja auch anhören und darfst auch sagen, dass du darüber keine Aussage machen möchtest.
Der Fall wird immer der Staatsanwaltschaft übergeben und die überlegt ob sie Anklage erhebt oder nicht.
Da du nicht genau weißt, was dir vorgeworfen wird, würde ich es mir anhören und ggf. Stellung dazu beziehen oder nicht.
Ein Anwalt hat Akteneinsicht bei der Polizei. Er kann in die Akte einsehen und so werden alle Dokumente offen gelegt, die sich in der Polizeiakte befindet.
Du hast keine Akteneinsicht, nur mit einem Anwalt. Der nimmt natürlich Geld.
Wieso "Kriminalpolizei"?
Davon war nicht die Rede. Er schrieb von der örtlichen Polizeibehörde, die als verlängerter Arm für die Staatsanwaltschaft tätig ist. Nie dorthin gehen, das bringt für einen Beschuldigten nichts – außer Ärger!
Hallo,
wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, so wäre der Gang zur Vorladung doch kein Problem, oder ?
Allerdings verwundert es mich, dass nicht näheres genannt wird !!??
Einen Anwalt würde ich (wenn überhaupt) erst einschalten, wenn es zu einem Streitfall kommen sollte.
Haben Sie die Bewertungen vom Käufer mal genauer angeschaut bzw. die Bewertungen anderer und seiner abgegebenen Bewertungen ?
Schöne Grüsse Rodium
"Allerdings verwundert es mich, dass nicht näheres genannt wird !!??"
Das ist nicht verwunderlich, denn das hat Methode. Weiteres in meiner Antwort.
Danke für die Antwort.
Zu 1) Theoretisch wäre ich ja der selben Meinung, allerdings wird auf allen Websites von Strafrecht-Anwälten tunlichst davon abgeraten zur Polizei zu gehen oder eine Aussage zu machen ohne rechtlichen Beistand, auch und zum Teil auch gerade wenn man unschuldig ist.
Zu 2) Aus bisherigen Internet-Recherchen habe ich erfahren, dass es wohl normal ist, dass nichts näheres genannt wird in der Vorladung.
Zu 3) Bei mir hat der Käufer keine Bewertung hinterlassen - seine sonstigen Bewertungen waren, soweit ich weiß, immer positiv.
Hallo,
das ist jetzt nur meine Meinung gewesen, was ich machen würde, wenn dem so wäre.
Sicherlich, wenn Sie sich bereits darüber informiert haben, dann gehen Sie natürlich auch diesen Weg. Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Schöne Grüsse Rodium
"allerdings wird auf allen Websites von Strafrecht-Anwälten tunlichst davon abgeraten zur Polizei zu gehen " Genau! Das kommt nicht von ungefähr.
Das Problem ist bei diesen Fragen, dass zu viele antworten, die sich was denken, aber nicht wissen :(
Hallo,
dann wäre es aber auch besser gewesen, Sie stellen Ihre Frage auf einer anderen Plattform !
Das Internet ist voll von Angeboten bezgl. Rechtsberatung, auch Kostenlos !
Gruss Rodium
Dass ein Anwalt dazu rät, nicht zur Polizei zu gehen, wundert mich nicht. Bei einem Gerichtsverfahren - wozu viele dann aus Angst doch einen Anwalt beauftragen - lässt sich ja auch viel mehr verdienen.
"Also Akteneinsicht erhältst du auch ohne Verteidiger. "
Aber leider erst in der Strafverhandlung und da ist es zu spät (s. Abs. 1 in der genannten Vorschrift.)
Im Strafrecht rückt man von dem Rechtsgrundsatz ab, dass der Bevollmächtigte (hier: Anwalt) nicht mehr Rechte als der Bevollmächtiger (hier: Beschuldigter) haben darf.
Nur der Anwalt bekommt in der Praxis vor der Verhandlung Akteneinsicht.